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Diebstahl im Fitnessstudio

Sachen geklaut

Wertsachen haben in der Umkleide eigentlich nichts zu suchen. Aber wer haftet, wenn nach dem Training die Sporttasche weg ist?

Ein Mann ist im Fitnessstudio.

Rechtsfrage des Tages:

In einem Fitnessstudio treffen sich Gleichgesinnte, um Sport zu machen. Nur leider ist auch dort niemand vor Langfingern sicher. Haftet der Studiobetreiber, wenn in den Umkleidekabinen etwas gestohlen wird?

Antwort:

Fitnessstudios sind beliebt und bieten eine gute Möglichkeit, etwas für die Gesundheit zu tun. Viele suchen dort außerdem neben sportlicher Betätigung eine Auszeit vom Alltag. Ärgerlich, wenn einem dann ein Diebstahl den Spaß verleidet. Damit Ihre Trainingseinheit nicht von einem herben Verlust überschattet wird, sollten Sie einiges beachten. Denn nicht immer haftet der Studiobetreiber für einen Diebstahl.

Haftung des Studios

„Für Garderobe wird keine Haftung übernommen!“ Diese Schilder in den Kabinen ändern nichts daran, dass der Betreiber für Diebstähle aus Umkleidekabinen dem Grunde nach durchaus haften kann. Allein mit diesem Hinweis kann sich der Betreiber nicht aus der Haftung herausmogeln. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder der Hausordnung kann der Studiobetreiber eine Haftung im Fall eines Diebstahls nicht vollständig ausschließen. Solche Klauseln sind unwirksam.

Selbst schuld!

Allerdings dürfen Fitnessstudiobetreiber die Haftung einschränken, wenn ein grobes Verschulden des Mitglieds vorliegt. Etwa, wenn Sie Ihren Spind nicht verschlossen haben. Oder wenn Sie Ihre teure Uhr einfach während des Duschens offen in der Kabine liegen lassen. Achten Sie selbst nicht auf Ihre Wertgegenstände, können Sie in der Regel auch den Betreiber nicht in die Haftung nehmen.

Spind ist kein Safe

Aber ein Eigenverschulden kann Sie auch dann treffen, wenn Sie alles in den Schrank geräumt und diesen ordnungsgemäß verschlossen haben. Denn nach der Rechtsprechung sollen Sie nichts von hohem Wert im Spind verwahren. Beispielsweise Handys, Schmuck oder Kreditkarten haben darin nichts zu suchen. Sie müssen vielmehr damit rechnen, dass ein Spind nur eingeschränkten Schutz bietet. Er ist nicht gesichert wie ein Schließfach oder Safe. Wertvollen Schmuck oder Ihr Tablet sollten Sie daher nicht dort verwahren. Legen Sie den goldenen Ring oder die teure Uhr also lieber schon zu Hause ab.

Immer mal wieder

Wurde im Fitnessstudio allerdings in der Vergangenheit schon häufiger etwas gestohlen, kann den Betreiber eine Schutzpflicht treffen. Sind öfter Langfinger im Studio unterwegs, muss er beispielsweise für sichere Spinde oder Schließfächer für Wertsachen sorgen. Seine vertragliche Nebenpflicht hat er bereits dann erfüllt, wenn er geeignete, abschließbare Aufbewahrungsorte zur Verfügung stellt. 

Handtuch und Sportschuhe

Ob Sie den Betreiber Ihres Studios in die Haftung nehmen können, kommt also auf den speziellen Fall an. Am sichersten ist es, wenn Sie Wertsachen zu Hause lassen. Nehmen Sie nur das Notwendigste mit. So können Sie ungestört Sport machen und sich anschließend unter der Dusche entspannen. Schwieriger ist es, wenn Sie vielleicht direkt von der Arbeit ins Studio fahren. Erkundigen Sie sich mal, ob Ihr Studio neben den Spinden in der Kabine eventuell auch sichere Schließfächer vorhält. Und Achtung! Auch Ihr Auto ist kein Bankschließfach. Wertsachen sollten Sie dort nicht verwahren.

 

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