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Was müssen Sie zur Organspende wissen?

Frei entscheiden

Einen Organspendeausweis sollte jeder haben – unabhängig davon, ob Sie im Fall der Fälle Ihre Organe spenden wollen oder nicht.

Eine Hand mit medizinischem Handschuh hält ein rotes Kunst-Herz.

Rechtsfrage des Tages:

Viele erkrankte Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Wer zur Spende bereit ist, kann einen Organspendeausweis bei sich führen. Was müssen Sie rund um dieses Dokument wissen? Und was ist das Organspende-Register?

Antwort:

Organspende ist ein hochsensibles Thema. Für manche Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, Organe nach ihrem Tod anderen zur Verfügung zu stellen. Andere lehnen eine Organspende kategorisch ab. Beide Standpunkte müssen natürlich ohne Diskussion akzeptiert werden. Da auch in Deutschland eine erhebliche Zahl erkrankter Menschen auf ein Spenderorgan wartet, sollte sich jeder zumindest einmal mit dieser Frage auseinandersetzen und seine Entscheidung mit dem Organspendeausweis kundtun oder im Organspende-Register dokumentieren.

Freie Entscheidung

In Deutschland gilt derzeit nach wie vor die sogenannte Entscheidungslösung. Organe dürfen nach dem Tod eines Menschen nur entnommen werden, wenn dieser vorher zugestimmt hat. Ist diese Frage unklar, können noch die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt werden. In anderen Ländern gelten teils abweichende Regelungen. So gibt es die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Bei letzterer wird beispielsweise die Zustimmung zur Organentnahme unterstellt, wenn nicht zu Lebzeiten widersprochen wird.

Gut zu wissen ...

Auch in Deutschland wird in der Politik aktuell wieder intensiv über das Thema Organspende diskutiert. So liegt ein Gesetzesentwurf vor, nach dem die Widerspruchslösung bei uns eingeführt werden soll. Halten Sie sich auf dem Laufenden.

Klarheit durch Ausweis

Haben Sie sich entschieden, im Falle Ihres Todes Organspender werden zu wollen, können Sie einen Organspendeausweis ausfüllen. Dort können Sie angeben, ob und welche Organe und Gewebe Sie zur Verfügung stellen wollen. Auch wenn Sie sich gegen eine Spende entschieden haben, sollten Sie sich dieses Dokument zulegen. Der Ausweis schafft Klarheit. Dort können Sie nämlich auch Ihre Ablehnung zum Ausdruck bringen. Sie können auch Personen benennen, die im Falle Ihres Todes benachrichtigt werden sollen. Mit dem Ausweis haben Sie die Chance, die Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte auch nach Ihrem Tod sicherzustellen. Haben Sie keinen Ausweis, müssen Ihre Angehörigen im Falle Ihres Hirntodes die Entscheidung allein treffen.

Wo bekomme ich den Ausweis?

Einen Organspendeausweis bekommen Sie kostenlos bei vielen Apotheken und Ärzten. Auch Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung kann Ihnen ein Exemplar zuschicken. Beispielsweise auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Sie den Ausweis auch zum Herunterladen in 29 verschiedenen Sprachen. Da es sich bei dem Ausweis nicht um ein amtliches Dokument handelt, wird er nirgendwo automatisch registriert oder gespeichert. Sie können auch selbst einen Text verfassen. An die Ausweiskarte sind Sie nicht gebunden. Dann müssen Sie aber darauf achten, dass Ihre Erklärung eindeutig und verständlich ist. Und stecken Sie den Ausweis am besten in Ihre Brieftasche. Dort können Ärzte und Angehörige ihn am schnellsten finden.

Gut zu wissen ...

Sie können Ihren Willen auch online im Organspende-Register dokumentieren. Ändern Sie später Ihre Meinung, können Sie diese Erklärung dort auch ganz einfach online widerrufen.

Auch Kinder und Jugendliche?

Auch Jugendliche können bereits eine wirksame Entscheidung über eine Organspende abgeben und einen Ausweis bei sich tragen oder sich im Organspende-Register anmelden. Ab dem 16. Lebensjahr kann sich jeder wirksam für oder gegen eine Organspende entscheiden. Ab 14 Jahren kann ein Jugendlicher einer Organspende widersprechen, sich jedoch nicht allein wirksam dazu bereit erklären. Ein Höchstalter gibt es hingegen nicht. Ob Ihre Organe für eine Spende infrage kommen, entscheiden die Ärzte bei einer Spendenbereitschaft ohnehin im Einzelfall.

Ausweis ist verbindlich

Ein Organspendeausweis ist für die Ärzte und auch die Angehörigen verbindlich. Der Grund ist, dass dieser Ausweis Ihren ausdrücklichen Willen festhält. Andere müssen sich an Ihre Wünsche halten. Ändert sich Ihre Meinung, können Sie den Ausweis jederzeit ändern oder vernichten. Unterrichten Sie aber unbedingt Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung. Als Alternative bietet sich auch eine Patientenverfügung an, um die Bereitschaft oder auch Ablehnung einer Organspende zu dokumentieren. Geregelt finden Sie alles rund um die Organspende im Transplantationsgesetz. Seit Anfang November 2016 gibt es zudem das Transplantationsregister. 

In Ihrem Sinne

Egal, wie Sie sich entscheiden. Mit einem Organspendeausweis können Sie sicher sein, dass auch nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne mit Ihrem Körper verfahren wird. Außerdem entlasten Sie Ihre Angehörigen. Diese können sich sicher sein, Ihren Willen umgesetzt zu haben und müssen keine vielleicht belastende Entscheidung über Ihren mutmaßlichen Willen treffen.

Stand: 13.03.2025

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