- Gerichtliche Mahnverfahren sind zulässig bei Geldforderungen (Euro).
- Typische Beispiele sind direkte Ansprüche auf Zahlung aus Kauf-, Miet-, Pacht-, Reise- oder Werkverträgen oder Rückforderungen einer geleisteten (An-)Zahlung nach Rücktritt oder Widerruf.
- Bei Geldforderungen aus einem Arbeitsverhältnis und bei Ansprüchen mit Auslandsbezug (grenzüberschreitende Ansprüche) ist ein besonderes Verfahren einzuhalten.
- Ein Internetangebot der Justiz – www.online-mahnantrag.de – stellt ein interaktives Formular zum Ausfüllen bereit. Eine Online-Hilfe unterstützt Sie dabei.
- Auf der Internetseite www.mahngerichte.de finden Sie zahlreiche sehr gute Ausfüllbeispiele, Muster, Informationen und einen Kostenrechner der Justizbehörden.
- Es besteht beim Mahnverfahren kein Anwaltszwang.
- Sie müssen Ihren Zahlungsanspruch im Mahnantrag weder begründen noch müssen Sie Beweismittel schicken.
- Die Gebühren für einen Mahnbescheid sind gesetzlich festgelegt. Bis zu einer Forderung (Streitwert) von 1.000 Euro kostet Sie das Verfahren 36 Euro Gerichtsgebühr.
- Den Mahnbescheid kann sowohl eine Privatperson beantragen als auch ein Unternehmen. Auch die Gegenseite kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) sein.
- Es gibt zentrale Mahngerichte, die die Mahnsachen bearbeiten (www.mahngerichte.de).
- Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung.
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