Zum Inhalt springen

Kann ich Sachen im Laden umtauschen?

Gefällt doch nicht

Sicherlich haben Sie auch schon Sachen gekauft, die sich zu Hause als Fehlentscheidung entpuppt haben. Können Sie diese zurückgeben?

Eine Frau in einem Kleidungsgeschäft sieht sich ein weißes Kleid an.

Rechtsfrage des Tages:

Der Pullover ist doch zu bunt, die Hose kneift und das neue Geschirr passt nicht zur Einrichtung: Fehlkäufe passieren immer mal wieder. Wann können Sie Waren umtauschen und wie sieht es aus, wenn der Artikel defekt ist?

Antwort:

Bei einem Kauf sollten Sie sich immer fragen: Ist es Liebe oder nur ein Flirt? Denn nicht selten entpuppt sich der Einkauf zu Hause als Fehlkauf. Ob Sie einen Artikel  überhaupt zurückgeben können, kommt auf den Grund an. Bei mangelfreier Ware ist die Kulanz des Händlers gefragt. Funktioniert die Küchenmaschine hingegen nicht, stehen Ihnen Gewährleistungsansprüche zu. 

Umtausch im Ladengeschäft

Kaufen Sie Hemden, Bücher oder Elektronikgeräte im Ladengeschäft, steht Ihnen nicht automatisch ein Umtauschrecht zu. Dieses kann Ihnen der Verkäufer aber ausdrücklich einräumen. Viele Läden bieten ihren Kunden die Möglichkeit, binnen einer bestimmten Frist die Ware umtauschen oder sogar zurückgeben zu können. Über die Modalitäten kann der Händler dabei frei entscheiden. Entweder akzeptiert er nur einen Umtausch gegen einen anderen Artikel oder einen Warengutschein. Oder er bietet Ihnen die Möglichkeit, Sachen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Meist verlangt das Geschäft dabei zumindest die Vorlage des Kassenbons. Manchmal setzen die Händler aber auch das Vorhandensein der Originalverpackung voraus. Bestenfalls haben Sie beim Kauf direkt nachgefragt und sich das Umtauschrecht auf dem Kassenbon notieren lassen.

Was gilt bei defekter Ware?

Anders sieht die Rechtslage aus, wenn der neue Pulli sich auflöst oder die Stehlampe einfach nicht leuchten will. Liegt ein Mangel vor, können Sie vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen. Das kann je nach Artikel und Mangel eine Reparatur, aber auch der Umtausch in eine mangelfreie Sache sein. Ist beides nicht möglich, bleibt Ihnen noch der Rücktritt vom Kaufvertrag. Sie geben den mangelhaften Artikel zurück und erhalten den Kaufpreis erstattet. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren für Verbraucher zwei Jahre. 

Gut zu wissen ...

Auch wenn Sie gerade keine Lust auf einen Stadtbummel haben – Ihre Ansprüche sind dadurch nicht gefährdet. Einzig die Aufgabe des Geschäfts könnte Ihre Ansprüche praktisch unmöglich machen. Im Falle einer Insolvenz können Sie Ihre Ansprüche nur zur Insolvenztabelle anmelden, so das Verfahren überhaupt eröffnet wird.

Bon dabei?

Im Falle der Gewährleistung müssen Sie eigentlich nicht zwingend den Kassenbon vorlegen. Rechtlich ist dieser keine Voraussetzung für Ihre Ansprüche. Allerdings kann das Geschäft einen Nachweis verlangen, dass Sie den Artikel tatsächlich dort gekauft haben. Und das erfolgt üblicherweise über den Kassenzettel. Haben Sie diesen verloren, können Sie den Nachweis zum Beispiel auch über die Abbuchung von Ihrem Konto führen.

Garantieversprechen

Neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen kann der Verkäufer Ihnen auch freiwillig eine Garantie einräumen. Ob und wann Sie hieraus Ansprüche ableiten können, kommt auf die Garantieerklärung an. Diese kann der Verkäufer nämlich so gestalten wie er gerne möchte. Das kann dazu führen, dass die Garantie trotz eines Defekts nicht greift. In vielen Fällen sind Sie aber bereits durch Ihre gesetzlichen Ansprüche geschützt.

Im Internet einfacher

Einfacher haben es Kunden, die im Online-Shop bestellt haben. Bis auf die im Gesetz bezeichneten Ausnahmefälle können Sie Ihre Käufe ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen nach Erhalt zurückschicken. Manche Online-Shops räumen den Kunden auch eine deutlich verlängerte Rückgabeoption ein. Sie können Ihre Bestellung dann einfach wieder zurückschicken. Ob Sie die Rücksendekosten zahlen müssen, hängt vom Preis der Bestellung und der Vereinbarung mit dem Verkäufer ab.

Stand: 13.03.2025

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: