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Abgabefrist für Steuererklärung

Die Zeit läuft

Wieder einmal ist es so weit: Die Frist für die Steuererklärung des letzten Jahres läuft demnächst ab. Was passiert, wenn Sie diese versäumen?

Ein Mann sitzt lustlos zuhause und geht einen Ordner voll Unterlagen durch.

Rechtsfrage des Tages:

Vor einigen Jahren war der 31. Mai der Stichtag für die Steuererklärung des Vorjahres. Welche Fristen gelten jetzt und wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Antwort:

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für das Jahr 2024 endet in diesem Jahr am 31. Juli 2025. Lassen Sie die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein fertigen, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 30. April 2026. Aber nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wollen Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, haben Sie sogar noch deutlich länger Zeit.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Als Arbeitnehmer müssen Sie in aller Regel eine Steuererklärung abgeben. Sind Sie Rentner, Vermieter oder selbstständig, kommen Sie ebenfalls um eine Steuererklärung nicht herum. Zumindest, wenn Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2024 beträgt dieser 11.784 Euro. Daneben nennt das Einkommensteuergesetz eine Fülle von Verpflichteten, die sich ebenfalls um die Erklärung kümmern müssen. Beispielsweise gilt die Pflicht, wenn Sie Einkünfte aus Vermietung oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld beziehen.

Wussten Sie, dass ...

… das Arbeitslosengeld I eigentlich steuerfrei ist? Da es aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, müssen Sie es in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Einnahme wird nämlich zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, auch wenn es selbst nicht zu versteuern ist.

Um eine Steuererklärung muss sich letztlich auch jeder kümmern, der vom Finanzamt dazu aufgefordert wird.

Freiwillige Erklärung sinnvoll?

Selbst wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die freiwillige Abgabe sich für Sie lohnen. Ihr Arbeitgeber hat im vergangenen Jahr Lohnsteuer für Sie abgeführt. Können Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder besondere Belastungen geltend machen, dürfen Sie sich meist über eine ansehnliche Steuererstattung freuen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie im vergangenen Jahr geheiratet haben. 

Gut zu wissen ...

Will das Finanzamt dann doch Geld von Ihnen, können Sie Ihre Steuererklärung zurückziehen. Sie werden dann so behandelt, als hätten Sie keine Erklärung abgegeben.

Welche Frist gilt?

Bereits in den letzten Jahren hat sich die altbekannte Abgabefrist verlängert. Auch in diesem Jahr haben Sie für die Erklärung für das Steuerjahr 2024 Zeit bis zum 31. Juli 2025. Lassen Sie sich von einem Steuerberater vertreten, können Sie sich noch entspannter zurücklehnen. Dieser hat nämlich bis zum 30. April 2026 Zeit, die Erklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Gleiches gilt auch, wenn sich ein Lohnsteuerhilfeverein um Ihre Steuererklärung kümmert. Wer einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb hat, verfügt ebenfalls über mehr Zeit und muss sich an andere Fristen halten.

Verlängerung möglich?

Kaum wer ist davor gefeit, die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung zu versäumen. Merken Sie, dass Sie den Termin nicht werden einhalten können, sollten Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dieser muss aber vor Ablauf der Frist beim Finanzamt eingehen. Allerdings brauchen Sie auch einen guten Grund für die verspätete Abgabe. Waren Sie länger krank, sind Sie gerade erst umgezogen oder fehlen Unterlagen, die Sie ohne Verschulden noch nicht erhalten haben, können Sie auf Milde hoffen. In Ihrem Antrag sollten Sie diese Gründe aber ausführlich beschreiben.

Kosten der Säumnis

Manchmal ist es auch einfach zu spät und die Frist ist abgelaufen, ohne dass Sie noch einen Verlängerungsantrag stellen konnten. Dann wird es für Sie teurer. Fristversäumnisse werden nämlich geahndet. So drohen Ihnen beispielsweise Schätzungen, Zwangsgelder und Zinsen. Außerdem kommt zusätzlich für jeden verspäteten Monat 1 Prozent der festgesetzten Steuer als Säumniszuschlag hinzu. 

Stand: 19.03.2025

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