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Gibt es in Deutschland eine Ausweispflicht?

Perso: immer dabei?

Können Sie sich ausweisen oder liegt Ihr Personalausweis zu Hause in der Schublade? Müssen Sie ihn denn immer dabeihaben?

Ausschnitt eines Personalausweises.

Rechtsfrage des Tages:

Die meisten Menschen haben ihr Portemonnaie eigentlich stets dabei. Aber nicht immer ist auch der Personalausweis darin. Müssen Sie Ihren Ausweis immer dabeihaben?

Antwort:

Moderne Personalausweise kommen im praktischen Scheckkartenformat daher. Trotzdem lassen viele Menschen ihren Ausweis zu Hause in der Schublade. Auch wenn in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht besteht; immer dabeihaben müssen Sie ihn nicht. In vielen Fällen kann es aber hilfreich sein. Manchmal sind Sie nämlich verpflichtet, sich auszuweisen. Haben Sie den Perso dann nicht dabei, bedeutet dies Ärger oder zumindest Aufwand.

Ausweispflicht

Wer in Deutschland das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss einen Personalausweis besitzen. Alternativ reicht auch ein Reisepass aus. Verstoßen Sie gegen diese Verpflichtung, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen. Idealerweise beantragen Sie Ihren Perso bereits einige Wochen vor Ihrem Geburtstag. Die Herstellung nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. So können Sie sicher sein, das Ausweisdokument rechtzeitig in den Händen zu halten.

Muss der Perso dabei sein?

Aus der Ausweispflicht ergibt sich aber keine Verpflichtung, das Dokument auch immer bei sich zu tragen. Eine allgemeine Mitführungspflicht gibt es nämlich nicht. Auch wenn der neue Personalausweis in jedes Portemonnaie passt. Haben Sie ihn mal vergessen, brauchen Sie nicht gleich nervös zu werden.

Mitführungspflicht in bestimmten Branchen

Allerdings können Sie als Arbeitnehmer in bestimmten Branchen doch eine Mitführungspflicht haben. Grund ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Arbeiten Sie beispielsweise im Baugewerbe, in einer Gaststätte oder einem Beherbergungsbetrieb, sind Sie als Gebäudereiniger oder Schausteller unterwegs, müssen Sie immer einen Ausweis bei sich haben. Welche Branchen noch betroffen sind, finden Sie in § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Während der Arbeit müssen Sie Ihren Ausweis bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen können. Sonst drohen saftige Bußgelder.

Waffenbesitz

Eine weitere Ausnahme gilt für Waffenbesitzer. Tragen Sie Ihre Waffe bei sich, müssen Sie auch immer einen Ausweis zur Hand haben. Bestimmte Behörden sind berechtigt, die Vorlage des Ausweises zur Identitätsfeststellung zu verlangen.

Ausweispflicht bei Demonstrationen

Neben den besonderen Mitführungspflichten kann es in vielen anderen Situationen sinnvoll sein, einen Ausweis dabei zu haben. Nahe der Grenzen, an Flughäfen oder Bahnhöfen finden häufiger Personenkontrollen statt. Und auch, wenn Sie an einer Demonstration teilnehmen, sollten Sie Ihren Ausweis mitnehmen. Können Sie sich bei einer Personenkontrolle nicht ausweisen, kann die Polizei Sie bei bestimmten Verdachtsmomenten mit zur Wache nehmen. Dort wird dann Ihre Identität nachgeprüft. Oder Sie müssen den Ausweis später selbst vorbeibringen und vorzeigen. Das kostet Zeit. Da ist es sinnvoller, den Ausweis einfach in die Tasche zu stecken.

Wer darf kontrollieren?

Natürlich kann nicht jede beliebige Person Ihren Ausweis kontrollieren. Berechtigt ist beispielsweise die Polizei. Das Polizeirecht ist in den Ländern teilweise unterschiedlich geregelt. Eine Kontrolle darf aber nicht ohne jeden Anlass erfolgen. Zulässig ist sie zur Verhinderung von Straftaten oder auch bei gewalttätigen Demonstrationen. Als Grundsatz gilt: Der Ausweis darf immer dann herausverlangt werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht ist. Ohne Anlass darf die Polizei zwar nach der Identität fragen, den Ausweis können die Beamten dann aber nicht verlangen. Auch dürfen sie niemanden ohne Grund zur Identitätsfeststellung mit zur Wache nehmen. Kommt es aber zum Beispiel bei einer Demonstration zu Handgreiflichkeiten, müssen Sie sich ausweisen können. Oder Sie müssen mit auf die Polizeiwache.

Kontrolle durch andere

Personen, die nicht zu einer staatlichen Behörde gehören, haben keine Berechtigung zur Kontrolle des Ausweises. Allerdings gibt es viele Lebenssituationen, bei denen Sie den Ausweis vorlegen können sollten. Werden Sie beispielsweise an der Supermarktkasse beim Kauf von Alkohol nach Ihrem Alter gefragt, sollten Sie einen Ausweis dabeihaben. Es besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung, wonach Sie das Dokument vorlegen müssten. Sehen Sie aber sehr jung aus, werden Sie die Flasche Wodka ohne Ausweis kaum mit nach Hause nehmen können. Da ein Geschäft frei entscheiden kann, ob und wem es Dinge verkauft, kann es auch einen Altersnachweis zur Bedingung machen. Ein anderes Beispiel ist der Kauf von Zugfahrkarten. Haben Sie diese online gekauft, müssen Sie neben dem Ticket auch Ihren Ausweis vorlegen. Dem haben Sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt.

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