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Umfang ärztlicher Aufklärungspflicht

Recht auf Wahrheit?

Verlassen Sie die Arztpraxis ohne schlimme Diagnose, können Sie durchatmen. Ihr Arzt darf Ihnen nämlich nichts verschweigen.

Ein Senior ist  beim Arzt.

Rechtsfrage des Tages:

Ärzte unterliegen besonderer Pflichten wie der Schweige- und der Aufklärungspflicht. Muss ein Arzt aber immer alle Erkrankungen mitteilen oder darf er auch etwas verschweigen?

Antwort:

Nicht immer ist jemand krank, der einen Arzt aufsucht. Viele nutzen die Möglichkeit, sich regelmäßig einer allgemeinen Kontrolle zu unterziehen. Auch wenn der Arzt sagt, es sei alles in Ordnung – bei manchen könnte ein Zweifel bleiben, ob er auch alles erzählt. Tatsächlich ist es aber so, dass ein Arzt eine Diagnose nur in seltenen Ausnahmefällen verschweigen darf.

Inspektion für den Körper

Ab einem gewissen Alter werden regelmäßige Check-ups beim Arzt empfohlen. Bestandteil solcher Untersuchungen sind unter anderem Blut- und Urinuntersuchungen, Abhören von Herz und Lunge und Messung des Blutdrucks und Pulses. Je nach Alter des Patienten kommen auch weitere Untersuchungen hinzu. Für viele sind diese regelmäßigen Untersuchungen Routine. Dennoch machen sich sicherlich auch gesunde Patienten Gedanken darüber, dass der Check eine böse Überraschung bereithalten könnte.

Alles in Ordnung?

Im besten Fall entlässt Ihr Arzt Sie mit einem freundlichen „Weiter so!“. Bescheinigt er Ihnen eine gute Gesundheit, dürfen Sie sich im Allgemeinen auch darauf verlassen. Verschweigen darf er eine Diagnose nämlich nicht. Denn auch wenn die Untersuchung eine schwere Krankheit zu Tage fördert, muss Ihr Arzt Ihnen diese so schonend und einfühlsam wie möglich mitteilen.

Ausnahme bei Gefahr

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn zu befürchten steht, dass der Patient durch die Diagnose schwere und nicht behebbare Gesundheitsschäden davontragen könnte. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Patient selbstmordgefährdet ist. Gefährdet eine schwere Diagnose einen solchen labilen Patienten, darf der Arzt nach Abwägung der Umstände die Wahrheit verschweigen. Solche Fälle dürften aber die Ausnahme sein. Nur um seinen Patienten zu schonen, darf ein Arzt nicht auf die Aufklärung verzichten.

Aufklärung von Kindern?

Übrigens haben auch Minderjährige einen Anspruch darauf, dass der Arzt sie über die Diagnose aufklärt. Hier muss er allerdings genau abwägen, wie alt und weit entwickelt das Kind ist. Es kommt darauf an, ob es die nötige Einsichtsfähigkeit hat und Art und Schwere der Erkrankung und die notwendigen Behandlungen selbst einschätzen kann. Je jünger das Kind ist, umso weniger wird es eine schwere Diagnose verstehen. Gegenüber den Erziehungsberechtigten besteht übrigens keine Schweigepflicht, solange das Kind nicht selbst einwilligungsfähig ist. In diesen Fällen wird der Arzt meist die Diagnose den Eltern mitteilen.

Ehegatten und Partner

Ob ein Arzt die Diagnose auch dem Ehepartner oder Lebensgefährten mitteilen darf, ist hingegen eine Frage der ärztlichen Schweigepflicht. Diese gilt auch gegenüber Angehörigen. Daher kann es im Einzelfall auch sinnvoll sein, den Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht gegenüber bestimmten Familienangehörigen zu entbinden. Zumindest wenn Sie möchten, dass diese über Ihren Gesundheitszustand informiert werden. Für Ehegatten kann aber in Not- und Eilsituationen auch das Notvertretungsrecht gelten.

 

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