
Rechtsfrage des Tages:
Kaufen Sie im Internet ein, steht Ihnen in vielen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Wie sieht es aber aus, wenn Sie in der Innenstadt einkaufen gehen?
Antwort:
Der Online-Handel ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Entsprechend viele Leute bestellen mit Vorliebe ihre Einkäufe im Internet. Schließlich haben Kunden dort die bequeme Möglichkeit, die Waren zu Hause zu prüfen und bei Nichtgefallen in den meisten Fällen einfach zurückzuschicken. Wer aber meint, im Ladengeschäft läuft das genauso, unterliegt einem weit verbreiteten Rechtsirrtum.
Bestellung per Internet oder Telefon
Hosen, Töpfe, Wolle oder Bücher – es gibt fast nichts, was Sie nicht im Internet bestellen können. Bequemerweise können Sie diese Kaufverträge, von einigen Ausnahmen abgesehen, widerrufen. Gefällt Ihnen der Pullover doch nicht oder kam die geschenkte Pfanne nicht so gut an, schicken Sie die Sachen einfach zurück. Das Widerrufsrecht steht Verbrauchern bei Verträgen zu, die sie über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder Internet abgeschlossen haben. Kein Widerrufsrecht besteht beispielsweise, wenn Sie einen speziell nach Ihren Wünschen gefertigten Artikel bestellen.
Kein Widerrufsrecht im Laden
Anders sieht es bei einem Kauf im Laden aus. Beim Kauf im Laden haben Kunden kein gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht wie bei Fernabsatzverträgen. Probieren Sie eine Hose im Geschäft an und kaufen diese, können Sie den Vertrag nicht einfach so widerrufen. Daher sollten Sie schon gut überlegen, ob Sie die Hose wirklich kaufen wollen. Nicht zu verwechseln ist das Widerrufsrecht nämlich mit dem von vielen Läden eingeräumten Umtauschrecht.
Kulanz des Verkäufers
Mittlerweile ist es üblich, dass Sie auch ohne Widerrufsrecht Ihre Einkäufe in vielen Fällen wieder zurückbringen können. Da es sich aber um eine freiwillige Leistung des Geschäfts handelt, darf der Inhaber diese an bestimmte Konditionen koppeln. Dabei reichen die Möglichkeiten vom Umtausch gegen Vorlage des Kassenbons bis hin zur Auszahlung des Kaufpreises nur in Form eines Gutscheins. Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe haben Sie im Laden nur, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Das Gewährleistungsrecht besteht natürlich auch außerhalb des Internets.
Stand: 01.01.2025
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