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Achtung ... fertig ... Feuerwerk!

Wann darfs knallen?

Sicherlich kracht es bereits heute schon mal hier und da. Offiziell losgehen darf es mit Böllern und Raketen aber noch nicht!

Wunderkerzen werden bei Nacht angebrannt. Die Funken fliegen stimmungsvoll.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie sich mit Raketen und Böllern eingedeckt? Auch wenn es verlockend ist, ein bisschen müssen Sie noch abwarten. Ab wann dürfen Sie Ihr Feuerwerk starten?

Antwort:

In den Tagen vor Silvester wundert sich kaum jemand, wenn es an manchen Ecken schon mal kräftig knallt. Erlaubt ist das eigentlich aber noch nicht. Tatsächlich dürfen Sie vor Sonntagnacht noch keine Lunte anzünden. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie in bestimmten sensiblen Bereichen generell nicht böllern dürfen. In manchen Städten und Kommunen besteht auch weiterhin ein Verbot, Silvesterraketen und Böller abzufeuern. Oder bestimmte Bereiche werden als Verbotszonen eingerichtet.

Nicht vor 00:00 Uhr

Etwas gedulden müssen Sie sich noch. Eine Testrakete dürfen Sie weder heute noch morgen oder übermorgen tagsüber abfeuern. Richtig laut und bunt darf es erst ab dem 31.12. um 00:00 Uhr werden. Dann ist es Zeit, Ihr Feuerwerk abzubrennen. Schluss ist spätestens am 1.1.2024 um 24:00 Uhr. In manchen Gemeinden sind die Zeiten sogar noch etwas enger gesteckt. Umgekehrt erlauben einige Großstädte das Böllern an Silvester schon ab 18:00 Uhr. Dann soll aber  meist auch rund um Mitternacht alles verschossen werden und danach Ruhe herrschen.

Teure Ungeduld

Zünden Sie zu einer anderen Zeit ein Feuerwerk oder Ihre Böller, droht Ihnen ein erhebliches Bußgeld. Eigentlich brauchen Sie für ein Feuerwerk außerhalb der zulässigen Zeit eine Sondergenehmigung des Ordnungsamtes. Das gilt auch, wenn Sie nach Silvester noch einige Raketen übrig haben sollten. Diese dürfen Sie später nicht mehr in den Himmel schicken. Übrigens: Es ist nicht verboten, Feuerwerkskörper, je nach Nettoexplosivmasse, für das nächste Jahr einzulagern. Es wird allerdings davor gewarnt, dass nicht sachgemäße Lagerung das Zündverhalten verändern und es dadurch zu hoher Verletzungsgefahr kommen kann.

Bitte mit Rücksicht

Denken Sie bei allem Spaß auch immer an andere und nehmen Sie Rücksicht. Und in manchen Bereichen ist Feuerwerk und Knallerei auch in der Silvesternacht verboten. Ruhe muss beispielsweise in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen und Kirchen herrschen.

Mancherorts verboten

Manche Gemeinden haben in bestimmten Bezirken Feuerwerk generell verboten. Zum Beispiel in bestimmten historischen Altstädten muss es an Silvester beschaulicher zugehen. Ein Feuerwerk könnte für die kulturhistorisch wertvollen Gebäude zu gefährlich werden. In Bremerhaven zum Beispiel gilt eine Böllerverbotszone zum Schutz der Tiere rund um den Zoo. Außerdem gehen immer mehr Städte dazu über, Feuerwerk aus der Innenstadt zu verbannen. Erkundigen Sie sich also lieber vorher, wo Sie knallen und böllern dürfen.

Für Kinder nur Wunderkerzen

Wichtig ist auch, die Gefahren der Silvesterknallerei nicht zu unterschätzen. Leider kommt es immer wieder zu teils schweren Unfällen durch Raketen und Böller. Achten Sie also darauf, dass Zuschauer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten und feuern Sie Raketen nicht mit brennender Lunte aus der Hand ab. Außerdem gehören die meisten Feuerwerkskörper nicht in Kinderhände. Diese dürfen nur Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen verwenden. Gekennzeichnet ist diese Pyrotechnik mit dem Kürzel „P I“. Chinaböller, Kanonenschläge und Raketen dürfen erst ab 18 Jahre gezündet werden. Das sogenannte „Erwachsenen-Feuerwerk“ mit der Kennzeichnung „P II“ ist nur für Volljährige zugelassen.

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