
Rechtsfrage des Tages:
Sicherlich streunen auch durch Ihr Wohngebiet so einige Katzen. Meistens haben diese ein festes Zuhause und sind in ihrem Revier unterwegs. Es kann aber auch passieren, dass Ihnen eine Katze zuläuft. Dürfen Sie diese behalten?
Antwort:
Viele Katzen sind Freigänger. Obwohl sie ein autonomes Leben draußen führen, haben sie ein festes Zuhause. Dorthin kehren sie immer wieder zurück. Manchmal verlassen Katzen aber auch ihr Heim oder werden ausgesetzt. Vielleicht freuen Sie sich über einen neuen Mitbewohner, der sich bei Ihnen häuslich einrichtet. Läuft Ihnen aber eine Katze zu und behalten Sie diese einfach, machen Sie sich strafbar.
Entlaufen oder nur unterwegs?
Fundkatzen sind häufig abgemagert, verletzt, manchmal auch besonders scheu. Gegen eine entlaufene Katze spricht beispielsweise, wenn diese nach einer ausgiebigen Mahlzeit bei Ihnen einfach wieder verschwindet. Kommt eine Samtpfote regelmäßig in Ihren Garten, muss sie nicht unbedingt entlaufen sein. Entfernt sie sich aber gar nicht mehr von Ihrem Grundstück, sollten Sie sich zunächst in der Nachbarschaft umhören. Vielleicht genießt lediglich eine Nachbarskatze bei Ihnen freie Kost und Logis. Finden Sie ein Kätzchen in einer verschlossenen Kiste, dürfte die Sache allerdings klar sein. Sein Besitzer wollte es loswerden. Wie aber erfahren Sie, ob das Tier nicht doch verzweifelt gesucht wird? Sie können mit dem Tier zum Tierarzt gehen. Dieser prüft, ob die Katze gechipt und registriert ist. Damit bekommen Sie umgehend die Antwort, wem das Tier gehört. Sinnvoll kann es auch sein, Vermisstenanzeigen im Internet oder in den sozialen Medien zu überprüfen. Schauen Sie auch an das Schwarze Brett in Ihrem Supermarkt. Viele traurige Katzenbesitzer suchen auf diesen Wegen ihre entlaufenen Lieblinge.
Meldepflicht
Entgegen der landläufigen Meinung sind entlaufene Katzen keineswegs herrenlos. Sie dürfen sie nicht einfach behalten. Vielmehr gibt es eine Meldepflicht. Diese Anzeigepflicht ergibt sich aus § 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sie können bei der Polizei oder im Tierheim nachfragen, ob die Katze vermisst wird. Melden müssen Sie diese aber beim örtlichen Fundbüro. Melden Sie das Tier nicht, begehen Sie rechtlich eine Unterschlagung und machen sich strafbar.
Wohin mit der Katze?
Wird die Katze nicht vermisst oder kann keinem Besitzer zugeordnet werden, können Sie sie den Behörden übergeben. Sie kommt dann in ein Tierheim oder Katzenhaus. Sie können sich aber auch selbst um die Samtpfote kümmern. Dann müssen Sie allerdings auch eine artgerechte Haltung sicherstellen. Dazu gehört ein Besuch beim Tierarzt, um den Gesundheitszustand der Katze klären zu lassen ebenso wie die Versorgung mit Futter.
Wer trägt die Kosten?
Tierarztbesuche, Katzenstreu und Futter – die Haltung eines Tieres kostet nicht wenig Geld. Findet sich der Eigentümer wieder, können Sie von ihm die Kosten erstattet verlangen. Kassenbons und Tierarztrechnungen sollten Sie daher zunächst gut aufheben. Damit können Sie Ihre Aufwendungen belegen.
Wann wird aus dem Gast ein dauerhafter Mitbewohner?
Auch wenn Sie die Katze schnell ins Herz schließen. Ein bisschen Geduld müssen Sie haben, bis es klare Verhältnisse gibt. Der Besitzer der Katze hat nämlich sechs Monate Zeit, seinen Anspruch auf das Tier zu erheben. Meldet sich niemand, geht die Katze mit Ablauf dieser Frist in Ihr Eigentum über. Der vorherige Eigentümer hat dann noch drei Jahre Zeit, nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung die Katze zurückzufordern. Rein praktisch ist es aber eher unwahrscheinlich, dass sich ein Eigentümer nach mehr als einem halben Jahr noch meldet.
Katze „adoptieren“
Haben Sie die Zeit mit Ihrer Findelkatze genossen, nehmen Sie diesen Abschnitt einfach als Probezeit. Geht die Katze zurück zu ihrem glücklichen Eigentümer, müssen Sie dennoch nicht auf einen felligen Mitbewohner verzichten. In den örtlichen Tierheimen warten unzählige verschmuste Stubentiger auf ein neues Zuhause.
Stand: 01.01.2025
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