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Rodeln erlaubt?

Ab auf den Schlitten

Schlittenfahren ist nicht nur etwas für Kinder. Erkundigen Sie sich aber vor Ihrem Ausflug nach geeigneten Rodelhängen, sonst droht Ärger.

Zwei Erwachsene sind im Winter zusammen rodeln. Der Schnee stiebt nur so davon.

Rechtsfrage des Tages:

Lust auf eine flotte Schlittenfahrt? Statt auf die Skier zu steigen, können Sie ja mal Ihren alten Schlitten vom Dachboden holen. Aber wo ist das Rodeln überhaupt erlaubt?

Antwort:

Hat es ordentlich geschneit, können Sie auch in flacheren Gegenden einem winterlichen Spaß nachgehen. Schlittenfahren ist ein Vergnügen für Groß und Klein. Aber nicht überall dürfen Sie sich auf die fröhliche Rutschpartie begeben.

Skipiste ist tabu

Auch wenn die gut präparierten Skipisten locken mögen, mit Schlitten, Bobs und Gleitern haben Sie dort nichts verloren. Da die Kufen der Schlitten die Piste beschädigen würden und es dort auch viel zu gefährlich wäre, ist das Schlittenfahren auf Skipisten regelmäßig verboten. Allerdings werden Sie in vielen Skigebieten extra ausgewiesene Rodelstrecken finden, die eine wilde Abfahrt versprechen.

Auch im Flachland

Zum Schlittenfahren müssen Sie aber nicht extra in die Berge fahren. Auch im Flachland werden Sie vielerorts Rodelhänge finden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, wo das winterliche Vergnügen erlaubt ist. Im Wald ist das Schlittenfahren hingegen meist verboten. Aber auch Waldeigentümer oder Nutzungsberechtigte können bestimmte Hänge freigeben.

Auf dem Acker

Schwieriger ist die Situation bei verschneiten Äckern und Wiesen. Zwar dürfen Sie in der Regel ungenutzte Grünflächen zu Erholungszwecken betreten. Wann aber ist ein Acker oder eine Weide tatsächlich ungenutzt? Hier empfiehlt es sich, mit dem Landwirt als Eigentümer der Fläche zu sprechen. Im besten Fall hat er nichts dagegen und gibt seinen hügeligen Acker für den Winterspaß frei. Ohne Erlaubnis sollten Sie hingegen verschneite Flächen nicht einfach nutzen. Gerade wenn wenig Schnee liegt, können Sie mit dem Schlitten erheblichen Schaden anrichten und in die Eigentumsrechte des Inhabers eingreifen.

Schlitten als Kinderwagen

Weniger achtgeben müssen Sie, wenn Sie bei einem Waldspaziergang Ihren Nachwuchs auf einem Schlitten ziehen wollen. Hier gilt nichts anderes, als wenn Sie mit einem Kinderwagen einen Spaziergang machen. Zur Erholung dürfen Sie Wälder nämlich betreten und sich dort aufhalten. Denken Sie aber daran, dass Sie den Wald stets auf eigene Gefahr betreten. Und bleiben Sie auf den gekennzeichneten Wegen. Als Fußgänger dürfen Sie die Wege zwar auch verlassen. Ein Schlitten kann aber zu Schäden an Bäumen und jungen Pflanzen unter der Schneedecke führen. Außerdem dürfte Ihr Kind nicht erfreut sein, wenn Sie es durch das Unterholz ziehen.

 

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