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Droht ein Schufa-Eintrag?

Mahnung bei Verzug

Die Drohung mit einem Schufa-Eintrag bei Nichtzahlung bringt die meisten Schuldner dazu, zu bezahlen. Aber ist das rechtlich erlaubt?

Kleine Plastikfiguren stehen nebeneinander. Fast alle sind weiß, nur eines ist rot. Auf dieses wird eine Lupe gerichtet.

Rechtsfrage des Tages:

Kommen Sie mit einer Zahlung in Verzug, werden Sie bald die erste Mahnung erhalten. Säumigen Zahlern drohen Unternehmen auch häufig mit einem Eintrag bei der Schufa. Darf die Firma einfach einen Schufa-Eintrag veranlassen, selbst wenn Sie der Forderung widersprochen haben?

Antwort:

Tatsächlich ist es Gang und Gäbe, dass Firmen nicht erst mit der letzten Mahnung säumigen Zahlern mit einem Eintrag bei der Schufa drohen. Jeder dürfte wissen, dass negative Schufa-Einträge die Betroffenen in ihrer finanziellen Handlungsfreiheit deutlich einschränken können. Viele Leute spielen deshalb trotz berechtigter Einwendungen mit dem Gedanken, den Rechnungsbetrag doch lieber zu zahlen. Daher ist es gut zu wissen, in welchen Fällen eine Eintragung bei der Schufa überhaupt erfolgen darf und wann nicht.

Was ist die Schufa?

Die Schufa ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". In der Auskunftei sammelt das Unternehmen Daten von Privatpersonen und Firmen, um Auskunft über die Bonität liefern zu können. In berechtigten Fällen kann die Schufa einen negativen Eintrag vornehmen.

Voraussetzung für negativen Eintrag

Für eine negative Eintragung müssen Sie zunächst eine fällige Leistung nicht erbracht haben. Und die Übermittlung an die Schufa muss zur Wahrung der berechtigten Interessen des Gläubigers erforderlich sein. Dabei muss zwischen den Interessen des Schuldners und des Gläubigers abgewogen werden.

Mindestens zwei Mahnungen

Bevor ein Eintrag überhaupt droht, muss der Schuldner mindestens zweimal nach dem ursprünglichen Zahlungstermin gemahnt worden sein. Zwischen den Mahnungen müssen mindestens vier Wochen gelegen haben. Außerdem muss der Schuldner auf einen Eintrag bei der Schufa bei Nichtzahlung vom Unternehmen hingewiesen werden.

Unberechtigte Forderungen bestreiten

Sind Sie der Meinung, dass Sie zu Unrecht gemahnt werden? Haben Sie vielleicht schon bezahlt oder gar nichts bestellt? Dann widersprechen Sie der Forderung schriftlich. Eine widersprochene Forderung darf nämlich nicht bei der Schufa eingetragen werden. Darauf muss das Unternehmen Sie übrigens auch deutlich hinweisen. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Widerspruch nebst Begründung beweissicher bei der fordernden Firma eingeht. Was Sie nicht tun sollten: einfach aussitzen. Selbst wenn die Forderung zu Unrecht gestellt wurde – bleiben Sie stumm, müssen Sie mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen.

Inkasso und Schufa: zwei paar Schuhe

Viele sind der Meinung, mit einem Schreiben eines Inkassobüros geht auch gleich ein Schufa-Eintrag einher. Dem ist nicht so. Inkassounternehmen unterstützen Unternehmen bei der Beitreibung fälliger Forderungen. Eine direkte Verbindung zwischen Schufa und Inkasso gibt es nicht. Allerdings ist ein Schreiben eines Inkassobüros häufig die Vorstufe zu einem Schufa-Eintrag. Diese kündigen nämlich nicht selten einen Schufa-Eintrag für den Fall des Ausbleibens der Zahlung an. Zahlen Sie nicht und widersprechen der Forderung auch nicht, kann der Schufa-Eintrag der nächste Schritt sein. Außerdem müssen Sie mit einem Mahnbescheid oder einer zivilrechtlichen Zahlungsklage rechnen.

Schufa-Eintrag nach gerichtlichem Urteil

Haben Sie der Forderung nicht widersprochen und einen Eintrag bei der Schufa kassiert, ist es meist noch nicht vorbei. Schnell können Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren wiederfinden. Wurden Sie zur Zahlung verurteilt und haben die Kosten zähneknirschend angewiesen, bleibt der Schufa-Eintrag dennoch bestehen. Haben Sie der Forderung hingegen widersprochen und haben in einem gerichtlichen Verfahren unterlegen, darf nicht automatisch ein Schufa-Eintrag erfolgen. Zahlen Sie die Forderung nach der Verurteilung, ist die Sache erledigt. Verweigern Sie die Zahlung allerdings weiter und der Gläubiger muss die Zwangsvollstreckung einleiten, darf eine Meldung an die Schufa ergehen.

Wie steht‘s?

Möchten Sie sich absichern, können Sie kostenlos bei der Schufa eine Auskunft über Ihre Einträge als Datenkopie anfordern. So können Sie überprüfen, ob unberechtigte Eintragungen vorgenommen wurden und diese gegebenenfalls löschen lassen.

Ein Eintrag ist nicht immer schlecht

Ein Eintrag bei der Schufa gilt im allgemeinen Sprachgebrauch als Schreckgespenst. Allerdings werden bei der Schufa auch und wohl überwiegend positive Daten gespeichert. Wer ein Darlehen hat und dieses regelmäßig und pünktlich abzahlt, hat eine positive Bewertung bei der Schufa. Diese kann künftige Vertragspartner von dessen Vertragstreue überzeugen.

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