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Das Wichtigste zum Elternunterhalt

Einstieg ins Thema

Wenn die Eltern plötzlich pflegebedürftig werden, muss eine Lösung her. Und zwar schnell. Deshalb hier die wichtigsten Infos in Kürze.

Ein Geschäftsmann zeigt am Touchscreen eine Checkliste.
  • Kinder sind gesetzlich verpflichtet, einem Elternteil zu helfen, wenn dessen Geld zum Leben nicht ausreicht.
  • Elternunterhalt setzt voraus, dass der Elternteil bedürftig ist.
  • Vorrangig vor den Kindern haftet der Ehepartner des Elternteils, wenn er noch lebt.
  • Kinder müssen nur im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten für Elternunterhalt zahlen.
  • Zunächst springt meist das Sozialamt ein.
  • Das Sozialamt kann im Anschluss aus übergegangenem Recht den Elternunterhalt den Kindern gegenüber geltend machen.
  • Seit dem 01.01.2020 gibt es das Angehörigen-Entlastungsgesetz.
  • Kinder sind danach erst dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.
  • Mehrere Kinder haften anteilig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – nicht „nach Köpfen“.
  • Ein Kind, das einen pflegebedürftigen Elternteil betreut, wird nicht für Elternunterhalt in Anspruch genommen.
  • Wird ein Mensch pflegebedürftig, kann ihm ein Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) zuerkannt werden.
  • Als pflegebedürftig gilt jemand, wenn er gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen aufweist und deshalb Hilfe durch andere benötigt.
  • Der Pflegegrad wird durch die Gutachter des Medizinischen Dienstes festgestellt.
  • Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten.
  • Je höher der Pflegegrad, desto höher auch die Zahlungen der Pflegekasse.

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