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Teppichklopfen und Bettenschütteln

Auf dem Balkon?

Nicht nur Mietern stellt sich diese Frage: Ist es eigentlich erlaubt, auf dem Balkon Teppiche auszuklopfen und die Bettdecken auszuschütteln?

Bettzeug hängt aus dem Fenster eines Holzhauses.

Rechtsfrage des Tages:

Viele Leute hängen ihre Betten zum Lüften aus dem Fenster. Ist es mietrechtlich erlaubt, auf dem Balkon oder am Fenster Teppiche zu klopfen und Betten auszuschütteln?

Antwort:

Alle kennen das Märchen von Frau Holle, die durch das Ausschütteln der Federbetten für Schnee sorgen soll. Verständlich, dass die Nachbarn weniger begeistert von Federn, Staub und Flusen sein dürften. Und fühlen sie sich erheblich belästigt, haben sie unter Umständen einen Unterlassungsanspruch.

Balkonnutzung: Was ist erlaubt?

Zunächst einmal gehört Ihr Balkon zur Mietwohnung dazu. Sie sind berechtigt, diesen im Rahmen des mietrechtlichen Gebrauchs zu nutzen. Dazu kann auch das Aufschütteln der Bettdecken gehören. Generell müssen Mieter untereinander auf ihre Belange Rücksicht nehmen. Die Grenze ist allerdings überschritten, wenn die Nutzung von Balkon oder Fenster zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung anderer Mieter führt. Es kommt also wie so oft im Mietrecht auf den jeweiligen Einzelfall an. Ist die Beeinträchtigung aber nicht mehr unwesentlich, kann der Nachbar Unterlassung fordern.

Unterlassungsanspruch

Bei Wohnungseigentümern richtet sich ein solcher Unterlassungsanspruch nach § 906 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Laut dieser Vorschrift kann ein Eigentümer allerdings die Einwirkung auf sein Grundstück nur verhindern, wenn diese wesentlich ist. Nach der Rechtsprechung ist diese Vorschrift auch auf Wohnungsbesitzer, also Mieter, übertragbar.

Erheblich oder nicht?

Wann eine Einwirkung erheblich ist, kommt auf den Einzelfall an. Entsprechend gibt es einige unterschiedliche Urteile. Nach Ansicht des Amtsgerichts München gehört das Ausschütteln von Bettdecken zum normalen Mietgebrauch (AG München, Urteil vom 12.05.2014, Aktenzeichen: 424 C 28654/13). Sie müssen allerdings sicherstellen, dass die Wohnung oder der Balkon unter Ihnen nicht verschmutzt wird. Und Leute sollten sich auch nicht gerade unter Ihrem Balkon aufhalten. Schon vor längerer Zeit entschied das Amtsgericht Kassel ähnlich (Urteil vom 16.05.1994, Aktenzeichen: 432 C 1145/94). Manche Gerichte erwarten, dass Bewohner ihr Bettzeug nur auf dem Balkon ausschütteln. Andere erlauben sogar das Aufschütteln über der Balkonbrüstung.

Was sagt die Hausordnung?

Werfen Sie auch einen Blick in Ihre Hausordnung. Dort können Ausklopfen und Ausschütteln von Teppichen, Decken und anderen Textilien auf dem Balkon oder aus dem Fenster tatsächlich untersagt sein. Verstoßen Sie gegen die Hausordnung, droht Ihnen eine Abmahnung durch Ihren Vermieter. Halten Sie sich weiter nicht an die Regelung, kann Ihnen sogar eine fristlose Kündigung ins Haus stehen. Ob die Klausel in der Hausordnung oder Ihrem Mietvertrag zulässig ist, kommt auf den jeweiligen Vertrag an.

Betten am Fenster lüften

Wollen Sie Ihre Bettwäsche am offenen Fenster lüften, spricht zunächst nichts dagegen. Natürlich sollten Sie darauf achten, dass das Bettzeug sich nicht selbstständig macht und auf den Balkon Ihres Nachbarn segelt. In manchen Hausordnungen ist das Lüften der Betten am Sonntag untersagt. Ob eine solche Klausel zulässig ist, kann zumindest fraglich sein. Vielleicht vermeiden Sie aber Streit und hängen die Decken dann ausnahmsweise auf einen Stuhl am geöffneten Fenster.

Rücksichtnahme zählt

Wie Sie sehen, gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage. Die Rechtsprechung geht aber eher nicht von einem generellen Verbot aus. So kann es auch auf den Grad der Verschmutzung ankommen. Haart Ihr Hund beispielsweise stark, sollten Sie seinen Schlafteppich nicht jeden Tag über der Balkonbrüstung ausklopfen. Fallen nämlich regelmäßig dicke Haarbüschel Ihres Lieblings in die Wohnung unter Ihnen, kann die Grenze des Zumutbaren überschritten sein. Ihr Nachbar könnte Sie dann auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Gegenseitige Rücksichtnahme kann immer helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.

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