Zum Inhalt springen

Müllgebühren als Nebenkosten

Sache der Mieter?

Wer Müll produziert, muss ebenfalls für die Kosten der Entsorgung aufkommen. Das gilt auch für Mieter. Aber welche Grenzen gibt es hier?

Ein Müllbeutel wird in eine Mülltonne geworfen.

Rechtsfrage des Tages:

Wie viele andere Positionen rund um die Immobilie, können Vermieter die Kosten für die Müllbeseitigung auf die Mieter umlegen. Welche Regeln gelten?

Antwort:

Viele Kosten, die zur Müllentsorgung gehören, können Vermieter über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter abwälzen. Ob sich die Umlage an der Personenzahl oder Wohnfläche berechnet, kommt auf den Mietvertrag an. Und unternimmt der Vermieter nichts gegen zu hohe Müllkosten, können Mieter sich auch wehren.

Was kostet Müll?

Für die Entsorgung des Hausmülls fallen einige Kosten an. Viele dieser Kosten sieht die Betriebskostenverordnung als umlagefähige Kosten an, welche die Mieter im Rahmen ihrer Nebenkosten zahlen müssen. Dazu gehören die Müllabfuhr und nicht-öffentliche Maßnahmen zur Müllbeseitigung. Auch der Betrieb von Müllschluckern, Müllabsauganlagen, Müllmengenerfassungsanlagen oder Müllkompressen kann bei Mietern zu Buche schlagen. Letztlich kann der Vermieter auch die Kosten für die Entsorgung von Gartenabfällen und die Reinigung der Mülltonnen auf die Nebenkosten umlegen.

Und der Sperrmüll?

Sperrmüll ist eigentlich Sache des jeweiligen Mieters. Wer sein Wohnzimmer entrümpelt, muss auch für die Kosten der Entsorgung der Schrankwand und des alten Sofas aufkommen. Gerade in großen Wohnanlagen sammelt sich aber manchmal auch Sperrmüll an, für den sich niemand zuständig fühlt. Dann muss der Vermieter die Abfuhr organisieren und auch erstmal zahlen. Früher blieb er auf diesen Kosten sitzen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein Vermieter nun die Kosten der wiederkehrenden Sperrmüllentsorgung auf die Mieter umlegen (Urteil vom 13.01.2020, Aktenzeichen: VIII ZR 137/09).

Stiftung Warentest: Gut

Eine Frau, die in einem Restaurant in der Innenstadt arbeitet.

Rechtsschutzversicherung

  • Nebenkosten Gratis-Check mit dem Baustein Wohnen - ohne Wartezeit 
  • Telefonische Sofortberatung durch Anwälte
  • wählen Sie nach Bedarf: Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr
z. B. ab 10,78 € monatlich

Wer zahlt wie viel?

Die Umlage der Müllkosten kann dem Grunde nach anhand der Personenzahl, der Wohnfläche, der Anzahl der Mülltonnen oder nach dem konkret verursachten Abfall erfolgen. Letzteres setzt natürlich das Vorhandensein einer Müllerfassungsanlage o. Ä. voraus. Letztlich kommt es zunächst auf den Mietvertrag an, was Mieter und Vermieter vereinbart haben. Finden Sie nichts dazu im Mietvertrag, wird sich Ihr Vermieter an der gesetzlichen Regelung orientieren. Die Umlage erfolgt dann anhand der Wohnfläche Ihrer Wohnung, sofern die Müllmenge nicht konkret erfasst wird. Eine pauschale Umlage nach Wohnfläche bietet sich bei großen Sammelcontainern an. Können Mietern hingegen einzelne Tonnen zugordnet werden, kann der Vermieter natürlich auch danach abrechnen.

Bitte wirtschaftlich!

Grundsätzlich müssen Betriebskosten dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Das ist bei den Kosten der Müllentsorgung nicht anders. Haben Sie das Gefühl, deutlich mehr Müllgebühren zahlen zu müssen als der örtliche Durchschnitt vorgibt? Dann liegt die Vermutung nahe, dass Ihr Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot außer Acht lässt. Allerdings müssen Mieter dies beweisen. Hinweise für Unwirtschaftlichkeit können zu große Müllcontainer sein, erhöhte Müllgebühren durch falsche Mülltrennung und viel Restmüll oder auch viel Müll von Personen, die nicht zur Wohnanlage gehören. Ist der Müllcontainer kurz vor jeder Leerung immer nur halb voll, sollten Sie diesen Umstand dokumentieren. Machen Sie Fotos und notieren Sie sich, wann die Tonnen nicht voll ausgenutzt wurden. Häufen sich die Fälle, können Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Ergreift dieser oder die Hausverwaltung keine geeigneten Maßnahmen, können Sie sich gegen die überhöhten Müllgebühren in der Betriebskostenabrechnung wehren.

Müll vermeiden als Mieter

Selbstverständlich sollte jeder versuchen, möglichst wenig Müll zu verursachen. Daher sollten Sie soweit wie möglich auf Plastikverpackungen verzichten, frisch kochen und vor allem den Abfall korrekt trennen. Damit schonen Sie nicht nur die Umwelt. Sie können auch Ihre Nebenkosten langfristig senken.

Auch interessant:

Im Vorgarten eines Einfamilienhauses trägt ein Mann seine Frau lachend auf dem Rücken.

Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause

Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.

Ähnliche Beiträge: