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Heiraten: Wie wollen wir heißen?

Viele Möglichkeiten

Ein gemeinsamer Familienname nach der Heirat ist nicht mehr selbstverständlich. Was gilt derzeit und was nach der Reform im Namensrecht?

Zwei Hände halten Eheringe vor weißen Blumen

Rechtsfrage des Tages:

Viele Paare wollen ihrer Beziehung durch eine Heirat eine feste Grundlage geben. Nach wie vor nehmen einige Ehegatten den Nachnamen des Partners an. Ein Muss ist das aber nicht. Welche Möglichkeiten haben Sie?

Antwort:

Müller-Meyer, Schmidt-Müller oder vielleicht doch lieber nur Meyer? Wollen Sie heiraten, können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Oder Sie behalten beide Ihre Nachnamen bei. Natürlich müssen Sie sich überlegen, welchen Namen Sie künftig führen möchten. Heute ist das Namensrecht deutlich liberaler als früher. Und schon länger ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die Ehefrau den Namen des Mannes annimmt. Sie haben verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem hat der Bundestag gerade eine weitere Reform des Namensrechts beschlossen, die zum 1. Mai 2025 in Kraft treten soll.

Alles bleibt beim Alten

Als erste Variante behalten die künftigen Eheleute ihren jeweiligen Nachnamen einfach. Ein gemeinsamer Name ist nicht Voraussetzung für eine Eheschließung. Da der Name für viele einen Teil der eigenen Identität ausmacht, nutzen mittlerweile immer mehr Leute diese Variante. Um den eigenen Namen zu behalten, bedarf es keines besonderen Antrags. Sie geben einfach keine anderslautende Erklärung bei der Anmeldung der Ehe beim Standesamt ab. Dieses Recht gilt nicht nur für den Geburtsnamen. Tragen Sie den Nachnamen eines geschiedenen oder verstorbenen Partners, dürfen Sie diesen trotz erneuter Heirat behalten. Oder Sie nehmen wieder Ihren Geburtsnamen an und führen diesen in der neuen Ehe.

Name des anderen

Die klassische Variante ist, dass ein Ehepartner den Nachnamen des anderen annimmt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der angenommene Name der Geburtsname des Partners ist oder er diesen aus einer früheren Ehe trägt. Gerade wenn Kinder mit dem gleichen Namen da sind, wünschen sich viele eine Namensgleichheit und möchten nach einer erneuten Heirat nicht anders heißen als die eigenen Kinder. Möchte der neue Partner sich auch namentlich in die Familie einreihen, steht dem nichts entgegen.

Doppelname für beide

Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Geburtsnamen auch dem neuen Ehenamen hinzufügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ehename an erster oder an zweiter Stelle steht. Allerdings kann ein Doppelname bisher nicht als Familienname bestimmt werden. Es kann also immer nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen, der andere behält seinen Geburtsnamen. Anders geht es nur, wenn ein Partner bereits einen Doppelnamen hat. Dann darf dieser als Ehename bestimmt werden. Das soll sich durch die Reform bald ändern. Sobald die neue Regelung in Kraft tritt, soll es möglich sein, beide Nachnamen für beide Ehegatten als Doppelname zu führen. Heißt also ein Partner Meyer und der andere Schulze, darf sich das Paar dann gemeinsam Meyer-Schulze nennen. Die gemeinsamen Kinder tragen dann automatisch auch diesen Doppelnamen. Ein Bindestrich zwischen den Namen ist dann übrigens nicht Pflicht.

Kein Bandwurmname

Aus einem Doppelnamen aber einen Dreifachnamen zu machen, wird auch weiterhin nicht erlaubt sein. Soll also der Doppelname Familienname werden, muss der andere Partner einen Namen aus dem Doppelnamen aufgeben. Bandwurmnamen aus drei oder mehr Nachnamen sind nämlich nicht erlaubt. Auch für die gemeinsamen Kinder müssen sich Ehepartner mit Doppel- oder Mehrfachnamen für einen Namen pro Elternteil entscheiden, der dann künftig wieder zu einem Doppelnamen für den Nachwuchs zusammengesetzt werden kann.

Aus Tradition

Insbesondere bei national anerkannten Minderheiten gilt ein besonderes Namensrecht: Friesen haben die alte Tradition, dass Familiennamen aus den Vornamen eines Elternteils abgeleitet werden. Bei den Sorben ist es üblich, den Familiennamen auf das Geschlecht durch eine weibliche Abwandlung des Nachnamens anzupassen. Und auch die dänische Minderheit hat eine Tradition des Mittelnamens. Diese Varianten waren bis zur Reform des Namensrechts in Deutschland nicht möglich. Mit der Gesetzesänderung soll künftig auf diese Traditionen Rücksicht genommen werden.

Auch nach der Hochzeit?

Haben Ehepaare bisher noch keinen Familiennamen bestimmt, können Sie sich mit Inkrafttreten der Reform auch noch für einen Doppelnamen als Familiennamen entscheiden. Und selbst dann, wenn Sie bereits einen Familiennamen festgelegt haben: Während einer Übergangsregelung können Sie sich für einen Ehedoppelnamen entscheiden. Sie brauchen als nicht mit der Hochzeit bis zum Mai 2025 zu warten, wenn Sie einen Familiendoppelnamen tragen wollen. Die Änderung können Sie dann auch noch eintragen lassen.

Stichtag Heirat?

Können Sie sich bis zu Ihrer Eheschließung nicht entscheiden, können Sie auch später einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Bis dahin behalten Sie Ihre Namen, was natürlich auch auf Dauer geht. Haben Sie sich den für Sie passenden Namen ausgesucht, können Sie diesen beim Standesamt als Ehenamen eintragen lassen. Dieses muss die Wahl des Ehenamens öffentlich beglaubigen. 

Alles zurück

Haben Sie sich für einen Ehenamen entschieden, heißen Sie so, bis dass der Tod Sie scheidet – oder das Familiengericht. Die Entscheidung für einen Ehenamen ist unwiderruflich. Sie können also nicht nach einem halben Jahr wieder zum Standesamt gehen und einen neuen Namen begehren. Nur im Fall einer Scheidung oder wenn der Ehegatte stirbt, können Sie wieder Ihren ehemaligen Namen annehmen. Bei der Wahl eines Doppelnamens haben Sie hingegen noch eine zweite Chance. Gefällt Ihnen Ihre Wahl doch nicht, können Sie die Entscheidung beim Standesamt wieder rückgängig machen. Das soll nach der Änderung des Namensrechts künftig dann nicht mehr gehen. Zulässig ist die Änderung dann nur zum Beispiel im Fall einer Scheidung oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

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