
Rechtsfrage des Tages:
Sicherlich haben Sie auf Rücksendekarten oder Briefen auch schon diesen Hinweis gefunden: "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand". Was genau bedeutet das? Müssen Sie eine Briefmarke draufkleben? Oder können Sie die Karte einfach so in den nächsten Postkasten einwerfen?
Antwort:
Wollen Sie Karten, Briefe oder Päckchen versenden, müssen Sie ein Porto zahlen. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen, bei denen der Empfänger die Kosten für Sie übernimmt. Erkennen können Sie diese Sendungen zum Beispiel an dem Vermerk „Porto zahlt Empfänger“. Manchmal sind die Angaben aber nicht so eindeutig. Auch die Aussage: "Bitte ausreichend frankieren!" finden Sie auf manchen Briefumschlägen oder Antwortkarten am Platz für die Briefmarke. Tatsächlich müssen Sie als Verbraucher hier keine Briefmarke benutzen und können das Schreiben unfrei zurückschicken.
Rückmeldung erleichtern
Unternehmen oder Behörden nutzen die Möglichkeit des freiwilligen Frankierens, wenn sie von Ihnen eine Mitteilung erbitten. Das kann die Übermittlung des Zählerstandes an Ihren Energieversorger sein oder Nachrichten an Ihre Versicherung. Da diesen Absendern die Rücksendung wichtig ist, hat die Deutsche Post einen Service ersonnen. Absender können Rückantworten mit einem Vermerk, wie beispielsweise "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand!", versehen. Dadurch lassen sich die Kosten für das Porto steuern. Und die Absender reduzieren das Risiko, dass sie keine Antwort bekommen, weil der Empfänger keine Briefmarke hat oder das Geld dafür sparen will.
Briefmarke freiwillig
Als Verbraucher sind Sie in diesen Fällen nicht verpflichtet, eine Briefmarke auf den Umschlag zu kleben. Das Porto zahlt der Empfänger der Rückantwort, wenn diese dort eingeht. Unternehmen und Behörden haben dabei viele Vorteile: Dem Kunden wird die Rücksendung erleichtert, da dieser die Karte oder den Umschlag einfach in den nächsten Briefkasten werfen kann. Dadurch wird die Hürde zur Beantwortung der Schreiben herabgesetzt. Umgekehrt zahlt das Unternehmen nur das Porto der Rückantworten, die tatsächlich eingehen. Ein weiteres Werbeantwortentgelt muss seit einiger Zeit nicht mehr gezahlt werden. Und manchmal haben die Unternehmen auch Glück und der Absender klebt freiwillig eine Briefmarke auf den Umschlag.
Porto als Geschenk
Natürlich können Sie sich als Kunde auch am Entgelt beteiligen. Kleben Sie das volle Porto auf den Umschlag, muss das Unternehmen kein Porto mehr zahlen. Sie können auch eine Briefmarke mit einem geringeren Wert nutzen. Das Unternehmen zahlt dann die Differenz zum üblichen Porto.
Die Form machts
Für Unternehmen ist es wichtig, auf bestimmte Formalitäten zu achten. So müssen diese den Frankiervermerk in einem speziellen Kästchen einer ganz bestimmten Größe abdrucken. Ein handschriftlicher Vermerk reicht nicht, da dieser nicht maschinell einlesbar ist. Als Verbraucher brauchen Sie hingegen nicht auf bestimmte Formalitäten zu achten. Finden Sie auf der Karte den Freimachungsvermerk, wird Ihre Rückantwort auch ohne Briefmarke befördert. Da es mittlerweile viele unterschiedliche Postzustelldienste gibt, kann es auch unterschiedliche Regularien geben. Diese dürften aber eher für die Absender eine Rolle spielen.
Zu wenig Porto?
Bei normalen Briefen kann es auch einmal passieren, dass Sie zu wenig Porto draufkleben. Die Sortieranlagen in den Briefzentren der Deutschen Post erkennen diese Sendungen und sortieren sie aus. Findet sich auf dem Brief kein Absender, muss der Empfänger das Nachporto zahlen. Oder er verweigert die Annahme. Ist ein Absender auf dem Umschlag vermerkt, geht der unterfrankierte Brief an ihn zurück. Die bereits abgestempelte Marke verliert dabei aber nicht ihren Wert. Auf dem Umschlag finden Sie vielmehr einen gelben Aufkleber, der Sie über das fehlende Porto informiert. Kleben Sie einfach eine Briefmarke in Höhe des fehlenden Wertes auf. Den gelben Aufkleber können Sie an der Perforierung abreißen, sodass ein kleiner gelber Streifen auf dem Umschlag verbleibt. Daran erkennt die Deutsche Post die Nachfrankierung. Achtung! Viele andere Zustellungsunternehmen handhaben die Unterfrankierung anders.
Stand: 01.01.2025
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