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Diebstahl im Krankenhaus: wer haftet?

Geldbeutel geklaut

Wertsachen haben in einer Klinik eigentlich nichts zu suchen. Wer muss aber dafür einstehen, wenn Langfinger ihr Unwesen treiben?

Ein Patient wird im Krankenhaus behandelt. Eine Frau notiert etwas in der Patientenakte.

Rechtsfrage des Tages:

Wer ins Krankenhaus muss, möchte sich um seine Behandlung und Genesung kümmern und nicht auf seine Sachen aufpassen müssen. Da die Krankenzimmer auch während einer Behandlung in der Regel nicht abgeschlossen werden, kommt leider immer mal was weg. Haftet der Klinikbetreiber für Diebstahl?

Antwort:

Kaum wer dürfte gerne ins Krankenhaus gehen. Verständlich, dass Sie bei Ihrem Aufenthalt auf gewisse Annehmlichkeiten nicht verzichten möchten. Dazu gehören nicht nur die notwendigen Gegenstände wie Brillen, Hörgeräte oder Prothesen, sondern auch Handys, Tablets und das Portemonnaie mit Bargeld und Kreditkarten. Aber Achtung! Das geschieht in der Regel auf eigenes Risiko.

Frei zugänglich

Als Patient sind Sie kaum in der Lage, wertvolle Gegenstände im Krankenhauszimmer sicher zu verstauen oder dauerhaft zu überwachen. Das Zimmer lässt sich in aller Regel ebenso wenig abschließen wie der Beistelltisch. Ist der Patient gerade nicht im Zimmer, können sich Dritte Zutritt verschaffen. Nicht selten bemerken dies weder Patienten noch das Klinikpersonal. Zwar bieten die meisten Krankenhäuser die Möglichkeit, Wertgegenstände in der Verwaltung verwahren zu lassen. Doch da dann weder Handy noch Tablet verfügbar sind, könnten Sie die Sachen genauso gut zu Hause lassen.

Haftung in engem Rahmen

Hauptleistungspflicht des Krankenhauses ist die Pflege und Behandlung des Patienten. Als Nebenpflicht ergibt sich jedoch auch eine gewisse Obhutspflicht für Dinge, die der Patient mitgebracht hat. Daher kommt eine Haftung für Diebstähle zwar grundsätzlich ist Betracht, jedoch schließen Krankenhäuser eine Haftung für Diebstahl unter bestimmten Voraussetzungen in aller Regel aus. Gehaftet wird meist nur, wenn Geld oder Wertgegenstände an der Rezeption in Verwahrung gegeben wurden und dort verschwinden. Sofern ein abschließbares Wertfach im Krankenzimmer vorhanden ist, wird die Haftung für Diebstähle daraus meist auch nicht voll ausgeschlossen. Aber: Auch in diesen Fällen ist die Haftung meist auf beispielsweise 1.000 Euro begrenzt. Schauen Sie dazu in Ihren Krankenhausvertrag.

Zahlt die Hausratversicherung?

Grundsätzlich kann Ihre Hausratversicherung ins Spiel kommen, sofern Sie eine Außenversicherung vereinbart haben. Haben Sie Ihr Handy aber einfach auf dem Beistelltisch liegengelassen und haben das Zimmer verlassen, ist die Versicherung meist wegen eigener grober Fahrlässigkeit leistungsfrei. Etwas anderes kann gelten, wenn Diebe Ihr Wertfach im Schrank aufbrechen und Wertsachen entwenden. Da die Haftungssumme in der Regel aber auch hier begrenzt ist, nützt Ihnen das beim Diebstahl des kostbaren Diamantrings nicht viel.

Was nehme ich mit?

Als Fazit sollten Sie also sehr genau überlegen, welche Gegenstände Sie zu einem geplanten Krankenhausaufenthalt unbedingt mitnehmen müssen. Vielleicht lassen Sie den teuren Designermantel lieber zu Hause und wählen eine einfache Jacke. Schmuck sollten Sie ablegen und sicher zu Hause verwahren. Und wer noch ein einfaches altes Handy zu Hause hat, kann dies statt des teuren Smartphones mitnehmen.

Stand: 01.01.2025

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