Rechtsfrage des Tages:
Bisher konnten Sie für 49 Euro mit Bus und Bahn durch ganz Deutschland touren. Das Ticket ist jetzt teurer geworden. Was sollten Fahrgäste wissen und was hat sich geändert?
Antwort:
Zur Entlastung der Bürger wurde im Sommer 2022 das 9-Euro-Ticket eingeführt. Dadurch sollte ein günstiger Nahverkehr ermöglicht und die Bürger somit von der Straße in Busse und Bahnen gelockt werden. Außerdem sollte der Umweltschutz weiter vorangetrieben werden. Lange wurde über einen Nachfolger diskutiert. Dann war das 49-Euro-Ticket für alle Bürger verfügbar. Seit dem 01. Januar 2025 kostet es 58 Euro. Hier erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte.
Preissteigerung
Der Preis von 49 Euro wurde zunächst als Einführungspreis bezeichnet. Eine ganze Zeit wurde auch über die Zukunft des 49-Euro-Tickets diskutiert. Im Jahr 2024 wurde der Preis nicht erhöht. Für 2025 müssen Fahrgäste etwas tiefer in die Tasche greifen. Der Preis ist auf 58 Euro gestiegen. Wer noch ein laufendes Abo hatte, dem wurde dieses vermutlich gekündigt. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie es mit Zustimmung zur Preiserhöhung reaktivieren. Das geht jetzt nicht mehr. Aber keine Sorge: Schließen Sie einfach ein neues Abonnement ab, wenn Sie das Ticket wieder nutzen möchten.
Wohin darfs gehen?
Mit dem 58-Euro-Ticket können Sie deutschlandweit den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Das bedeutet, dass Sie mit diesem Fahrschein den Regionalverkehr der Bahn nutzen können, ebenso Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen und teilweise sogar Fähren der teilnehmenden Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Für Fernzüge und Fernbusse können Sie den Fahrschein hingegen nicht verwenden. Eine Ausnahme gilt zum Beispiel für die Verbindung zwischen Rostock und Stralsund, sofern der Zug eine Nahverkehrsfreigabe hat. Auch auf anderen Teilstücken können Sie bei entsprechender Freigabe mit dem 58-Euro-Ticket die IC- oder ICE-Züge der Deutschen Bahn nutzen. Erkundigen Sie sich. Ausgeschlossen sind meist hingegen Verkehrsmittel, die überwiegend zu touristischen oder historischen Verkehrszwecken genutzt werden.
Wo gibt es das Ticket?
Das Ticket wird als Abonnement angeboten, das Sie monatlich kündigen können. Übertragbar ist der Fahrschein nicht, da er personengebunden ist. Das Ticket wird digital über eine Handy-App angeboten. Dafür gibt es Apps verschiedener Anbieter zum Herunterladen. Daneben können Sie es auch online oder in einem DB Reisezentrum vor Ort kaufen.
Umsteigen in Fernverkehr
Grundsätzlich können Sie Ihr 58-Euro-Ticket mit anderen Fahrscheinen für den Fernverkehr kombinieren. Allerdings wird die Zugbindung nicht aufgehoben, wenn Sie Ihren Anschluss im Fernverkehr verpassen. Daher können Sie eine Fahrkarte mit Zugbindung nicht kostenlos für einen späteren Zug nutzen. Auch Erstattungsansprüche bestehen nicht. Vielleicht brauchen Sie auch gar keinen Fernverkehrszug. Zumindest ein paar grenznahe Städte wie Salzburg oder Basel können Sie mit dem 58-Euro-Ticket anfahren.
Fahrrad, Hund und Roller
Ob Sie Ihr Fahrrad, Ihren vierbeinigen Freund oder sperrige Gegenstände kostenlos mitnehmen dürfen, ist nicht einheitlich geregelt. Nur Kinder unter sechs Jahren dürfen bundesweit kostenlos mitfahren. Sonst kommt es auf die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens an, ob Sie andere Personen, Hunde oder Fahrräder kostenlos mitnehmen können oder ob Sie einen zusätzlichen Fahrschein lösen müssen.
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