
Rechtsfrage des Tages:
Nicht alle Vermieter engagieren einen professionellen Putzdienst, sondern überlassen den Mietern die regelmäßige Reinigung des Treppenhauses. Was sollten Sie dazu wissen?
Antwort:
Das Fegen und Wischen des Treppenaufgangs gehören sicher eher zu den unangenehmen Pflichten, die Mieter im Rahmen des Mietvertrages oder der Hausordnung auferlegt bekommen können. Manche Mieter legen Wert auf ein gepflegtes Treppenhaus, wohingegen andere keine gesteigerte Notwendigkeit im Putzdienst sehen. Da ist Streit vorprogrammiert.
Sache des Vermieters
Eigentlich ist die Treppenhausreinigung Sache des Vermieters. Er kann dafür zum Beispiel einen Reinigungsdienst beauftragen oder den Putzdienst dem Hausmeister auftragen. Die Kosten dafür kann er im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Alternativ können Vermieter die Reinigung auch ihren Mietern auferlegen. Dafür müssen sie aber eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag treffen. Wie dann der Putzplan aussieht und was alles gemacht werden soll, kann dann in der Hausordnung festgelegt werden.
Was und wie oft?
Damit jeder weiß, was er zu tun hat, sollte der Vermieter einen Reinigungsplan erstellen oder eine entsprechende Regelung in der Hausordnung veröffentlichen. Dabei sollte er festlegen, welche Bereiche wie oft gereinigt werden müssen. Zum Treppenhaus können dann auch gemeinsam genutzte Flächen wie der Eingangsbereich oder die Waschküche zählen.
Mieter müssen ran
Sind Sie mietvertraglich zur Reinigung des Treppenhauses verpflichtet, können Sie wählen: Greifen Sie selbst zu Besen und Mop oder beauftragen Sie für Ihren Dienst eine Putzfirma? Reinigungsmittel, Putzzeug und Besen dürfen Sie nach eigenem Belieben verwenden. Ihr Vermieter darf Ihnen kein bestimmtes Putzmittel vorschreiben. Manchmal stellen Vermieter auch die notwendige Ausstattung zur Verfügung. An den Putzplan sollten Sie sich dann aber auch halten. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, kann Ihr Vermieter Sie abmahnen und Ihnen unter Umständen die Kosten einer Reinigungsfirma in Rechnung stellen.
Urlaubsvertretung
Denken Sie auch an die Zeiten, wenn Sie mal nicht da sind. Viele Gerichte vertreten die Ansicht, dass Mieter für die Urlaubszeit vorsorgen müssen. Bei nur kurzfristiger Abwesenheit müssen sie zwar nicht immer für einen Stellvertreter sorgen. Bei längerer Abwesenheit müssen allerdings Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass jemand anstelle des eigentlich zuständigen Mieters die Treppen und Treppenabsätze wischt. Je nach Gericht liegt der Zeitraum der Abwesenheit um etwa zwei Wochen.
Liebe Nachbarn
Auch wenn andere Gerichte möglicherweise anders entscheiden könnten: Nicht zuletzt um des lieben Friedens willen sollten Sie jemand anderen Bitten, während Ihres Urlaubs Ihren Dienst zu übernehmen. Ist die Stimmung in der Hausgemeinschaft gut, sollten Sie einfach versuchen, Ihren Putzdienst mit anderen Mietern zu tauschen oder Freunde zu bitten, in Ihrer Abwesenheit den Wischmop zu schwingen. Finden Sie niemanden, sollten Sie eine Fachfirma beauftragen. Bestenfalls informieren Sie dann Ihren Vermieter und Ihre Hausmitbewohner, damit sich niemand über die fremden Leute im Haus wundert. So können Sie Ärger nach der Rückkehr aus einem erholsamen Urlaub vermeiden.
Stand: 01.01.2025
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