Rechtsfrage des Tages:
Kündigen Sie Ihr Mietverhältnis, möchten Sie sicherlich auch gern schnell klare Verhältnisse schaffen und Ihre Mietkaution zurückerhalten. Wann muss Ihr Vermieter die Nebenkosten abrechnen?
Antwort:
Als Mieter zahlen Sie in aller Regel mit dem monatlichen Mietzins eine Nebenkostenvorauszahlung an Ihren Vermieter. Nach einem bestimmten Abrechnungszeitraum muss er Ihnen dann eine Abrechnung über die Betriebskosten vorlegen. Diese kann eine Nachzahlung, aber auch eine Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten für Sie enthalten. Ist der Abrechnungszeitraum noch nicht abgelaufen, müssen Sie sich etwas gedulden. Der Nachteil: Ihr Vermieter darf unter Umständen einen Teil der Mietkaution zurückhalten.
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Abrechnung fällig
Das Gesetz schreibt vor, dass Ihr Vermieter nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten über die Nebenkosten abrechnen muss. In der Praxis ist der Abrechnungszeitraum meistens auch das Kalenderjahr. Es ist aber auch eine andere Zeitspanne möglich. Entsprechendes wäre in Ihrem Mietvertrag vermerkt. Ziehen Sie aus Ihrer Mietwohnung aus, ändert dies nichts am Abrechnungszeitraum. Ihr Vermieter ist also nicht verpflichtet, binnen einer bestimmten Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses Ihnen gegenüber abzurechnen. Die Frist richtet sich vielmehr nach dem vereinbarten Zeitraum.
Wie lange warten?
Je nach Beendigungsdatum können Sie sich also auf eine längere Wartezeit einstellen, bis Sie Klarheit über die Nebenkosten haben. Rechnen Sie mit einer Erstattung, werden Sie über die Beträge also zunächst nicht verfügen können und sollten diese nicht einplanen. Steht Ihnen aber eine Nachzahlung ins Haus, kann dies Auswirkungen auf die Rückzahlung Ihrer Mietkaution haben.
Mietkaution gestückelt
In aller Regel haben Sie als Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution an Ihren Vermieter gezahlt. Üblicherweise beträgt sie drei Monatsmieten und soll den Vermieter vor finanziellen Verlusten wie Mietausfällen schützen. Endet der Mietvertrag und Sie ziehen aus, muss Ihr Vermieter Ihnen die Mietkaution erstatten. Zumindest, wenn er keine aufrechenbaren Forderungen gegen Sie hat. Zur Prüfung hat er je nach Einzelfall bis zu sechs Monate Zeit. Unter Umständen kann dieser Zeitraum auch länger sein, beispielsweise wenn eine höhere Nachzahlung auf die Nebenkosten wahrscheinlich ist.
Kaution erst nach Abrechnung?
Ist eine Nachforderung Ihres Vermieters für die Betriebskosten wahrscheinlich, kann er einen Teil der Mietkaution zurückhalten. Allerdings ist dies nicht pauschal möglich. Der Vermieter trägt vielmehr die Beweislast dafür, dass er berechtigt von einer Nachzahlung ausgehen muss. Hinweise können die Abrechnungen der Vorjahre sein und der geschätzte Verbrauch der verbrauchsabhängigen Kosten. Was nicht geht: einfach pauschal die gesamte Mietkaution zurückhalten. Ziehen Sie kurz vor Jahreswechsel aus, ist die Sache relativ einfach. Ihr Vermieter muss ohnehin bei einer Abrechnungsperiode nach dem Kalenderjahr bald abrechnen. Dann kann er nach Abrechnung der Nebenkosten die Kaution zeitnah an Sie auszahlen. Wechseln Sie die Wohnung hingegen früh im Jahr, muss Ihr Vermieter Ihnen zumindest einen Teil der Kaution im Laufe des Jahres erstatten. Behält er einen Teil ein, sollten Sie bei Zweifeln an der Berechtigung nach den Gründen fragen.
Stand bei Auszug
Für die Abrechnung, aber auch für die Frage eines möglichen Einbehalts eines Teils der Mietkaution ist es wichtig, dass Sie bei Auszug zusammen mit Ihrem Vermieter die Zählerstände dokumentieren. Damit können Sie sicher sein nur das zu bezahlen, was Sie auch selbst verbraucht haben. Und im Abgleich mit den Ständen der letzten Jahre können Sie schon einmal über den Daumen peilen, ob die Nebenkostenabrechnung für Sie mit einem Guthaben oder einer Nachzahlung einhergehen wird.
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