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Prozesskostenrechner

Gerichtsprozess zu teuer?

Ein Rechtsstreit droht? Mit dem Prozesskostenrechner können Sie einschätzen, was für Kosten Sie erwarten und ob sich ein Prozess lohnt.

Hölzerner Hammer mit Münzen.

Mit dem Prozesskostenrechner von ERGO können Sie schnell und unkompliziert kalkulieren, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie vor Gericht gehen. Ob Zivilprozess oder strafrechtlicher Prozess: Ein Besuch vor Gericht kann samt Prozesskosten teuer werden. Ob sich der rechtliche Streit lohnt, verrät der Prozesskostenrechner. Zudem finden Sie neben dem Prozesskostenrechner auch Informationen darüber, welche Kosten überhaupt zu erwarten sind und welche Kosten eine Rechtsschutzversicherung trägt.

Prozesskostenrechner: Gerichtskosten einfach kalkulieren

Geben Sie die wichtigsten Daten im Prozesskostenrechner ein und schon haben Sie eine Einschätzung, welche Prozesskosten in etwa auf Sie zukommen können.

Achtung

Der Prozesskostenrechner kann nur schätzen, welche Kosten Sie erwarten. Was bei einem Gerichtsprozess am Ende wirklich bezahlt werden muss, lässt sich mit einem Prozesskostenrechner nur schwer vorhersagen.

Grundangaben


1,0 Gebühr nach RVG §13 = 0,00 €

1,0 Gebühr nach GKG §34 = 0,00 €


Die Vorbelegung "Außergerichtlich" kann entfernt werden, wenn die Mandantschaft sofort Prozessauftrag erteilt. Bei zunächst außergerichtlichem Mandatsauftrag berücksichtigt die weitere Gebührenberechnung eine Anrechnung nur bei eigenen Anwaltskosten, sofern eine Abrechnung nach RVG erfolgt.


Mit dem Markieren des Auswahlfeldes wird das Kostenrisiko bei Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens berechnet. Das Kostenrisiko wird für alle drei Instanzen berechnet. Diese Vorbelegung kann durch Anklicken geändert werden.
Mehr erfahren

Eigene Anwaltskosten

1. Instanz
Verfahrensgebühr VV3100/VV3200/VV3208
Erhöhungsgebühr VV1008
Abzgl. anrechenbarer Teil
Terminsgebühr VV3104/VV3202/VV3210
Einigungsgebühr VV1000/VV1003/VV1004
Auslagen VV7001, 7002
Sonst. Kosten VV7000, 7003ff
MwSt.


Gerichtskosten

1. Instanz Berufung Revision
Gerichtsverfahren KV


Gegenstandswert/Streitwert
Wert der Angelegenheit, um die gestritten wird. Beispiel: Käufer zahlt den Kaufpreis in Höhe von 5.000 EUR nicht. Gegenstandswert/Streitwert: 5.000 EUR.
Anzahl Mandanten
Relevant für die Berechnung der Erhöhungsgebühr auf Ihrer Seite.
Anzahl Gegner
Relevant für die Berechnung der Erhöhungsgebühr auf der Gegenseite.
MwSt.-Satz
Mehrwertsteuersatz in Prozent. Überschreibt die MwSt.-Sätze der einzelnen Bereiche.
1,0 Gebühr nach RVG (§13)
§ 13 RVG ist die Basis für die Anwaltsgebührenberechnung. Die Höhe bestimmt sich nach dem Gegenstandswert.
1,0 Gebühr nach GKG (§34)
§ 34 GKG ist die Basis für die Gerichtskostenberechnung. Die Höhe bestimmt sich nach dem Streitwert.
Ansicht
Einfache Ansicht: Es werden stets die Mittelgebühren dargestellt. Das entspricht einem durchschnittlichen Aufwand einer Kanzlei.

Profi-Ansicht: Wenn die Streitigkeit besonderen anwaltlichen Aufwand bedarf, kann die Höhe der Gebühren angepasst werden. Dies ist eine Einzelfallentscheidung der Kanzlei.
Geschäftsgebühr VV Vorbem. 2.3 Abs. 3
Die Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5 entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages.

Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war (VV 2300).
Erhöhungsgebühr VV 1008
Die Erhöhungsgebühr entsteht, wenn mehrere Personen Auftraggeber in derselben Angelegenheit sind. Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um 0,3 oder 30 % bei Festgebühren, bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %.

(1) Dies gilt bei Wertgebühren nur, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist.
(2) Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind.
(3) Mehrere Erhöhungen dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen; bei Festgebühren dürfen die Erhöhungen das Doppelte der Festgebühr und bei Betragsrahmengebühren das Doppelte des Mindest- und Höchstbetrages nicht übersteigen.
Einigungsgebühr VV 1000
Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht. Sie beträgt im außergerichtlichen Bereich immer 1,5.

Wenn der Rechtsstreit außergerichtlich nicht abgeschlossen wird und in ein Gerichtsverfahren übergeht, entsteht keine außergerichtliche Einigungsgebühr.
Auslagen VV 7001, 7002
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach VV 7001 gefordert werden. Die Pauschale beträgt 20% der Gebühren, höchstens EUR 20,00.
MwSt.
Mehrwertsteuersatz in Prozent.
Gerichtliches Verfahren
Mit dem Markieren des Auswahlfeldes wird das Kostenrisiko bei Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens berechnet.

Bei außergerichtlicher Berechnung nach RVG gilt: Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr auf Ihrer Seite entstanden ist, wird diese zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet (VV Teil 3, Vorbem. 3 Abs. 4). Gegebenenfalls vorhandene Erhöhungsgebühren werden dabei berücksichtigt.

Bei freier außergerichtlicher Berechnung gilt: Stundenhonorare bedürfen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 RVG einer schriftlichen Vereinbarung. Wir empfehlen, darin eine Anrechnung auf eine Verfahrensgebühr abzuschließen (VV Teil 3, Vorbem. 3 Abs. 4).

Das Kostenrisiko wird für alle drei Instanzen berechnet. Diese Vorbelegung kann durch Anklicken geändert werden.
Verfahrensgebühr VV Vorbem. 3 Abs. 2
Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information.

Die Höhe der Gebühr ist in den Ziff. VV 3100, 3200, 3206 und 3208 geregelt. Die Eingabefelder sind mit diesen Gebührensätzen in der jeweiligen Instanz vorbelegt.
Anrechnung VV Teil 3, Vorbem. 3 Abs. 4
Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr entstanden ist, wird diese zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Gegebenenfalls vorhandene Erhöhungsgebühren werden dabei berücksichtigt.
Terminsgebühr VV Vorbem. 3 Abs. 3
Die Terminsgebühr entsteht für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts; dies gilt nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber.

Die Höhe der Gebühr ist in den Ziff. VV 3104, 3202, 3210 geregelt. Die Eingabefelder sind mit diesen Gebührensätzen in der jeweiligen Instanz vorbelegt.
Einigungsgebühr VV 1000 ff
Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht (VV 1000).

Ihre Höhe für gerichtliche Verfahren ist geregelt in den Ziff. VV 1003, 1004 (1. Instanz 1,0, Rechtsmittelverfahren 1,3).

Wird eine Einigung erwartet/erzielt, kann das entsprechende Feld markiert werden. Gleichzeitig wird dadurch auch die Einigungsgebühr bei den fremden Anwaltskosten berücksichtigt und die Gerichtsgebühr ermäßigt.
Sonstige Kosten in Euro
z.B. Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten, Fahrtkosten für eine Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld bei Geschäftsreisen, sonstige Auslagen anlässlich Geschäftsreisen etc.
Gerichtsverfahren
Es wird das Gerichtskostenrisiko für ein Verfahren mit Urteil dargestellt. Die Gerichtskosten sind geregelt in den Ziff. 1210, 1220, 1230 der Anlage 1 zum GKG.

Wenn im Falle eines Vergleichs das Feld "Einigungsgebühr" markiert wird, reduziert sich der Gerichtskostensatz entsprechend den Ziff. 1211, 1222, 1232 der Anlage 1 zum GKG.

Die Berechnung durch den Prozesskostenrechner basiert auf den offiziellen Gebühren des Bundesministeriums der Justiz nach aktueller Rechtslage (ab dem 01.01.2021): konkret auf den Wertgebühren für Gerichtskosten auf Basis des Gerichtskostengesetzes (GKG) § 34 Wertgebühr
Die Wertgebühren für Rechtsanwälte werden auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) § 13 Wertgebühr berechnet. Die jeweiligen Satzgebühren werden auf Grundlage der ermittelten Wertgebühren berechnet.
Die Rechtsanwaltskosten werden auf Basis der durchschnittlichen Gebühren des (RVG) Anlage 1 Vergütungsverzeichnisses berechnet, soweit diese variabel sind. Sind individuelle Gebühren nicht variabel, wird die Berechnung mit den festgelegten Satzgebühren durchgeführt. Nach diesem Verfahren werden auch die Satzgebühren für gerichtliche Kosten ermittelt, während hierfür die im (GKG) Anlage 1 Kostenverzeichnis definierten Satzgebühren verwendet werden.

Stiftung Warentest: Gut

In der Küche rechnet ein Paar zusammen auf einem Taschenrechner. Sie lächelt.

Rechtsschutzversicherung

  • Schutz vor hohen Kosten bei rechtlichen Streitigkeiten
  • Telefonische Sofortberatung durch Anwälte
  • Wählen Sie nach Bedarf: Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr
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Streit mit dem Nachbarn oder ein Blechschaden, den man nicht auf sich sitzen lassen will? In solchen Fällen kann es schnell zur Klage kommen. Doch aufgepasst: Vielen ist nicht bewusst, dass ein Gerichtsprozess nicht nur nervenaufreibend, sondern vor allem auch teuer ist. Auch dann, wenn der Streitwert nur gering ist. Denn Anwalt, Zeugen und Gutachter müssen bezahlt werden. Und wer vor Gericht verliert, muss am Ende sogar die Kosten der gegnerischen Seite zahlen.

Um Ihre voraussichtlichen Prozesskosten besser einschätzen zu können, hilft Ihnen der Prozesskostenrechner von ERGO.

Beim Streitwert handelt es sich um eine Berechnungsgrundlage für das Gericht. Kurz: der Wert, um den gestritten wird. Das können z. B. 500 € sein, weil der Nachbar den Zaun kaputt gemacht hat und nicht dafür zahlen will. Der Wert des Zaunes in Höhe von 500 € ist also der Streitwert für den Prozess. Bei wiederkehrenden Leistungen wie ausfallenden Mietzahlungen wird der Streitwert individuell ermittelt. Und lässt sich kein Streitwert ermitteln, setzt das Gericht im Zweifel einen Streitwert von pauschal 4.000 € an.

Auch wer nicht vor Gericht zieht, sondern sich außergerichtlich mithilfe von Anwälten einigt, muss mit Prozesskosten rechnen. Ohne privaten Rechtsschutz können die Ersparnisse unter Umständen schnell aufgebraucht sein. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren, was ein möglicher Prozess oder eine außergerichtliche Einigung kosten würde. Mithilfe eines Prozesskostenrechners können Sie kalkulieren, welche Gerichtskosten auf Sie zukommen und ob der Streitwert auch einen teuren Gerichtsprozess wert ist. Aber: Nicht immer macht ein Prozess aus Kostensicht Sinn und dennoch kann er wichtig sein, z. B. für das eigene Gerechtigkeitsempfinden. Dann heißt es möglicherweise, in den sauren Apfel beißen zu müssen. Auch auf die Gefahr hin, die Kosten am Ende aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Um Ihre voraussichtlichen Prozesskosten besser einschätzen zu können, hilft Ihnen der Prozesskostenrechner von ERGO.

Im Zivilprozess werden privatrechtliche Konflikte vor Gericht ausgetragen. Ob Streit mit den Nachbarn, zwischen Vermieter und Mieter oder auch Schadensersatz nach einem Unfall: Wer sich nicht einigen kann, muss den Prozess vor Gericht führen.

Welches Gericht für welchen Fall zuständig ist, entscheidet der Streitwert. Das heißt: Die Höhe des Schadens gibt laut Gerichtskostengesetz vor, ob der Prozess vor dem Amtsgericht, Landgericht oder vor dem Bundesgerichtshof ausgetragen wird. Alle Konflikte mit einem Streitwert bis zu 5.000 € werden vor dem Amtsgericht verhandelt. Liegt der Streitwert darüber, ist das Landgericht zuständig.

Die höheren Gerichte wie Oberlandes- und Bundesgerichtshof sind für Berufungs- und Revisionsverfahren zuständig.

Für die Kalkulation von Prozesskosten mit dem Prozesskostenrechner sollten Sie wissen: Während Sie vor dem Amtsgericht auch ohne Anwalt auftreten dürfen, gibt es bei allen anderen Gerichten eine Anwaltspflicht. Bedeutet aber auch: Je höher das Gericht oder der Streitwert, desto höher können auch die Gerichtskosten ausfallen. Der Prozesskostenrechner kann im ersten Schritt eine Hilfe sein, diese einzuschätzen.

So viel kostet ein Zivilprozess

Doch was kostet nun ein Zivilprozess? Zivilgerichte verlangen von den Parteien Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz. Diese setzen sich aus Gerichtsgebühren sowie Gerichtsauslagen für das Verfahren zusammen.

Die Gerichtsgebühren orientieren sich am Streitwert und verlangen eine entsprechende Gebühr, die sich – wenn es durch mehrere Instanzen geht – auch vervielfachen kann.

Die Gerichtsauslagen umfassen Schriftverkehr, Kopien, Sachverständigengutachten sowie Zeugenauslagen und können schnell in die Höhe schießen.

Hinzu kommen Anwaltskosten, über die erste Beratung bis hin zum Prozess. Während die Erstberatung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz meist noch bezahlbar scheint, kann ein Gerichtsprozess samt Anwaltskosten sehr teuer werden. Die meisten Anwälte haben laut Anwaltsvergütungsgesetz zwar feste Kosten, verfügen aber dennoch meist über etwas Spielraum für Vereinbarungen. Häufig verlangen Rechtsanwälte einen Kostenvorschuss, bevor sie sich in einen Fall einarbeiten.

Wichtig für alle, die einen Prozess anstreben: Wer den Fall vor Gericht verliert, zahlt nicht nur seinen Anteil, sondern auch die Gerichtskosten der Gegenseite – von der Gerichtsgebühr über Zeugenentschädigungen bis hin zu den Anwaltskosten.

Kurz gefasst müssen Sie diese Kosten berücksichtigen:

●     Gerichtsgebühren

●     Gerichtsauslagen

●     Anwaltskosten

●     mögliche Kosten der Gegenseite

Sie wollen wissen, was ein Prozess vor Gericht kostet? Der Prozesskostenrechner verrät es Ihnen.

Wer sich in Deutschland strafbar macht, muss mit einem strafrechtlichen Prozess rechnen. Auch hier erwarten den Angeklagten Gerichtsgebühren, die sich nach der Höhe des Strafmaßes richten. Wer in der ersten Instanz verurteilt wird, muss je nach Strafmaß die entsprechenden Gebühren zahlen. Bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten sind das 155 €; bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bereits 465 €. Wer eine Geldstrafe erhält, zahlt bei 180 Tagessätzen noch 155 € Gerichtsgebühren zusätzlich.

Neben Anwaltskosten und Gerichtsauslagen können im Strafprozess außerdem Nebenklägerkosten hinzu kommen. Denn im Strafprozess können Nebenkläger, wie z. B. Geschädigte durch einen Unfall oder Angehörige von Verstorbenen, gegen den Angeklagten auftreten oder sich anwaltlich gegen ihn vertreten lassen. Wird der Angeklagte rechtskräftig vor Gericht verurteilt, muss er folgende Kosten tragen:

●     Gerichtsgebühren

●     Gerichtsauslagen

●     Anwaltskosten

●     Nebenklägerkosten

Auch der außergerichtliche Vergleich kostet

Stellt man vor einem Prozess fest, dass der Ausgang eines Verfahrens sehr ungewiss ist und ein Verfahren daher riskant, kann ein Vergleich bzw. die Einigung mit der gegnerischen Seite die Lösung sein. Wer dies vor dem eigentlichen Gerichtsprozess schafft, spart die Gerichtskosten. Die Rechtsanwaltskosten müssen natürlich weiterhin gezahlt werden.

Wer den Vergleich oder die Einigung erst vor Gericht erzielt, muss eine Einigungsgebühr zahlen. Hinzu kommen Gerichts- und Anwaltsauslagen. Auch diese Kosten berechnet der Prozesskostenrechner von ERGO.

Wer vor Gericht geht, muss unter Umständen mit hohen Prozesskosten rechnen. Haben Sie jedoch eine private Rechtsschutzversicherung, können Sie aufatmen. Diese übernimmt in der Regel die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und im Zweifelsfall auch die Kosten der Gegenseite.

Wichtig: Je nach Rechtsschutzvertrag kann es eine Selbstbeteiligung oder Ausschlüsse geben. Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen z. B. keine Prozesskosten beim Familiengericht im Falle einer Scheidung. Sind Sie nicht sicher, in welchem Umfang Sie versichert sind, prüfen Sie Ihren Vertrag frühzeitig. Da es oft Wartezeiten gibt und bereits eingetretene Streitfälle nicht mehr versicherbar sind, sollten Sie Ihren Vertrag nicht erst anpassen oder abschließen, wenn sich schon ein Prozess anbahnt.

Die gute Nachricht ist: Die meisten Prozesskosten im Arbeitsrecht werden von Rechtsschutzversicherungen abgedeckt.

Beim Straf-Rechtsschutz kann es jedoch anders aussehen. Wer ein Verbrechen begeht, muss die Prozesskosten selbst zahlen. Auch dann, wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat: Verbrechen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gleiches gilt für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, wie z. B. Betrug oder Diebstahl.

Sie möchten wissen, was ein Gerichtsprozess voraussichtlich kostet? Der Prozesskostenrechner von ERGO verrät es Ihnen.

Geben Sie einfach die Daten in den Prozesskostenrechner ein und lassen eine Gebührenberechnung vornehmen. Der Prozesskostenrechner berücksichtigt auch Sonderfälle, die Sie eingeben, wie z. B. eine außergerichtliche Einigung oder andere individuelle Besonderheiten.

Aber: Nicht alle Sonderfälle können im Prozesskostenrechner kalkuliert werden. Es bleibt immer ein Prozesskostenrisiko. Insbesondere Zeugenentschädigungen oder Gutachterkosten sind im Vorfeld nur schwer vorherzusehen. Bei dem Ergebnis handelt es sich immer um eine ungefähre Schätzung.

Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Prozesskosten mit dem Prozesskostenrechner von ERGO und erhalten so einen ersten Eindruck, ob sich ein Gerichtsprozess für Sie lohnt.

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