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Wohngeld: finanzielle Hilfe vom Staat

Zuschuss zur Miete

Manchmal reicht das Einkommen für die Familie hinten und vorne nicht aus. Wohngeld und Heizkostenzuschuss können da enorm helfen.

Eine Frau genießt die Sonnenstrahlen an Ihrem Balkonfenster..

Rechtsfrage des Tages:

Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen können einen Anspruch auf Wohngeld haben. Was sind die Voraussetzungen und wo können Sie es beantragen?

Antwort:

Wer nur wenig verdient, kann Wohngeld beantragen. Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) können Mieter Zuschüsse für angemessenes Wohnen bekommen. Auch Eigentümer einer Immobilie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Lastenzuschuss. Seit der Wohngeldreform gehört dazu auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Mit dem „Wohngeld-Plus“ ist auch die Höhe des Zuschusses deutlich gestiegen.

Wer bekommt Wohngeld?

Voraussetzung für den Bezug von Wohngeld ist, dass der Antragsteller ein Einkommen bezieht. Dazu gehört nicht nur das Gehalt, sondern auch Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld oder eine Rente. Wer Grundsicherung in Anspruch nimmt, bekommt hingegen kein Wohngeld. Die Miete ist schon in den Sozialleistungen enthalten. Schüler, Studenten und Azubis bekommen Wohngeld nur, wenn sie beispielsweise wegen Überschreitung der Förderhöchstdauer oder eines Zweitstudiums kein BAföG mehr bekommen. Haben sie dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder haben die Eltern ein ausreichendes Einkommen, haben sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie hier prüfen.

Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich individuell für jeden Anspruchsteller. Es kommt auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, deren monatliches Gesamteinkommen und die zu berücksichtigende Miete an. Das Kindergeld wird nicht berücksichtigt und auch das Vermögen spielt bis zu einem bestimmten Grad keine Rolle. Die Grenze liegt bei 60.000 Euro bei alleinstehenden Personen und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Einen festen Betrag gibt es daher beim Wohngeld nicht. Über den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen.

Heizkostenzuschuss etabliert

Während vor der Wohngeldreform im Jahr 2022 und 2023 ein einheitlicher Heizkostenzuschuss ausgezahlt wurde, enthält das Wohngeld jetzt eine pauschale Heizkostenkomponente. Diese Pauschale bemisst sich nach der Größe des Haushalts und der Anzahl der darin lebenden Personen. Die tatsächlichen Heizkosten haben hingegen keinen Einfluss auf die Höhe der Zahlung. Insgesamt soll sich das Wohngeld durch die Reform deutlich erhöht haben.

Wer ist zuständig?

Möchten Sie Wohngeld beantragen, müssen Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldbehörde wenden. Diese finden Sie in Ihrer Gemeinde, Stadt oder der Kreisverwaltung. Häufig können Sie sich wegen eines Wohngeldantrags auch an das Sozialamt wenden. Für die Beantragung brauchen Sie Nachweise für das Einkommen aller Haushaltsangehörigen und Belege für die Höhe und Zusammensetzung der Miete. Außerdem müssen Sie den ausgefüllten Antrag dabeihaben und eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung. Welche Unterlagen Sie noch brauchen, sollten Sie bei Ihrer Behörde erfragen.

Stand: 01.01.2025

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