zum Inhalt springen

Totholz für den Kamin

Äste einsammeln?

Im Herbst knistern in vielen Wohnzimmern wieder gemütlich die Kaminfeuer. Dürfen Sie Ihr Holz dafür einfach im Wald sammeln?

Eine Feuerschale steht im Garten. Die Holzscheite brennen schön gleichmäßig.

Rechtsfrage des Tages:

Gerade wenn es im Herbst stürmisch wird, brechen viele Äste ab oder ganze Bäume fallen um. Da schlägt das Herz des Kaminfreundes schnell mal höher. Dürfen Sie dieses Holz als kostenloses Brennholz mitnehmen?

Antwort:

Wer derzeit Holz für seinen Kamin oder Ofen kaufen möchte, muss immer noch recht tief in die Tasche greifen. Nicht nur die Energiekosten führen dazu, dass viele im Herbst und Winter das Wohnzimmer lieber mit einem Holzfeuer wärmen möchten. Umgekehrt entwurzeln heftige Stürme immer wieder Bäume, lassen Äste abknicken oder abreißen. Mancherorts liegt das Totholz tagelang herum und wartet auf den Abtransport. Und auch in den Wäldern liegt überall Holz, das keiner verwendet. Auch wenn es wirkt, als wäre niemand zuständig – einfach mitnehmen dürfen Sie das Holz nicht.

Fremdes Holz

Für Kamin- und Ofenbesitzer mag dieses Holz verlockend erscheinen. Nämlich als kostenloser Brennstoff zum Beheizen der eigenen vier Wände. Aber Achtung! Von einer Selbstbedienung ist dringend abzuraten. Das Holz gehört nämlich dem Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück der Baum gestanden hat. Private Grundstückseigentümer, die Kommune, Gemeinde, das Land oder der Bund verlieren nämlich nicht ihr Eigentum an dem Holz, nur weil der Baum umgefallen ist oder große Äste abgebrochen sind. Dabei kommt es auch nicht darauf an, wohin das Holz gefallen ist.

Holz sammeln als Straftat

Zersägen Sie einen Baum oder zerkleinern einen großen Ast und laden das Holz in Ihr Auto, machen Sie sich tatsächlich wegen Diebstahls strafbar. In größerem Stil sollten Sie also kein Holz abtransportieren. Dann müssen Sie mit einer Anzeige rechnen. Das gilt rechtlich eigentlich sogar, wenn Sie nur einige kleinere Äste aufsammeln, um mit den Kindern vielleicht zu basteln oder die Wohnung zu dekorieren. Wobei Sie in der Praxis in diesem Fall wohl eher nicht mit einer Anzeige rechnen müssen.

Bitte mitnehmen!

Dennoch lohnt es sich, die Augen und Ohren offen zu halten. Manchmal geben einzelne Städte oder Gemeinden das Totholz zum Abtransport frei. Erlaubt ist dann aber meist auch nur so viel mitzunehmen, wie Sie für den normalen Hausgebrauch verwenden können. Für gewerbliche Zwecke wie den Weiterverkauf gilt diese Erlaubnis in der Regel nicht. Gehört der umgestürzte Baum Ihrem Nachbarn, können Sie ihn einfach fragen. Vielleicht ist er sogar froh, wenn Sie für ihn den Baum entfernen.

Freifahrtschein

Einzelne abgebrochene Äste, Rinde und Zweige dürfen Sie im Wald zwar mitnehmen. Holz für den Kamin dürfen Sie aber nicht einfach so sammeln. Möchten Sie sich regelmäßig im nahen Wald mit Holz versorgen, gibt es eine legale Möglichkeit. Sie können nämlich beim zuständigen Forstamt einen Holzsammelschein beantragen. Wo Sie Holz sammeln dürfen, können Sie auf dem Sammelschein nachprüfen. Dieser berechtigt übrigens zunächst nur zum Sammeln von Holz.

Säge mit Motor

Der Holzsammelschein berechtigt Sie meist nur dazu, kleineren Ästen mit der Handsäge zu Leibe zu rücken. Die Benutzung einer Motorsäge ist meist untersagt. Wollen Sie einen Baum fällen, brauchen Sie eine besondere Genehmigung. In der Regel teilt das Amt Ihnen dann einen bestimmten Baum zu. Voraussetzung ist häufig, dass Sie eine Befähigung zum Umgang mit einer Motorsäge nachweisen können. Das Gleiche gilt, wenn Sie einen sogenannten Selbstwerberschein haben. Damit können Sie an bereits gefällten Bäumen Äste und Brennholz absägen. Vielleicht ist ein Motorsägenführerschein eine gute Geschenkidee für Weihnachten?

Stand: 01.01.2025

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: