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Wasserschaden in der Mietwohnung

Wer zahlt?

Ein Albtraum: Man kommt nach Hause und die Wohnung steht unter Wasser. Dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt.

Ein Klemptner arbeitet an einem Waschbecken im Badezimmer.

Rechtsfrage des Tages:

Ein Rohrbruch oder ein geplatzter Waschmaschinenschlauch können erheblichen Schaden anrichten. Wer kommt für die Kosten auf, wenn die Mietwohnung plötzlich unter Wasser steht?

Antwort:

Ursachen für einen Wasserschaden gibt es verschiedene. So kann eine Rohrleitung in der Wand brechen oder der Wasserschlauch der Waschmaschine löst sich. Was auch geschehen ist: Stellen Sie als Erstes die Wasser- und die Stromzufuhr ab. Für die vom Wasser verursachten Schäden können verschiedene Versicherungen greifen. Ob Mieter oder Vermieter zuständig sind, kommt auf die Verursachung an.

Woher kommt das Wasser?

Bevor Sie über die Verantwortung für einen Wasserschaden nachdenken, muss zunächst die Ursache geklärt werden. Haben Sie die Badewanne überlaufen lassen und das Wasser ist durch die Decke in die Wohnung unter Ihnen getropft? Dann haben Sie den Schaden schuldhaft verursacht. Ihr Vermieter muss für die Schäden nicht einstehen. Gleiches gilt für Schäden durch defekte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler. Haben Sie beispielsweise an Ihrem Waschmaschinenschlauch keine Aquastop-Vorrichtung, müssen Sie regelmäßig den Schlauch kontrollieren. Tun Sie dies nicht und lassen den Wasserhahn ständig geöffnet, haften Sie für einen geplatzten oder abgerutschten Schlauch. Bei mitgemieteten Geräten wie einem Wasserboiler kommt es drauf an. Eigentlich haftet Ihr Vermieter für mitvermietete Geräte. Haben Sie aber die mietvertraglich vereinbarten Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann ein geplatzter Boiler auch schnell zu Ihren Lasten gehen. Zumindest, wenn die fehlende Wartung ursächlich für den Schaden war. Das Grundprinzip ist: Wer den Schaden durch sein Tun oder Unterlassen verursacht hat, haftet.

Eigenverschulden des Mieters

Haben Sie sich als Mieter die nassen Füße selbst zuzuschreiben, können Sie sich über eine Hausratversicherung freuen. Diese ersetzt Ihnen die Schäden, die das Wasser an Möbeln, Teppichen und anderem Inventar angerichtet hat. Außerdem können Sie dort Kosten für das Ausräumen, die Lagerung von Möbelstücken und sogar die Hotelübernachtung geltend machen, müssen Sie die Wohnung vorübergehend verlassen. Aber Achtung! Meist sind nur Schäden durch Leitungswasser versichert. Die übergelaufene Badewanne kann da herausfallen. Und haben Sie ein großes Aquarium oder ein Wasserbett, prüfen Sie, ob diese von der Versicherung mit umschlossen sind. Ist Ihr Nachbar in Mitleidenschaft gezogen worden, tritt dafür Ihre Privathaftpflichtversicherung ein. Das Gleiche gilt für Schäden am Gebäude.

Verschulden des Vermieters

Kommt es zu einem Wasserrohrbruch, ist der Hauseigentümer für die Schadenbeseitigung zuständig. Dessen Gebäudeversicherung zahlt für die Instandsetzung des Gebäudes und der Substanz der Wohnung. Nicht zuständig ist diese Versicherung für den Hausrat des Mieters. Seine Schäden kann dieser wiederum bei seiner Hausratversicherung geltend machen. Beruht der Schaden auf einer Nachlässigkeit des Vermieters, können Mieter ihre Ansprüche auch als Schadensersatz bei ihm geltend machen.

Mietminderung

Hat der Vermieter den Wasserschaden zu verantworten, dürfen Sie als Mieter die Mietzahlung angemessen mindern. In Betracht kommt eine Minderung aufgrund des Lärms der Trocknungsgeräte oder wegen einer teilweisen oder vollständigen Unbewohnbarkeit der Wohnung. Die Höhe der Mietminderung richtet sich dabei nach Art und Dauer der Beeinträchtigung, die Sie hinnehmen müssen. Dabei muss jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden.

Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Sicherlich lässt sich nicht jeder Wasserschaden vermeiden. Halten Sie sich aber an ein paar Regeln, können Sie das Risiko einer Überschwemmung gering halten. Zum Beispiel sollten Sie Ihre Waschmaschine oder den Geschirrspüler nicht laufen lassen, wenn Sie nicht zu Hause sind. Ein Wasserstop-System am Waschmaschinenschlauch verhindert zudem das unkontrollierte Auslaufen von Wasser, wenn der Schlauch platzen sollte. Wollen Sie sich ein Bad gönnen, lassen Sie die Badewanne nicht unbeobachtet. Oder stellen Sie sich eine Eieruhr, die Sie an das rechtzeitige Zudrehen des Wasserhahns erinnert. Um im Ernstfall schnell reagieren zu können, sollten Sie in Ihrer Wohnung mal nach dem Haupthahn für den Wasserzulauf suchen. Und bemerken Sie feuchte Flecken an der Wand, rufen Sie umgehend Ihren Vermieter an. Diese Flecken können auf einen versteckten Rohrbruch hindeuten.

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