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Voraussetzungen für ein gerichtliches Mahnverfahren

Ihre Checkliste

Prüfen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Geldforderung über ein gerichtliches Mahnverfahren geltend machen können.

Ein Mann im Anzug hebt einen Finger. Davor sind virtuelle Kästchen mit grünen Haken.

Ein gerichtliches Mahnverfahren soll, wie der Name schon sagt, mithilfe des Gerichts zur Zahlung ermahnen. Dabei muss es um Geld (Euro) gehen. Ihrer Forderung wird (anders als bei einer einfachen Mahnung) durch die Einschaltung des Gerichts Nachdruck verliehen. Der andere sieht, dass Sie es ernst meinen und weitere Kosten auf ihn zukommen. Das Mahnverfahren ist also eine Alternative zur Zahlungsklage.  

Checkliste: Voraussetzungen für ein gerichtliches Mahnverfahren

Wann können Sie eine Forderung über ein gerichtliches Mahnverfahren geltend machen? Prüfen Sie hier: 

Checkliste

Forderung

Ihnen schuldet jemand Geld (Euro).

Wohnsitz des Schuldners

Ihr Schuldner hat in Deutschland seinen allgemeinen Wohnsitz. Andernfalls Europäisches Mahnverfahren oder deutsches Mahnverfahren mit Auslandsbezug.

Adresse des Schuldners

Sie wissen den Namen/Firma und Adresse Ihres Schuldners. Andernfalls vorab Schuldner ausfindig machen (z. B. über Anfrage beim Einwohnermeldeamt, Handelsregisterauszug, Gewerberegisterauskunft).

Ihre Geldforderung ist nicht (mehr) davon abhängig, dass Sie selbst noch eine Leistung erbringen müssen.

Fälligkeit der Forderung

Ihr Zahlungsanspruch ist fällig. Der Zeitpunkt, an dem Ihr Schuldner zahlen muss, ist eingetreten. Künftige Forderungen kann man noch nicht einfordern. Gewährte Darlehen ohne Rückzahlungsdatum müssen Sie also zum Beispiel erst kündigen.

Tipp

Das Mahnverfahren ist vor allem für Fälle geeignet, in denen der Schuldner Ihre Forderung nicht ernsthaft bestreitet oder Sie am Ende eines Jahres noch schnell verhindern wollen, dass Ihr Anspruch verjährt. Auch, wenn die Einschaltung eines Anwalts wegen des niedrigen Geldbetrags als zu mühsam oder kostspielig erscheint, kann ein Mahnverfahren Sinn machen.

Es geht um Ihr Geld

Reagiert Ihr Schuldner auf den Mahnbescheid durch das Gericht nicht, können Sie relativ schnell und ohne zu großen Aufwand einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Aus diesem Schuldtitel können Sie die Zwangsvollstreckung betreiben. Sie können dann zum Beispiel einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. 

Hinweis: Ihr Schuldner riskiert in diesem Fall einen negativen Schufa-Eintrag.  

Wichtig zu wissen

Der Schuldner kann aber gegen einen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid Widerspruch (bzw. Einspruch) einlegen. In diesem Fall landet die Angelegenheit unter Umständen dann doch noch als Streitfall vor Gericht.

Wichtige Vorschriften: 

§ 688 ZPO Zulässigkeit

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