Rechtsfrage des Tages:
Großeltern können im Familienleben eine wichtige Rolle spielen. Gerade bei der Kinderbetreuung leisten sie oft wertvolle Hilfe. Welche Rechte und Pflichten haben Oma und Opa?
Antwort:
Die meisten Großeltern genießen es, sich um die Enkelkinder zu kümmern. Gleichzeitig entlasten sie die Eltern und leisten einen wertvollen Beitrag zur Kindererziehung. Eine Verpflichtung besteht allerdings nicht. Tatsächlich haben Großeltern einige Rechte, aber wenige Pflichten. Natürlich haben sie bei entsprechender Übertragung die Aufsichtspflicht über die Enkelkinder. Ob sie diese aber übernehmen wollen, können sie frei entscheiden.
Keine Pflicht zur Betreuung
Rechtlich gibt es keine Verpflichtung, auf den Nachwuchs der eigenen Kinder aufzupassen. Passt es zeitlich nicht oder herrscht Missstimmung innerhalb der Familie, können die Eltern Oma und Opa nicht zum Babysitten zwingen. Sind sich aber alle einig, kann das Leben als Großfamilie ein echter Gewinn sein. Für einen strukturierten Alltag kann es dabei sinnvoll sein, gemeinsam einen klaren Plan zu erarbeiten: beispielsweise für die regelmäßige Abholung der Kinder aus der Kita an einem bestimmten Wochentag. Wohnen die Großeltern weiter entfernt, kann ein Wochenendbesuch den Eltern eine kleine Auszeit bescheren.
Anspruch auf Umgang
Umgekehrt haben Großeltern einen Anspruch auf Umgang mit dem Kind. Dieses Umgangsrecht können sie sogar gerichtlich durchsetzen. Grundlegende Voraussetzung ist dabei, dass der Umgang dem Kindswohl entspricht. Zu Schwierigkeiten kommt es häufig, wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen. Verwehrt dann ein Elternteil den ehemaligen Schwiegereltern die Zeit mit den Kindern, können diese ihr Recht einklagen. Dabei gehen die Gerichte meistens davon aus, dass der Umgang mit Oma und Opa gut für das Kind ist. Nur wenn deutliche Gründe gegen das Kindswohl sprechen, kann der Anspruch der Großeltern auf Umgang abgelehnt werden.
Keine Erziehungspflicht
Während der gemeinsamen Zeit haben Großeltern nur eine sehr begrenzte Pflicht zur Erziehung. Das heißt, sie müssen beispielsweise das Enkelkind nicht zum Klavierüben anhalten, wenn sie nur wenig Zeit miteinander haben. Selbst, wenn die Eltern das tägliche Üben wünschen. Im gemeinsamen Miteinander ist es natürlich ratsam, dass die Großeltern den Erziehungsstil der Eltern akzeptieren und mit umsetzen. Aber auch die Eltern müssen dulden, dass Oma und Opa einen eigenen Umgangsstil mit dem Kind leben und es sicherlich etwas mehr verwöhnen als die Eltern.
Großelternzeit und Vormundschaft
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es Großeltern möglich, für die Betreuung eines Enkelkinds „Elternzeit“ zu nehmen. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil minderjährig ist und noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht. Dann muss das Enkelkind aber auch im Haushalt der Großeltern leben. Können Eltern ihr Kind nicht betreuen und das Familiengericht muss eine Vormundschaft anordnen, werden die Großeltern in der Regel vorrangig berücksichtigt. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Vormundschaft gibt es aber wiederum nicht.
Enkelunterhalt
Der Grundsatz besagt, dass Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet sind. In der Praxis ist das nicht immer möglich. Das Gesetz sieht entsprechend eine Unterhaltsverpflichtung für Verwandte gerader Linie vor. Das bedeutet, dass im Einzelfall Großeltern ihren Enkelkindern Unterhalt leisten müssen, wenn die Eltern dies nicht können. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Enkel für den Unterhalt von Oma und Opa aufkommen.
Gemeinsame Reisen
Eine gemeinsame Reise mit Oma und Opa finden die meisten Kinder herrlich. So haben sie eine längere gemeinsame Zeit und manchmal noch einen Extraurlaub. Damit es nicht zu bösen Überraschungen am Flughafen oder an der Grenze kommt, sollte eine solche Reise gut vorbereitet werden. Eine Reisevollmacht ist ebenso wichtig wie eine Vollmacht für medizinische Notfälle. Die Dokumente sollten in Deutsch und der Sprache des Urlaubslandes verfasst sein. Alternativ kann die zweite Version auch in Englisch verfasst sein. Haben die Großeltern eine solche Vollmacht nicht dabei, kann die Reise schon am Flughafen zu Ende sein. Ohne Vollmacht verweigern viele Fluggesellschaften die Mitnahme.
Omataxi zum Kindergarten
Wenn Oma das Kind zur Kita bringt, ist das kein Problem. Bei der Abholung kann es schon schwieriger werden. Erzieher dürfen das Kind nämlich nicht einfach jedem übergeben. Selbst wenn das Kind bestätigt, dass es sich um Oma und Opa handelt. Eltern sollten daher in der Kita oder Krippe die Großeltern als Abholberechtigte angeben. Manche Einrichtungen haben dafür spezielle Formulare. Bei der Abholung sollten die Großeltern sich ausweisen können.
Ein Computer zum Geburtstag
Bei der Wahl ihrer Geschenke sind Großeltern frei. Eltern haben keine rechtliche Handhabe, teure oder dem Erziehungsstil widersprechende Geschenke zu verbieten. Auch hier gilt wieder der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wissen die Großeltern, dass die Eltern elektronisches Spielzeug ablehnen, sollten sie den Kindergeburtstag nicht mit einem solchen Geschenk verderben. Die Eltern sollten hingegen auch akzeptieren, dass die Geschenke von Oma und Opa nicht ihnen, sondern dem Kind gefallen müssen. Bei größeren Anschaffungen ist eine Absprache zwischen den Erwachsenen sinnvoll und zu empfehlen.
Zusammenhalt
Wie in vielen anderen Lebenslagen auch ist eine gute Kommunikation der Schlüssel zum Glück. Stimmen sich Eltern und Großeltern vernünftig ab, haben alle einen Vorteil davon. Und insbesondere den Enkelkindern werden als Teil einer glücklichen Kindheit viele schöne Erinnerungen an die gemeinsame Zeit mit Oma und Opa geschenkt.
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