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Büsche an der Gartengrenze

Abstand wahren

Eine Hecke kann schöner sein als ein Gartenzaun. Direkt an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn dürfen Sie aber nicht immer etwas pflanzen.

Ein Mann schneidet eine Hecke.

Rechtsfrage des Tages:

Ein gepflegter Garten ist der Schmuck eines jeden Hauses. An der Grenze zum Nachbargarten kommt es aber leider immer wieder zu Streit. Welche Abstände müssen Sie beim Pflanzen im Garten beachten?

Antwort:

Wollen Sie neue Pflanzen in Ihren Garten einbringen, sollten Sie sich dies gut überlegen und gut planen. Sie müssen nämlich die örtlichen Vorschriften beachten. Und vergessen Sie auch nicht, dass aus einem zarten Pflänzchen in kurzer Zeit ein stattlicher Busch werden kann. Wuchert dieser dann über den Gartenzaun oder durchziehen dessen Wurzeln den Nachbargarten, steht Ärger ins Haus.

Grenzabstand ist Ländersache

Leider kann die Frage nach den zulässigen Grenzabständen nicht pauschal beantwortet werden. Zwar finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch auch einige Vorschriften zum Nachbarrecht. Die meisten Vorschriften die Grundstücksgrenze betreffend werden jedoch von den Ländern festgelegt. So finden Sie in den Nachbarschaftsgesetzen der Länder die Grenzabstände, die Sie beim Pflanzen von Hecken, Bäumen und Sträuchern beachten müssen. In manchen Bundesländern gelten sogar unterschiedliche Abstände für verschiedene Baum- und Straucharten.

Wo gibt es Informationen?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, welche Abstände Sie konkret einhalten müssen. Gibt es keine Regelung, müssen Sie selbst entscheiden. Werden die Bäume und Sträucher bis zu zwei Meter hoch, sollten Sie mindestens 50 Zentimeter Abstand einhalten. Bei höheren Pflanzen lassen Sie lieber mindestens einen Meter Platz. 

Gut zu wissen ...

Wollen Sie Ziergehölze oder Obstbäume pflanzen, sollte der Abstand noch deutlich größer sein. In manchen Bundesländern müssen Sie einen Abstand von bis zu acht Metern einhalten.

Richtig messen

Haben Sie den zulässigen Grenzabstand in Erfahrung gebracht, müssen Sie vor der Bepflanzung nachmessen. Legen Sie dabei den Zollstock an den grenznächsten Pflanzenstamm an, der aus der Erde wächst. Dies muss nicht zwangsläufig der Hauptstamm sein. Je nach Bundesland kann es aber auch hier Ausnahmen geben. Und hat ein Gewächs viele Triebe und keinen Stamm, gilt meist die Mitte zwischen allen Trieben als Ansatzpunkt.

Rückschnitt oder umsetzen

Haben Sie sich nicht an die vorgeschriebenen Grenzabstände gehalten, kann Ihr Nachbar dagegen vorgehen. Entweder müssen Sie dann den Baum oder Strauch umpflanzen oder sogar beseitigen. Im Einzelfall kann aber auch ein Rückschnitt ausreichen. Dann müssen Sie daran denken, regelmäßig zur Heckenschere zu greifen.

Grenzabstände können verjähren

In den Nachbargesetzen finden Sie auch Vorschriften, wonach die Einhaltung der Grenzabstände verjähren kann. Und manchmal sind auch Ausschlussfristen verankert. Unabhängig hiervon muss der Nachbar aber auch keine unzumutbare Beeinträchtigung seines Grundstücks hinnehmen. Dabei kommt es meist auf die Ortsüblichkeit an. Und ein Schattenwurf eines großen Baumes wird in der Regel von den Gerichten nicht als Beeinträchtigung angesehen.

Fragen lohnt sich

Wie immer im Nachbarschaftsrecht gilt: Sprechen Sie miteinander. Stimmt Ihr Nachbar nämlich zu, dürfen Sie die Grenzabstände auch unterschreiten. Vielleicht ist er ja über einen Sichtschutz genauso froh wie Sie. Gerade aber, wenn Sie Bäume oder hohe Hecken anlegen wollen, sollten Sie die Vereinbarung mit Ihrem Nachbarn schriftlich treffen. Dann haben Sie im Streitfall kein Beweisproblem. Vielleicht entscheiden Sie sich auch gemeinsam für eine Grenzhecke statt eines Gartenzauns. Auch hier müssen Sie die landesrechtlichen Vorschriften beachten.

Stand: 19.03.2025

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