Zum Inhalt springen

Mit Dirndl zur Arbeit: wer entscheidet?

Die Wiesn im Büro

So mancher mag derzeit seine Tracht auch bei der Arbeit tragen. Aber nicht immer sind fesche Dirndl oder Lederhosen im Dienst erlaubt.

Rechtsfrage des Tages:

Zum Oktoberfest gehören Dirndl und Lederhosen einfach dazu. Aber dürfen Sie auch in Tracht zur Arbeit erscheinen?

Antwort:

Endlich ist wieder Oktoberfest. Und nicht nur in München können Sie allerorts bayrische Trachten wie Lederhosen und Dirndl kaufen. Vielleicht haben Sie auch vom letzten Wiesnbesuch noch ein passendes Kleidungsstück im Schrank oder haben ohnehin ein Dirndl für passende Anlässe in Ihrem Fundus. Ob Sie diese besondere Kleidung auch bei der Arbeit tragen dürfen, kommt auf Ihre Beschäftigung und die Weisungen des Arbeitgebers an.

Arbeitsschutz geht vor

In bestimmten Branchen ist eine spezielle Arbeitskleidung vorgeschrieben. Dies kann sich aus Hygienevorschriften ergeben oder aus Gründen des Arbeitsschutzes. Arbeiten Sie auf dem Bau, werden Sie Ihre Sicherheitsschuhe auch zur Wiesnzeit nicht durch Haferlschuhe ersetzen dürfen. Auch im medizinischen Bereich gibt es einige Vorschriften, die die Kleiderordnung regeln. Bekleidung von Ärzten und Pflegepersonal muss gut waschbar sein und beispielsweise den Empfehlungen zum Infektionsschutz entsprechen. Sicherlich würden sich Patienten über ein farbenfrohes Dirndl freuen. Zulässig ist das aber leider nicht.

Was der Chef sagt

Aber auch ohne gesetzlich vorgeschriebene Arbeitskleidung kann dem Arbeitgeber ein Weisungsrecht zustehen. Gerade bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt darf er eine bestimmte Kleiderordnung vorschreiben. Natürlich kann er rund um das Oktoberfest auch gerade eine Tracht als Arbeitskleidung festlegen. Insbesondere in der Gastronomie in und um München werden Sie derzeit fesche Damen mit Dirndl und Herren mit Lederhosen antreffen. Da der Betreiber der Wirtschaft häufig ein einheitliches Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter wünscht, wird er nicht selten die Trachten als Berufskleidung stellen.

Unter sich

Arbeiten Sie hingegen im stillen Kämmerlein ganz ohne Kontakt zu Kunden oder Geschäftspartnern, sind Sie in Ihrer Kleiderwahl frei. Achten Sie aber darauf, den Arbeitsfrieden nicht zu stören. Ein allzu kurzer Rock oder ein besonders tiefer Ausschnitt kann Kollegen ablenken und für Unruhe sorgen. Dann kann Ihr Chef Sie auffordern, bedecktere Kleidung zu tragen. Für Frauen dürfte die Kleiderwahl dabei leichter ausfallen. Schließlich gibt es edle Dirndl, die elegant und gediegen aussehen. Eine Lederhose bei den Herren ist hingegen doch häufig zu leger.

Regionale Unterschiede

Steht Ihnen die Kleiderwahl frei, können Sie unter den genannten Voraussetzungen auch in Norddeutschland mit Tracht zur Arbeit gehen. Denken Sie aber daran, dass es im flachen Norden selbst zur Wiesnzeit nicht unbedingt üblich ist, ein Dirndl zu tragen. Um nicht bei Ihrem Vorgesetzten anzuecken, sollten Sie ihn vielleicht vorher nach seiner Meinung fragen.

Auch interessant:

Mann und Frau lachen bei der Autofahrt.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den Verkehrsrechtsschutz nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer.

Ähnliche Beiträge: