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Hundekot: Bitte immer wegräumen!

Beutel für Häufchen

Hat Ihr Hund sich erleichtert, räumen Sie die Hinterlassenschaften sicherlich weg. Und wenn nicht? Dann droht mindestens ein Bußgeld.

Ein Mann wird mit einem Blindenhund begleitet.

Rechtsfrage des Tages:

Hunde können nichts dafür, dass sie ihr großes Geschäft auf dem Fußweg oder einem Grünstreifen verrichten müssen. Ärgerlich sind aber Hundehaufen, die als Tretminen Fußwege und Vorgärten verunzieren. Was können Sie als Grundstücksbesitzer unternehmen und wann droht Hundehaltern ein Bußgeld?

Antwort:

Die meisten Hundebesitzer haben sich mittlerweile daran gewöhnt, nur noch mit kleinen Plastikbeuteln bewaffnet Gassi zu gehen. Erledigt der Hund sein Geschäft, sammeln ordentliche Herrchen es auf und entsorgen die Beutel in der Tonne. Lassen sie aber den Haufen einfach liegen, droht ein Bußgeld. Und auch ein Gemeinschaftsgarten darf nicht zur Hundetoilette mutieren. Eine Ausnahme gilt in der Regel für Blindenhunde.

Ein Garten für alle

Viele Wohnhäuser in der Stadt verfügen über einen Garten, den alle Mieter gemeinsam nutzen dürfen. Oder vor dem Haus befindet sich ein gemeinschaftlicher Vorgarten. Missbraucht ein Mitmieter die Rasenflächen aber als Hundeklo, ist es mit der guten Nachbarschaft schnell vorbei. Der Kot zieht Insekten und auch andere Hunde an. Außerdem ist er unter Umständen sogar aufgrund von Viren oder Würmern gesundheitsschädlich. Kennen Sie den Verantwortlichen, sollten Sie diesen zunächst ansprechen. Ist er aber uneinsichtig, sollten Sie Ihren Vermieter informieren. Dieser kann den Hundehalter abmahnen und im Wiederholungsfall sogar die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen.

Nachbargarten als Hundeklo

Lässt Ihr Nachbar seinen Hund, statt Gassi zu gehen, einfach in den Garten, können Sie zunächst nichts unternehmen. Einen Anspruch auf Unterlassung haben Sie nur, wenn die Nutzung Ihres Grundstücks durch den Hundekot hinter Ihrem Zaun unzumutbar beeinträchtigt wird. Sie können dann eine Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Insbesondere bei intensiver Geruchsbelästigung oder starkem Insektenbefall wird die Behörde einschreiten.

Tretminen auf dem Gehweg

Ein Gesetz auf Bundesebene zum Thema Hundekot existiert nicht. Allerdings haben die Bundesländer und meist auch jede Gemeinde eine eigene Regelung getroffen. Insgesamt ist die Verschmutzung durch Hundekot sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich praktisch bundesweit verboten. Wer die Hinterlassenschaft seines Hundes einfach liegenlässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Bundesland fallen diese Geldbußen recht unterschiedlich aus. Sie beginnen beispielsweise bei 10 bis 20 Euro in Brandenburg, können aber auch bis zu 150 Euro wie in Bayern betragen. Werden nachlässige Herrchen mehrfach erwischt, wird es teurer.

Schutzzone Spielplatz

Entfernt ein Hundebesitzer den Kot seines Hundes also nicht, handelt er ordnungswidrig. Im Extremfall kann er sich sogar strafbar machen. Teilweise sehen die Gerichte es als fahrlässige Gefährdung an, wenn Hundehalter ihre Tiere auf Kinderspielplätze koten lassen und die Haufen nicht entfernen. Dann droht eine Geldstrafe, die deutlich teurer werden kann als ein Bußgeld.

Blindenführhunde müssen auch

Vor einem großen Problem stehen sehbeeinträchtigte Menschen, die mit ihrem Blindenführhund unterwegs sind. Rein praktisch ist es diesen Hundehaltern kaum möglich, sich um die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners zu kümmern. Manche Bundesländer sehen hier eine Ausnahmeregelung vor, die nicht zu einer Ahndung mit einem Bußgeld führt. Andernorts wird eine Bestrafung als unverhältnismäßig in der Praxis nicht durchgeführt. Als freundlicher Passant können Sie auch einfach Ihre Hilfe anbieten, statt sich über das Häufchen des Blindenführhundes zu mokieren.

Hunde fernhalten

Im Internet finden Sie viele praktische Tipps, wie Sie Vierbeiner von Ihrem Grundstück fernhalten können. Hat nämlich erstmal ein Hund Ihren Vorgarten als Toilette erkoren, lockt er damit Artgenossen an. Diese wollen dann auch ihre Markierung loswerden und urinieren zumindest auf Ihr Grün. Bei allen Tipps zur Abwehr bedenken Sie aber: Schuld hat nicht der Hund, sondern das Herrchen, das den Haufen nicht entsorgt. Ergreifen Sie keine Maßnahmen, die Hunde oder Katzen verletzen könnten. Pfeffer und Zitronensäure mögen zwar Vierbeiner wirksam abwehren. Diese Mittel verursachen bei den Tieren aber schmerzhafte Reizungen. Andere chemische Stoffe können zu Vergiftungen führen. Nehmen Sie die Vergiftung eines Tieres bewusst in Kauf, machen Sie sich selbst strafbar.

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