Zum Inhalt springen

Solaranlage auf dem eigenen Balkon

Kleines Kraftwerk

Klein, aber effizient: Solarmodule auf Balkonen können erstaunlich viel Strom produzieren. Hat der Vermieter auch ein Wörtchen mitzureden?

Zwei Experten tragen Solarpanele vor einem Haus.

Rechtsfrage des Tages:

Energie sparen ist das Thema der Stunde. Vielleicht interessieren Sie sich auch für eine kleine Solaranlage auf Ihrem Balkon oder der Terrasse. Was müssen Sie rechtlich beachten?

Antwort:

Haben Sie eine Wohnung gemietet und interessieren sich für Solarstrom, kommen Balkon- oder Steckerkraftwerke in Betracht. Bisher brauchten Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters. Ein aktuelles Urteil kann den Betrieb künftig leichter machen. Zwar werden Sie Ihren Vermieter trotzdem fragen müssen. Grundlos darf er die Erlaubnis aber nicht verweigern.

Bohren, schrauben, dübeln

Grundsätzlich dürfen Sie Ihren gemieteten Balkon so nutzen wie Sie möchten. Die Nutzung muss nur dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechen. Schwierig wird es, wenn Sie Ein- oder Anbauten vornehmen, die in die Substanz des Hauses eingreifen. Dann kann Ihr Vermieter Einwände erheben. Ähnliches gilt für das Betreiben eines Balkonkraftwerkes. Müssen Sie die Vorrichtungen an die Wand dübeln, die Fassade anbohren oder anders substanzverletzend montieren, kann Ihr Vermieter Ihnen das Vorhaben untersagen.

Lose angebracht

Anders kann der Fall liegen, wenn Sie eine Solaranlage ohne baulich feste Verankerung auf dem Balkon anbringen. In einem aktuellen Urteil bestätigte das Amtsgericht Stuttgart, dass auch kleine Solaranlagen auf dem Balkon dem verfassungsrechtlich geschützten Ziel des Umweltschutzes dienen (Urteil vom 30.03.2021, Aktenzeichen: 37 C 2283/20). Zwar greifen auch solche Anlagen in das Eigentum des Vermieters ein, weswegen Mieter immer eine entsprechende Erlaubnis einholen müssten. Allerdings dürfte der Vermieter diese nicht einfach so verweigern.

Fachgerecht und sicher

Voraussetzung ist dabei, dass die Anlage fachgerecht installiert ist. Vermieter müssen Anlagen erlauben, die baurechtlich zulässig sind und den Gesamteindruck des Gebäudes nicht stören. Außerdem darf von der Anlage keine erhöhte Brandgefahr oder andere Gefahr ausgehen und sie muss leicht rückbaubar sein.

Erlaubnis einholen

Wollen Sie sich ein Balkonkraftwerk anschaffen, müssen Sie Ihren Vermieter immer informieren. Besprechen Sie mit ihm das geplante Vorhaben und weisen Sie nach, dass alle notwendigen Voraussetzungen für eine fachgerechte Installation beachtet werden. Müssen Sie die Anlage baulich fixieren, kann Ihr Vermieter die Erlaubnis verweigern oder im Nachhinein den Rückbau fordern. Halten Sie sich hingegen an alle Vorgaben, muss Ihr Vermieter zustimmen. Natürlich muss die weitere Entwicklung der Rechtsprechung beobachtet werden. Es steht jedoch zu vermuten, dass sich die Tendenz des Amtsgerichts Stuttgart weiter fortsetzen wird.

Anmeldung der Minianlage

Seit mehreren Jahren sind Balkonkraftwerke offiziell erlaubt. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie Ihre Mini-PV-Anlage nicht mehr beim örtlichen Netzbetreiber, allerdings bei der Bundesnetzagentur anmelden. Haben Sie eine Kleinanlage bis 800 Watt gekauft, reicht die Eintragung im Marktstammdatenregister. Die Registrierung können Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur vornehmen. Anlagen über 800 Watt sind anmeldepflichtig. Die Grenze von bisher 600 Watt wurde im Mai 2024 auf 800 Watt erhöht. 

Auch interessant:

Im Vorgarten eines Einfamilienhauses trägt ein Mann seine Frau lachend auf dem Rücken.

Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause

Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.

Ähnliche Beiträge: