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Hausschlüssel verloren – und nun?

Teurer Ersatz nötig?

Oh Schreck, der Schlüssel ist weg! Wohnen Sie in einer Mietwohnung, müssen Sie bei Ihrem Vermieter beichten. Und wer trägt die Kosten?

Ein Mann übergibt einer lächelnden Frau einen Hausschlüssel.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie Ihren Schlüssel verloren, stehen Sie vor einem konkreten Problem. Wie kommen Sie in die Wohnung? Danach kann es teuer werden. Müssen Sie Ihrem Vermieter die Kosten für den Ersatz des Schlosses oder der ganzen Schließanlage zahlen?

Antwort:

Der Schreck ist groß, wenn Sie plötzlich ohne Schlüssel vor verschlossener Tür stehen. Haben Sie Ihren Wohnungsschlüssel verloren, haben Sie hoffentlich einen Ersatzschlüssel sicher deponiert. Haben Sie das versäumt, kommen Sie um einen Schlüsseldienst nicht herum. Und dann müssen Sie Ihren Vermieter informieren.

Verlust melden

Da auch die Schlüssel für Wohnungs- oder Haustür im Eigentum des Vermieters stehen, müssen Sie diesen über den Verlust des Schlüssels informieren. Dann müssen Sie entscheiden, ob Sie lediglich einen neuen Schlüssel nachmachen lassen oder ob das Schloss ausgetauscht werden muss. Letzteres ist allein aufgrund der Einbruchsgefahr in der Regel ratsam. Doch wer muss für die Kosten aufkommen?

 Obhutspflicht des Mieters

Eine vertragliche Pflicht des Mieters ist der sorgfältige Umgang mit der Mietsache. Dazu gehört auch die Obhutspflicht für die vom Vermieter übergebenen oder selbst angefertigten Schlüssel. Gehen diese verloren, kann ein Austausch des Schlosses oder der Schließanlage ganz schön teuer werden. Einen Schadensersatz schulden Sie Ihrem Vermieter aber nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind.

Verschulden und Missbrauchsgefahr

Zum einen muss Sie ein Verschulden am Verlust des Schlüssels treffen. Wurde Ihnen Ihre Handtasche mit dem Schlüsselbund beispielsweise gestohlen und der Schlüssel kann dem Haus oder der Wohnung nicht zugeordnet werden, fehlt es an diesem Verschulden. Zweite Voraussetzung ist, dass die Gefahr des Missbrauchs des verschwundenen Schlüssels besteht. Ist Ihnen Ihr Schlüssel bei einer Kreuzfahrt ins Meer gefallen, dürfte diese Gefahr ausgeschlossen sein.

Konkreter Austausch

Können Sie hingegen das fehlende Verschulden nicht nachweisen, kann Ihr Vermieter durchaus die Kosten für den Austausch auch der ganzen Schließanlage verlangen. Allerdings muss er diese dann auch konkret tauschen lassen. Eine fiktive Abrechnung des Schadensersatzes ist nicht zulässig. Je nach den Umständen kann Sie auch nur eine anteilige Kostenlast treffen. So entschied beispielsweise das Landgericht München (Urteil vom 18.06.2020, Aktenzeichen: 31 S 12365/19) hinsichtlich der hohen Kosten einer Schließanlage. Der Vermieter hatte es versäumt, seine Mieter über die hohen Kosten einer neu eingebauten Schließanlage zu informieren. Das Gericht ging davon aus, dass dem Mieter damit die Chance genommen wurde, eine Schlüsselversicherung abzuschließen. Die Folge: Der Mieter musste nur anteilig für die Kosten einstehen.

Versicherung informieren

Ob Ihre Haftpflichtversicherung vielleicht für die Kosten der neuen Schließanlage eintritt, kommt auf Ihren Vertrag an. Den Verlust von Schlüsseln müssen Sie nämlich in aller Regel extra vereinbaren. Ist in Ihrem Wohnhaus eine teure Schließanlage verbaut, sollten Sie über diese zusätzliche Versicherung unbedingt nachdenken. Wurde Ihr Schlüssel gestohlen oder haben Sie Ihre gesamte Handtasche nebst Ausweis irgendwo stehen lassen, sollten Sie die Polizei informieren. Geben Sie auch Ihrer Hausratversicherung Bescheid. Ansonsten riskieren Sie den Versicherungsschutz im Falle eines Einbruchs. Übrigens müssen Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses auch selbst angefertigte Schlüssel an den Vermieter herausgeben. Ist einer verschwunden, kann er Sie gegebenenfalls zur Kasse bitten.

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