Rechtsfrage des Tages
Auch wenn ein Hund noch so gut erzogen ist, zu einer Beißerei kann es immer kommen. Wer haftet, wenn Bello den Briefträger beißt oder zwei Hunde übereinander herfallen?
Antwort:
Die meisten Hunde sind dank einer guten Erziehung gehorsam und brav. Manchmal kommen dennoch die tierischen Instinkte zum Vorschein und führen im schlimmsten Fall zu Bisswunden oder zerfetzten Hosen. Auch wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft, haftet der Hundebesitzer in seiner Eigenschaft als Tierhalter. Verletzen sich zwei Hunde gegenseitig, kommt meist eine Haftungsverteilung zum Tragen.
Haftung des Tierhalters
Halten Sie einen Hund, sind Sie immer in der Haftung. Die Tierhalterhaftung greift unabhängig von Ihrem Verschulden. In einigen Bundesländern wie Niedersachsen ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bei der Anschaffung eines Hundes zwingend vorgeschrieben. Sollte diese Versicherung in Ihrem Bundesland nicht verpflichtend sein, sollten Sie sie trotzdem abschließen. Sie kann im Falle einer Verletzung von Mensch oder Tier oder einer Sachbeschädigung die finanziellen Folgen für Sie abmildern.
Wenn ein Mensch gebissen wird
Fühlt sich ein Hund angegriffen oder gerät unter Stress, kann er schon mal zuschnappen. Manchmal bleibt es nicht bei einem leichten Zwicken. Von blauen Flecken bis zu schweren Bisswunden ist alles möglich. Der Tierhalter muss dem Verletzten dann Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Je nach Schwere der Verletzung kann das Schmerzensgeld im unteren dreistelligen Bereich bis hin zu mehreren Tausend Euro reichen. Bei der Beurteilung spielt es aber auch eine Rolle, ob der Verletzte eine Mitschuld am Hundebiss trägt. Hat er den Hund beispielsweise provoziert oder getreten, kann sich der Schmerzensgeldanspruch reduzieren. Wurde durch die Hundeattacke die Jacke zerfetzt oder ist die Brille zerbrochen, muss der Tierhalter Schadensersatz leisten. Der Verletzte hat dabei aber nur Anspruch auf den Zeitwert der beschädigten Sache.
Wenn Hunde andere Hunde beißen
Die Tierhalterhaftung greift auch, wenn aus einem Gerangel zwischen Hunden eine handfeste Beißerei wird. Dabei haften beide Tierhalter für die jeweiligen Verletzungen des anderen Tieres. Wer den Schaden zu welcher Quote trägt, kommt auf den Einzelfall an. Da die Beweislast beim Geschädigten liegt, kann die Aufklärung der Situation manchmal ganz schön schwierig sein und hängt stark vom Einzelfall ab. Dabei kann sich auch ergeben, dass nur einer der beteiligten Tierhalter haften muss. Größe und Rasse der Hunde können bei der Abwägung eine Rolle spielen. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld für ein verletztes Tier gibt es nicht, wohl aber Schadensersatz beispielsweise für Arztkosten und Versorgung des Hundes.
Gassigehen mit dem Nachbarshund
Nicht immer ist es der Tierhalter, der mit seinem vierbeinigen Freund unterwegs ist. Häufig führen Familienangehörige oder auch die Nachbarskinder den Hund aus. Kommt es dann zu einem Beißunfall, haftet der Tierführer neben dem Tierhalter. Dies gilt allerdings nur, wenn die Tieraufsicht vertraglich übernommen wurde. Eine schriftliche Vereinbarung ist dafür nicht notwendig. Vielmehr kommt es auf Umstände wie die Regelmäßigkeit und Absprachen ab. Die Grenze zur reinen Gefälligkeit ist dabei fließend. Bei einer Gefälligkeit steht allerdings keine Haftung als Tieraufseher im Raum. Und es gibt noch einen Unterschied zur Haftung des Tierhalters. Dieser haftet verschuldensunabhängig. Beim Tierführer wird das Verschulden zwar vermutet. Er hat aber die Möglichkeit, einen Gegenbeweis zu erbringen. Kann er darlegen, dass er die erforderliche Sorgfalt beachtet hat und den Biss nicht verhindern konnte, ist er von der Haftung befreit.
Fahrlässige Körperverletzung
Neben der zivilrechtlichen Haftung kommt auch immer eine strafrechtliche Verantwortlichkeit in Betracht. Hat ein Tierhalter seinen bekanntermaßen aggressiven Hund unbeaufsichtigt herumlaufen lassen, kann er sich bei einer Verletzung durch einen Hundebiss wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Dies gilt beispielsweise auch, wenn er trotz angeordnetem Leinenzwang den Hund frei laufen lässt oder seinem Hund den vorgeschriebenen Maulkorb nicht anlegt.
Das Ordnungsamt greift ein
Wird das Ordnungsamt von einem Hundebiss unterrichtet, leitet es ein Verfahren ein. Dabei überprüfen die Mitarbeiter, ob der Hund als gefährlich einzustufen ist. Der Hundehalter bekommt einen Anhörungsbogen und kann zu dem Vorfall Stellung nehmen. Als gefährlich gelten Hunde, wenn sie beispielsweise andere Tiere jagen oder reißen oder wenn sie einen anderen Hund trotz Unterwerfungsgeste angreifen. Gilt der Hund als gefährlich, kann das Ordnungsamt eine Leinenpflicht oder das Tragen eines Maulkorbs anordnen. Besonders aggressive Tiere darf es sogar beschlagnahmen und einschläfern lassen. Dafür muss der Hund aber einen Menschen schwer verletzt haben oder als höchst aggressiv eingestuft werden.
Gute Erziehung
Je früher Sie Ihren Hund erziehen, umso besser wird er Ihnen gehorchen. Der Besuch einer Hundeschule kann aus Herrn und Hund ein gutes Team machen. Sind Sie dann unterwegs, sollten Sie Ihren Liebling im Auge behalten. Viele Attacken kündigen sich schon vorher an. Kennen Sie Ihren Hund gut, können Sie mit etwas Glück eine Eskalation verhindern. Natürlich kann auch die beste Erziehung nicht jeden Beißunfall verhindern. Daher sollten Sie sich durch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung schützen.
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