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Fitnessstudio: Drum prüfe, wer sich bindet

Vertrag genau lesen

Sind Sie motiviert, mal wieder Sport zu treiben? Bevor Sie einen Vertrag mit einem Fitnessstudio unterschreiben, sollten Sie einiges wissen.

Freundeskreis trainiert auf Laufband im Fitnessstudio.

Rechtsfrage des Tages:

Hat das Arbeiten zu Hause Ihnen auch etwas mehr Hüftspeck beschert? Vielleicht gehen Sie in ein Fitnessstudio, sobald dies wieder möglich ist. Was sollten Sie vor Unterzeichnung eines Vertrages bedenken?

Antwort:

Lange konnten Freunde des Fitnesssports ihrem Hobby nicht nachgehen. Das Arbeiten zu Hause und teils wenig Bewegung sorgen daher für so manch enge Hose. Sobald die Fitnessstudios wieder öffnen, kann der Sport beim Abnehmen helfen und die Gesundheit verbessern. Allerdings ist der sportliche Spaß nicht immer ganz billig. Die Kosten können Sie meist deutlich durch langfristige Verträge senken. Das Risiko liegt aber in der eigenen Beständigkeit. Und schon so mancher hat teilweise über Jahre als "stilles" Mitglied Beiträge gezahlt, obwohl die Freude am Sport längst abgeflaut war.

Ordentliche Kündigung meist schwierig

Langfristige Verträge mit Sportstudios sind in aller Regel nicht so einfach zu kündigen. Vorzeitige oder ordentliche Kündigungen sind meistens ausgeschlossen. Was Ihnen als Kunde aber immer zusteht, ist ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie schon früher aus dem Vertrag herauskommen. Ein solch wichtiger Grund kann beispielsweise eine schwere Erkrankung oder Verletzung sein, die Sie an der Ausübung des Sports hindert.

Widerruf möglich?

Merken Sie schnell, dass das Training Ihnen doch nicht liegt, könnte ein Widerruf helfen. Allerdings gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn Sie den Vertrag mit dem Fitnessstudio, vielleicht sogar nach einem Probetraining und eingehender Einweisung, rückgängig machen wollen. Zwar kann Ihnen das Studio vertraglich ein solches Recht einräumen. Dies müssten Sie aber in Ihren Vertragsunterlagen finden. Etwas anderes gilt, wenn Sie den Vertrag rein über Fernkommunikationsmittel wie Telefax oder Internet abgeschlossen haben. Dann können Sie sich auf ein Widerrufsrecht berufen. Oder wenn Sie beispielsweise bei einer Werbeveranstaltung im Einkaufscenter Ihre Unterschrift geleistet haben. Dann steht Ihnen das Widerrufsrecht für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge zu.

Kein Widerruf nach Probetraining

Haben Sie ein Probetraining absolviert und spontan den Vertrag unterschrieben, sind Sie an die Vereinbarung gebunden. Da ein Probetraining für jeden deutlich erkennbar Werbezwecken dient, können Sie sich nicht auf eine Überrumpelung berufen. So entschied beispielsweise das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 223 C 12655/12)

Online-Studio

Online-Angebote für Fitnesstraining erfreuen sich stetig wachsender Beliebtheit. So können Sie buchstäblich direkt vom Sofa in ein sportlicheres Leben starten. Aber nicht jedem liegt das Training vor dem Bildschirm. Da Sie den Vertrag mit Ihrem virtuellen Fitnessstudio im Internet abschließen, steht Ihnen neben der Kündigungsmöglichkeit auch das Widerrufsrecht zu. Allerdings schließen Sie ja keinen Vertrag über eine Ware oder Dienstleistung ab. Als Mitglied erhalten Sie lediglich Zugang zu Videos, die als digitale Inhalte auf nicht körperlichen Datenträgern gelten. Und bei dieser Art von Verträgen kann das Widerrufsrecht vorzeitig enden.

Widerrufsrecht erlischt vorzeitig

Hat der Unternehmer als Vertragspartner mit der Ausführung des Vertrages begonnen, ist das Widerrufsrecht erloschen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie als Verbraucher der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt haben. Außerdem müssen Sie über den Verlust Ihres Widerrufsrechts durch die Zustimmung belehrt worden sein. Ihre Kenntnis davon müssen Sie bestätigt haben. Schauen Sie sich die Widerrufsbelehrung daher genau an. Müssen Sie zusätzlich Häkchen setzen und stimmen einer Ausführung des Vertrages sofort zu? Dann wird es nichts mehr mit Ihrem Widerruf. 

Wenn die Belehrung fehlt

Fehlt es allerdings an der Belehrung und Ihrer Zustimmung, gilt das reguläre 14-tägige Widerrufsrecht. Sie können sich binnen dieser Frist vom Vertrag wieder lösen, ohne dass der Anbieter Anspruch auf eine Bezahlung hat. Die meisten seriösen Online-Fitnessanbieter dürften aber über eine korrekte Widerrufsbelehrung verfügen. Daher sollten Sie genau nachlesen. Und vergleichen Sie ruhig die Angebote. Viele Anbieter locken mit einer Schnupperwoche oder einem Probe-Abo. So können Sie risikolos testen, ob der Sport aus dem Internet Ihre Kragenweite ist.

Vertrag prüfen

Vielleicht gehören Sie ja aber auch zu den sportlichen Menschen, die auf Jahre regelmäßig zum Training gehen werden. Bevor Sie einen Vertrag mit dem Fitnessstudio Ihrer Wahl unterzeichnen, sollten Sie diesen genau prüfen. Wie lange wollen Sie sich binden? Verlängert sich der Vertrag automatisch nach Ablauf der Vertragszeit? Und welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen? Wenn Sie nicht übereilt unterzeichnen und sich die Sache in Ruhe überlegen, steht einer fitten Zukunft wenig im Weg.

 

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