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Maklerkosten für eine Mietwohnung

Wer muss zahlen?

Meiden Sie bei der Suche nach einer neuen Mietwohnung die Angebote von Maklern? Dann fürchten Sie zu Unrecht die anfallenden Kosten.

In einer leeren Wohnung stehen eine Mann und eine Frau und besprechen Unterlagen.

Rechtsfrage des Tages:

Wollen Sie demnächst umziehen und schauen sich schon nach einer Wohnung um? Bestimmt haben Sie sich auch Angebote von regionalen Maklern angeschaut. Zahlt der Mieter die Maklerkosten oder übernimmt diese der Vermieter?

Antwort:

Früher war es durchaus üblich, dass neue Mieter die Provision des vom Vermieter beauftragten Maklers zahlen mussten. Bereits seit Mitte 2015 gilt im Rahmen der Vermietung das sogenannte Bestellerprinzip. Im Klartext: Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch. Als Mieter müssen Sie also nicht mit höheren Kosten rechnen, wenn Sie über einen nicht selbst beauftragten Makler eine neue Traumwohnung finden.

Mieter sucht Wohnung

Beauftragen Sie als Mieter einen Makler mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung, müssen Sie in die Tasche greifen. Ihrem Vermieter können Sie die Kosten nicht auferlegen. Allerdings sieht das Gesetz für Mieter ein kleines Schmankerl vor. Die Höhe der Maklerprovision für Mieter darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer betragen. Diese Begrenzung gibt es für Vermieter nicht. Hier herrscht Vertragsfreiheit.

Versteckte Beteiligung

In der Praxis besteht das Risiko, dass Vermieter ihre künftigen Mieter quasi durch die Hintertür doch an der Provision beteiligen wollen. Sofern nicht die Mietpreisbremse gilt, ist die Höhe der Miete vor Vertragsschluss frei verhandelbar. Dem Vermieter werden nur Grenzen gesetzt durch das Verbot der Mietpreisüberhöhung oder des Mietwuchers. Und diese Grenzen werden nur selten nachweisbar überschritten. Was nicht geht: Melden Sie sich auf eine Wohnungsanzeige eines Maklers, darf dieser keine Kosten von Ihnen verlangen. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass ein Makler nur die Provision verlangen kann. Zusätzliche Beträge, wie etwa eine Servicegebühr für die Übersendung eines Exposés, sind nicht zulässig.

Achtung, Kleingedrucktes!

Melden Sie sich bei einem Makler auf ein Wohnungsinserat, sollten Sie das Antwortschreiben sorgfältig lesen. Manchmal versteckt sich in diesem Schreiben ein Hinweis, dass Ihre Anfrage als Suchauftrag gewertet wird. Ist die gewünschte Wohnung dann schon weg und der Makler unterbreitet Ihnen ein anderes Angebot, können Sie nach Unterzeichnung des Mietvertrages mit einer Provisionsrechnung rechnen. Zulässig ist dies aber nicht. Eine Provisionspflicht müssen Sie nämlich ausdrücklich mit Ihrem Makler vereinbaren.

Zur Kasse

Für die Fälligkeit der Maklerprovision kommt es nicht darauf an, wer ihn beauftragt hat. Grundsätzlich darf ein Makler seine Provision erst verlangen, wenn ein Mietvertrag tatsächlich zustande gekommen ist. Die Provision ist nämlich ein Erfolgshonorar. Vermieter brauchen weder für ein Exposé noch Mieter für Wohnungsbesichtigungen in Vorleistung zu gehen. Die Maklerprovision zu umgehen, sollten Sie aber nicht versuchen. Immer wieder lassen Auftraggeber einen Mietvertrag platzen, um dann im Nachhinein mit dem Interessenten privat in Kontakt zu treten. Kann aber der Makler die Vermittlung des neuen Mieters oder der neuen Wohnung nachweisen, hat er trotzdem Anspruch auf seine Bezahlung.

Auch für Mieter sinnvoll

Meist sind es Vermieter, die sich der Hilfe eines Maklers bedienen. Allerdings kann es sich auch für Mieter lohnen, auf die Profis zu setzen. Wollen Sie beispielsweise in eine andere Stadt ziehen oder suchen ein ganz besonderes Objekt, kann ein Makler Sie gut unterstützen. Und aufgrund der gesetzlichen Deckelung der Provision können Sie vorher die Kosten abschätzen. Letztlich wird aber jeder seriöse Makler Sie ohnehin über die Provision ordnungsgemäß aufklären.

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