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Das Wichtigste zum Elternunterhalt

Einstieg ins Thema

Wenn die Eltern plötzlich pflegebedürftig werden, muss eine Lösung her. Und zwar schnell. Deshalb hier die wichtigsten Infos in Kürze.

  • Kinder sind gesetzlich verpflichtet, einem Elternteil zu helfen, wenn dessen Geld zum Leben nicht ausreicht.
  • Elternunterhalt setzt voraus, dass der Elternteil bedürftig ist.
  • Vorrangig vor den Kindern haftet der Ehepartner des Elternteils, wenn er noch lebt.
  • Kinder müssen nur im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten für Elternunterhalt zahlen.
  • Zunächst springt meist das Sozialamt ein.
  • Das Sozialamt kann im Anschluss aus übergegangenem Recht den Elternunterhalt den Kindern gegenüber geltend machen.
  • Seit dem 01.01.2020 gibt es das Angehörigen-Entlastungsgesetz.
  • Kinder sind danach erst dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.
  • Mehrere Kinder haften anteilig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – nicht „nach Köpfen“.
  • Ein Kind, das einen pflegebedürftigen Elternteil betreut, wird nicht für Elternunterhalt in Anspruch genommen.
  • Wird ein Mensch pflegebedürftig, kann ihm ein Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) zuerkannt werden.
  • Als pflegebedürftig gilt jemand, wenn er gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen aufweist und deshalb Hilfe durch andere benötigt.
  • Der Pflegegrad wird durch die Gutachter des Medizinischen Dienstes festgestellt.
  • Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten.
  • Je höher der Pflegegrad, desto höher auch die Zahlungen der Pflegekasse.
  • Pflegereform: Ab Juli 2021 wird das Pflegegeld und die ambulante Pflegesachleistung erhöht.

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