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Wohnung richtig heizen und lüften

Schimmel umgehen

Richtig lüften sorgt nicht nur für frische Luft, es kann auch Schimmelbildung verhindern. Außerdem sind Sie als Mieter dazu verpflichtet.

Eine Frau beseitigt Schimmel am Fenster.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht immer liegt es an der Substanz des Hauses, wenn eine Wohnung anfängt zu schimmeln. Als Mieter sind Sie verpflichtet, die Wohnung ordnungsgemäß zu heizen und zu lüften. Was genau heißt das aber?

Antwort:

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur lästig, sondern kann auch gesundheitsschädlich sein. Auch als Mieter einer Wohnung haben Sie die Möglichkeit, Schimmel vorzubeugen. Tritt dennoch Schimmel auf, entbrennt fast immer der Streit darüber, wer für den Schimmel verantwortlich ist. Vermieter berufen sich meist auf ein falsches Heiz- und Lüftverhalten des Mieters. Doch was wird von Ihnen als Mieter konkret verlangt?

Lüften als vertragsgemäßer Gebrauch

So unterschiedlich die Vorlieben der Mieter hinsichtlich Frischluft und Raumtemperatur sind, so unterschiedlich sind auch die gerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema. Grundsätzlich geht es dabei immer um die Frage, ob der Mieter die Wohnung vertragsgemäß gebraucht hat. Manche Gerichte erwarten vom Mieter, dass er eine Durchschnittstemperatur von mindestens 18 Grad Celsius einhält. Andere Gerichte fordern sogar 20 Grad Celsius im Tagesmittelwert. Alle Gerichte gehen aber davon aus, dass Mieter auch regelmäßig lüften müssen.

Wie geht es richtig?

Eine stets perfekte Lösung gibt es leider nicht. Aber es gibt ein paar Tipps, wie Sie das Risiko einer Schimmelbildung in der Wohnung reduzieren können. Mindestens zweimal am Tag sollten Sie die Fenster voll öffnen. Durch das Stoßlüften wird am schnellsten die feuchte Raumluft durch trockene Luft von draußen ausgetauscht. Dafür reichen schon rund 15 Minuten. Je kälter es draußen ist, umso kürzer können Sie die Lüftungsintervalle halten. Trocknen Sie regelmäßig Wäsche in der Wohnung, sollte Sie unbedingt noch zusätzlich lüften.

Möbel rücken und Heizung an

Bereits beim Einrichten Ihrer Wohnung können Sie einiges beachten. Möbelstücke sollten nicht direkt an der Wand stehen, sondern einen gewissen Abstand zur Wand haben. Damit gewährleisten Sie die Luftzirkulation. Umgekehrt kann Ihr Vermieter Ihnen nicht verbieten, Ihre Möbel auch an den Außenwänden zu platzieren. Sorgen Sie außerdem für eine durchgängige Beheizung. Auch ungenutzte Räume sollten Sie unbedingt heizen. Bei einer Beheizung von 20 Grad Celsius im Mittel dürfte Ihnen kein falsches Heizverhalten vorgeworfen werden können.

Auf den Mieter kommt es an

Bei allen Empfehlungen zum richtigen Heizen und Lüften kommt es auch immer auf die Wohnung und die Lebensumstände des Mieters an. Brauchen Sie beispielsweise für die Nacht ein kühles Schlafzimmer, dürfen Sie die Heizung dort runterdrehen. Dann müssen Sie aber in der Regel häufiger lüften und sollten Zimmertüren geschlossen halten. Zu kalt darf es aber auch nicht werden. 

Hinweise im Mietvertrag

Wichtig ist auch noch ein Blick in den Mietvertrag. Viele Verträge enthalten mittlerweile besondere Anforderungen an das Heizen und Lüften der Mieträume. Ob diese Klauseln wirksam sind oder nicht, kann nicht pauschal beantwortet werden. Gibt der Vermieter aber einen triftigen Grund an, beispielsweise weil die Wohnung über einem unbeheizten Keller liegt und in der Vergangenheit bereits Schimmel auftrat, können besondere Vereinbarungen wirksam sein. Es kommt hier wie immer auf den Einzelfall an.

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