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Ist ein Konto Pflicht?

Ein Leben ohne Girokonto?

Sind Sie eigentlich dazu verpflichtet ein Bankkonto zu haben oder können Sie Ihr Erspartes auch unter Ihrem Kopfkissen lagern?

Jemand führt ein Online-Banking durch: Mit Laptop und Smartphone zur Authentifizierung.

Rechtsfrage des Tages:

Immer wieder wird über die Abschaffung des Bargeldes diskutiert. Dennoch gibt es leidenschaftliche Verfechter der kartenlosen Bargeldzahlung. Müssen Sie eigentlich ein Girokonto haben? Oder können Sie schlicht aus Ihrem Sparstrumpf leben?

Antwort:

Rein rechtlich sind Sie tatsächlich nicht verpflichtet, bei einer Bank oder Sparkasse ein Konto einzurichten. Niemand kann Sie dazu zwingen. Allerdings ist es in unserer Gesellschaft schwierig, ohne ein Bankkonto zu agieren. Viele Geschäfte lassen sich kaum oder nur schwer ohne Konto abwickeln.

Lohn per Überweisung

Die bis etwa Mitte der fünfziger Jahre übliche Lohntüte wurde weitestgehend durch Gehaltszahlungen per Überweisung ersetzt. Theoretisch könnten Sie nach wie vor Ihren Lohn als Barzahlung erhalten. Die praktische Abwicklung dieser Zahlungsart wäre aber gerade für große Betriebe mit kaum zu bewältigendem Aufwand verbunden. Drängen Sie in einem Bewerbungsgespräch auf eine Barzahlung, riskieren Sie vermutlich Ihre Anstellung.

Miete aufs Konto

Auch im Bereich Wohnen ist das Bargeld als Zahlungsmittel fast vollständig verschwunden. Miete und Nebenkosten werden fast immer überwiesen, sei es per Einzelüberweisung, Einzug oder Dauerauftrag. Kosten für Strom und Gas müssen Sie auch meist überweisen, wobei manche Anbieter tatsächlich eine Barzahlung akzeptieren.

Versicherungen akzeptieren kein Bargeld

Letztlich werden Sie ohne Konto Probleme mit Ihren Versicherungen bekommen. Krankenkassen und Versicherungsunternehmen akzeptieren nur in Ausnahmefällen harte Münzen und knisternde Scheine. Insgesamt ist ein Leben ohne Girokonto heutzutage kaum mehr vorstellbar.

Nicht Pflicht, aber Anspruch

Ein Girokonto ist zwar nicht Pflicht, dennoch sollte jeder über eine Kontoeröffnung nachdenken. Tatsächlich haben Sie sogar Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis. Für dieses Jedermann-Konto dürfen die Banken oder Sparkassen Ihnen weder Kontoführungsgebühren berechnen, noch dürfen sie einen Mindestgeldeingang zur Voraussetzung machen. Auch Erwerbs- oder Wohnungslose dürfen die Kreditinstitute nicht ablehnen. Allerdings hat jeder nur Anspruch auf ein Konto. Hat der Betroffene bereits ein Basiskonto, darf die Bank die Eröffnung eines neuen Kontos zu diesen Konditionen verweigern.

Geschäftskonto Pflicht?

Wer als Selbständiger, Freiberufler oder für seine Firma ein Konto eröffnen möchte, muss bei einem Geschäftskonto mit anderen Konditionen rechnen. Aber auch für Geschäftsleute gibt es keine Pflicht, ein spezielles Konto nur für das Unternehmen zu eröffnen. Diese gilt nur für Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG oder eG. Da sie eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellen, müssen sie über ein eigenes Geschäftskonto verfügen. Selbständige oder Freiberufler können hingegen dem Grunde nach auch ihr privates Konto für das Geschäft nutzen. Allerdings verweisen viele Banken dennoch auf ein Geschäftskonto. Außerdem kann ein separates Geschäftskonto durchaus sinnvoll sein. Je umfangreicher die geschäftliche Tätigkeit, umso wichtiger kann eine Trennung von privaten Geldern und geschäftlichen Einnahmen oder Ausgaben sein.

Sonderfall P-Konto

Wer Schulden hat und sich einer Kontopfändung gegenübersieht, kann sein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umwandeln lassen. Auf diesem Konto besteht ein Pfändungsschutz für einen Betrag in Höhe von derzeit 1.178,59 Euro. Das heißt, Gläubiger haben auf Gelder bis zu dieser Höhe keinen Zugriff. Zusätzlich können Sie höhere Freibeträge in Anspruch nehmen, beispielsweise bei Unterhaltszahlungen oder Kindergeld. Auch individuelle Anpassungen sind möglich. Der Pfändungsschutz greift bei Einzelkonten bis zu vier Wochen vor Zustellung des Pfändungsbeschlusses an die Bank. Achtung! Auch ein Jedermann-Konto ist nicht automatisch ein P-Konto. Wollen Sie in den Genuss des Pfändungsschutzes kommen, müssen Sie die Umwandlung Ihres Kontos bei der Bank beantragen.

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