Zum Inhalt springen

Zurück ohne Briefmarke

Hier dürfen Sie sparen!

"Bitte freimachen, falls Marke zur Hand" - diesen Vermerk auf Antwortkuverts kennt fast jeder. Aber was genau bedeutet das eigentlich?

Rechtsfrage des Tages:

Sicherlich haben Sie auf Rücksendekarten oder Briefen auch schon diesen Hinweis gefunden: "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand". Was genau bedeutet das? Müssen Sie eine Briefmarke draufkleben? Oder können Sie die Karte einfach so in den nächsten Postkasten einwerfen?

Antwort:

Auch die Aussage: "Bitte ausreichend frankieren!", finden Sie auf manchen Briefumschlägen oder Antwortkarten am Platz für die Briefmarke. Tatsächlich müssen Sie als Verbraucher hier keine Briefmarke benutzen und können das Schreiben unfrei zurückschicken.

Rückmeldung erwünscht

Unternehmen oder Behörden nutzen die Möglichkeit des freiwilligen Frankierens, wenn sie von Ihnen eine Mitteilung erbitten. Das kann die Übermittlung des Zählerstandes an Ihren Energieversorger sein oder Nachrichten an Ihre Versicherung. Da diesen Absendern die Rücksendung wichtig ist, hat die Deutsche Post einen Service ersonnen. Absender können Rückantworten mit einem Vermerk, wie z. B. "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand!", versehen. Dadurch lassen sich die Kosten für das Porto steuern. Und die Absender reduzieren das Risiko, dass sie keine Antwort bekommen, weil der Empfänger keine Briefmarke hat oder das Geld dafür sparen will.

Frankierung freiwillig

Als Verbraucher sind Sie in diesen Fällen nicht verpflichtet, eine Briefmarke auf den Umschlag zu kleben. Das Porto zahlt der Empfänger der Rückantwort, wenn diese dort eingeht. Unternehmen und Behörden haben dabei viele Vorteile: Dem Kunden wird die Rücksendung erleichtert, da dieser die Karte oder den Umschlag einfach in den nächsten Briefkasten werfen kann. Dadurch wird die Hürde zur Beantwortung der Schreiben herabgesetzt. Umgekehrt zahlt das Unternehmen nur das Porto der Rückantworten, die tatsächlich eingehen. Ein weiteres Werbeantwortentgelt muss seit einiger Zeit nicht mehr gezahlt werden.

Geschenk an Absender

Natürlich können Sie sich als Kunde auch am Entgelt beteiligen. Kleben Sie das volle Porto auf den Umschlag, muss das Unternehmen kein Porto mehr zahlen. Sie können auch eine Briefmarke mit einem geringeren Wert nutzen. Das Unternehmen zahlt dann die Differenz zum üblichen Porto.

Die Form machts

Für Unternehmen ist es wichtig, auf bestimmte Formalitäten zu achten. So müssen diese den Freimachvermerk in einem speziellen Kästchen einer ganz bestimmten Größe abdrucken. Außerdem muss auf dem Umschlag oder der Karte der Aufdruck "Antwort", "Werbeantwort" oder "Antwortkarte" über dem Adressfeld zu finden sein. Als Verbraucher brauchen Sie hingegen nicht auf bestimmte Formalitäten zu achten. Finden Sie auf der Karte den Freimachungsvermerk, wird Ihre Rückantwort auch ohne Briefmarken befördert. Da es mittlerweile viele unterschiedliche Postzustelldienste gibt, kann es auch unterschiedliche Regularien geben. Diese dürften aber eher für die Absender eine Rolle spielen.

Bitte nachkleben!

Bei normalen Briefen kann es aber auch einmal passieren, dass Sie zu wenig Porto draufkleben. Die Sortieranlagen in den Briefzentren der Deutschen Post erkennen diese Sendungen und sortieren sie aus. Findet sich auf dem Brief kein Absender, muss der Empfänger das Nachporto zahlen. Oder er verweigert die Annahme. Ist ein Absender auf dem Umschlag vermerkt, geht der unterfrankierte Brief an ihn zurück. Die bereits abgestempelte Marke verliert dabei aber nicht ihren Wert. Auf dem Umschlag finden Sie vielmehr einen gelben Aufkleber, der Sie über das fehlende Porto informiert. Kleben Sie einfach eine Briefmarke in Höhe des fehlenden Wertes auf. Den gelben Aufkleber können Sie an der Perforierung abreißen, sodass ein kleiner gelber Streifen auf dem Umschlag verbleibt. Daran erkennen die Postmitarbeiter die Nachfrankierung. Achtung! Viele andere Zustellungsunternehmen handhaben die Unterfrankierung anders.

Letzte Portoerhöhung

Nachdem die Deutsche Post im letzten Jahr das Porto deutlich erhöht hat, brauchen sich Verbraucher derzeit nicht auf eine weitere Erhöhung einstellen. Das Porto soll bis zum 31. Dezember 2024 gelten. Was sich geändert hat: Seit dem 1. Januar 2023 wurden die Entgelte für Dialogpost, Postwurf Spezial, Postaktuell und Pressepost erhöht.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: