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Kabelanschluss als Nebenkosten?

Mieter entscheiden

Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wurde abgeschafft, die Übergangsfrist endet zum 01. Juli 2024. Was verbirgt sich dahinter?

Ein junges Paar sitzt mit Baby auf dem Boden ihrer Wohnung und schauen in ein Tablet.

Rechtsfrage des Tages

Für die Kosten des Kabelanschlusses eines Hauses galt bis vor nicht allzu langer Zeit das sogenannte Nebenkostenprivileg. Das bedeutet, die Kosten konnten auf die Mieter umgelegt werden. Egal, ob sie den Anschluss nutzten oder nicht. Jetzt wurde das Nebenkostenprivileg abgeschafft. Was bedeutet das für Mieter?

Antwort:

Die Medienwelt hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Viele Konsumenten nutzen vermehrt Streamingdienste und digitale Angebote anstelle des althergebrachten Kabelanschlusses. Dennoch haben immer noch viele Mieter in den Nebenkosten für den Kabelanschluss des Hauses mitbezahlt. Bereits seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Vermieter die Kosten für neu gebaute Hausverteilnetze nicht mehr einfach so auf die Mieter umlegen. Jetzt ist auch die Übergangsfrist für Bestandskunden abgelaufen. Mieter entscheiden nun frei, ob sie noch einen Kabelanschluss wünschen oder nicht.

Das Nebenkostenprivileg

Vor dem Inkrafttreten der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01. Dezember 2021 galt ohne Wenn und Aber das sogenannte Nebenkostenprivileg. Vermieter durften die Kosten des Kabelanschlusses grundsätzlich im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Es kam nicht darauf an, ob der jeweilige Mieter diesen nutzt oder sogar überhaupt einen Fernseher hatte. Mit der Gesetzesänderung wurde dieses Privileg abgeschafft.

Selbstbestimmung

Bereits seit dem Inkrafttreten der Änderung durfte ein Vermieter nicht mehr pauschal die Kabelanschlusskosten auf Mieter umlegen, wenn ein neues Hausverteilnetz gebaut wurde. Für Altanlagen galt noch eine Übergangsfrist. Nutzen Sie den Kabelanschluss nicht und greifen lieber auf digitale Inhalte zurück, können Sie seit dem 01. Juli 2024 sparen. Ab diesem Stichtag bestimmen Mieter nämlich selbst, welchen Anbieter sie wählen oder ob sie vielleicht auch ganz auf einen Kabelanschluss verzichten wollen. Für laufende Verträge wurde Vermietern mit der Gesetzesänderung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, womit sie bis zum 01.07.2024 noch laufende Verträge kündigen konnten.

Glasfaser in Nebenkosten

Gleichzeitig mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs wurde Vermietern die Möglichkeit eröffnet, ein Bereitstellungsentgelt für eine moderne, gebäudeinterne Glasfaserstruktur auf die Mieter umzulegen. Mieter zahlen damit anteilig für die Ausbaukosten eines Glasfaseranschlusses. Die Umlage ist gedeckelt und kann mit etwa 60 Euro pro Wohnung und Jahr für maximal fünf Jahre (in Ausnahmefällen für neun Jahre) von den Mietern erhoben werden.

Was bedeutet das für Mieter?

Haben Sie sich noch nicht darum gekümmert, sollten Sie sich einen eigenen Anbieter suchen. Der Vorteil: Sie brauchen keine Nebenkostenvorauszahlungen mehr auf den Kabelanschluss zu zahlen. Schauen Sie daher Ihre anstehende Nebenkostenabrechnung genau an. Ihr Vermieter darf die Kosten des Kabelanschlusses nämlich nur noch für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 abrechnen. Ändern Sie Ihre Nebenkostenvorauszahlung nicht, muss Ihr Vermieter Ihnen den Anteil für den Kabelanschluss ab dem 01.07.2024 gutschreiben. Ob es sinnvoll ist, die Vorauszahlung gleich anzupassen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter absprechen. Einfach so sollten Sie Ihren Abschlag aber nicht herabsetzen.

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