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Was tun, wenn der Impfpass weg ist?

Wo gibt es Ersatz?

Können Sie Ihren Impfpass trotz großer Suchaktion nicht wiederfinden, sollten Sie sich Ersatz besorgen. So gehen Sie dabei vor.

Ein Arzt trägt etwas in einen Impfpass ein.

Rechtsfrage des Tages:

Der Impfpass ist ein wichtiges Dokument. Trotzdem fristet er oft ein Schattendasein. Was können Sie tun, wenn Sie das gelbe Heft nicht wiederfinden?

Antwort:

In einem Impfpass vermerkt ein Arzt jede Impfung mit Datum, Chargennummer und Erkrankung, gegen die sie schützen soll. Sie sollten Ihrem Arzt Ihren Impfpass regelmäßig vorlegen, damit dieser Ihren aktuellen Impfschutz prüfen kann. Daher sollten Sie ihn gut und sicher aufbewahren. Geht er doch einmal verloren oder finden Sie ihn partout nicht wieder, können Sie sich einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Haben Sie ihn bei einem Impftermin schlicht vergessen, erhalten Sie eine Bescheinigung und Ihr Arzt kann die Impfung nachtragen.

Mit der Impfung

Um in den Besitz eines Impfpasses zu kommen, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Sie erhalten ihn bei Ihrem Hausarzt oder dem Arzt, bei dem Sie sich impfen lassen. In der Regel bekommen bereits Neugeborene im Rahmen der ersten Vorsorgeuntersuchungen das gelbe Heft. Der Impfpass ist ein Leben lang gültig. Sie müssen ihn weder verlängern lassen noch müssen Sie sich nach einem bestimmten Zeitablauf einen anderen bestellen. Ist Ihr Impfausweis unansehnlich geworden oder ist kein Platz mehr vorhanden, können Sie Ihren Arzt um einen neuen bitten. Er darf dann die Eintragungen aus dem alten Ausweis in den aktuellen übertragen. Dabei kann er beispielsweise die Grundimmunisierung auch als einen Eintrag zusammenfassen. Übrigens: Der gelbe Impfausweis ist international gültig. Sie brauchen also für eine Auslandsreise kein gesondertes Dokument.

Unauffindbar

Da Sie den Impfpass vermutlich eher selten brauchen, sollten Sie ihn sorgfältig aufbewahren. Legen Sie ihn beispielsweise in Ihr Stammbuch oder zu Ihrem Reisepass. Sollten Sie ihn trotz aller Suche nicht wiederfinden, ist Hilfe möglich. Bei Ihrem Hausarzt erhalten Sie ein neues gelbes Büchlein. Problematisch kann es eher sein, dass mit dem Heft auch Ihre Impfdokumentation verschwunden ist. Alle Impfungen müssen Ärzte mindestens zehn Jahre dokumentieren. Daher können Sie die erfolgten Impfungen von den jeweiligen Ärzten zumindest für diesen Zeitraum nachtragen lassen. Oder Ihr jetziger Arzt fordert bei Ihrem vormaligen Arzt die Dokumentation aus der Krankenakte an und trägt die Impfungen selbst nach.

Geimpft oder nicht?

Sollten Ihre bisherigen Impfungen nicht nachvollziehbar sein, bekommen Sie ein leeres Impfheft. Nur wenn der Arzt sicher von einer Impfung weiß, darf er diese im Impfpass nachtragen. Geht das nicht, gelten Sie als ungeimpft. Auf die Versicherung des Patienten darf er sich nicht verlassen. Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) rät, die wichtigsten Impfungen dann (nochmals) durchführen zu lassen. Für manche Auslandsreisen müssen Sie außerdem bestimmte Impfungen nachweisen können.

Nicht selbst ausfüllen

Haben Sie beim Impftermin Ihren Impfpass vergessen, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Impfbescheinigung. Diese sollten Sie zu Hause in Ihren Impfausweis legen und beim nächsten Arztbesuch im gelben Heft nachtragen lassen. Auf keinen Fall sollten Sie die Impfung selbst im Impfbuch eintragen. Dazu sind nur Ärzte oder das Gesundheitsamt berechtigt. Schreiben Sie selbst in das Impfheft oder verändern eine Eintragung, können Sie sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen.

Neuer Name

Auf dem Impfpass sind Ihr Name und Ihre Anschrift vermerkt. Haben Sie einen neuen Namen angenommen oder hat sich Ihre Anschrift geändert, verliert der Pass nicht seine Gültigkeit. Um aber Missverständnisse zu umgehen, fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach. Dieser kann Ihre Daten ändern, wenn er Sie kennt oder Sie die Änderung nachweisen können. Versieht er die Änderung dann noch mit seiner Unterschrift, gibt es keine Verwirrung mehr.

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