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Briefmarke nochmal verwenden?

Nicht entwertet

Manchmal finden Sie auf einem Brief eine ungestempelte Briefmarke. Aus diesen Gründen sollten Sie sich das mühevolle Ablösen sparen.

Eine Briefmarke wird mit einer Pinzette gehalten. Zu sehen ist nur die saubere Rückseite.

Rechtsfrage des Tages:

Eigentlich soll der Poststempel die Briefmarke entwerten. Aber nicht immer sitzt der Poststempel da, wo er hingehört. Sicherlich haben Sie auch schon Briefe erhalten, bei denen die Marke nicht abgestempelt war. Dürfen Sie diese ablösen und wiederverwenden?

Antwort:

Briefmarken dienen als Nachweis, dass Sie das Entgelt für die Zustellung beglichen haben. Ist der Brief unterwegs, wird er durch einen Stempel entwertet und zugestellt. Manchmal erreicht der Stempel aber das Postwertzeichen nicht genau und landet daneben. Trotzdem dürfen Sie die Briefmarke nicht noch einmal benutzen.

Mehr Porto ab 2025

Briefeschreiben wird teurer. Ab dem 01. Januar 2025 erhöht sich bei uns das Porto. Ein Standardbrief kostet dann 95 Cent und nicht mehr 85 Cent. Postkarten werden ebenfalls auf 95 Cent angehoben. Und auch andere Formate wie der Kompaktbrief, Großbrief oder Maxibrief werden teurer. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, dass der Brief am nächsten Tag ankommt, müssen Sie ein Einschreiben berappen. Ein Trost: Die Kosten für ein Einschreiben steigen nicht zu Beginn des Jahres.

Tipp

Haben Sie noch einen ganzen Schwung alter Briefmarken in der Schublade? Keine Sorge. Diese müssen Sie nicht entsorgen. Die Post bietet zusätzliche Briefmarken an, mit denen Sie das Porto auf den alten Briefmarken ergänzen können.

Per Hand oder Stempel

Briefmarken gibt es in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen. Von bunten Sondermarken bis zu einfachen Automatenmarken ist vieles möglich. Briefmarken dienen als Nachweis, dass Sie die Kosten für die Beförderung Ihrer Post bezahlt haben. Durch einen Stempel wird die Marke entwertet. Die Entwertung kann aber auch heute noch per Hand erfolgen. Ist die Briefmarke auf Ihrer Post beispielsweise mit einem Stift durchgekreuzt, gilt sie auch als entwertet.

Einmal bezahlt, einmal benutzt

Die Entwertung soll verhindern, dass das Postwertzeichen noch einmal verwendet wird. Natürlich rutschen immer mal Briefe durch, die dann mit einer ungestempelten Marke im Briefkasten des Empfängers landen. Schauen Sie sich den Zweck einer Briefmarke an, beantwortet sich die Frage einer nochmaligen Verwendung eigentlich von selbst. Eine einmal benutzte Briefmarke dürfen Sie nicht wiederverwenden. Unter Umständen können Sie sich sogar strafbar machen.

Täuschung

Benutzen Sie eine Marke zum zweiten Mal, kommt ein Betrug in Betracht. Schließlich täuschen Sie das Postunternehmen darüber, das Entgelt für die Beförderung des Briefes gezahlt zu haben. Haben Sie von einer Briefmarke den Stempel entfernt und nutzen sie erneut, kann auch der Tatbestand der Wertzeichenfälschung greifen.

Kaum zu erkennen

Stellen Sie sich geschickt an, ist eine abgelöste Marke oft kaum von einer unbenutzten Briefmarke zu unterscheiden. Dennoch werden Sie mit dem gebrauchten Wertzeichen kaum durchkommen. Die Deutsche Post verfügt mittlerweile über Technologien, gebrauchte Marken zu erkennen und auszusortieren. Tatsächlich ist das Phänomen der mehrfach verwendeten Briefmarken bereits nahezu ausgestorben. Seit Februar 2021 druckt die Deutsche Post Briefmarken mit einem Matrixcode, mit dem die Marke digital entwertet wird. Eine nochmalige Verwendung ist damit ausgeschlossen.

Verschrieben?

Natürlich muss nicht immer ein böser Wille hinter dem Markentausch stecken. Denkbar ist auch, dass Sie sich bei der Adresse auf einem bereits frankierten Umschlag verschrieben haben. Selbst sollten Sie die Marke aber nicht ablösen. Nehmen Sie den kompletten Umschlag und suchen Sie eine Postfiliale auf. Dort bekommen Sie den Umschlag durch eine neue Briefmarke ersetzt.

Ergänzungsmarke vergessen?

Haben Sie zu wenig Porto auf den Umschlag geklebt, kann es etwas länger dauern. Sofern Sie Ihre Anschrift als Absender vermerkt haben, geht der Brief an Sie zurück. Außerdem wird er mit einem Aufkleber versehen, mit dem Sie auf das fehlende Porto hingewiesen werden. Das Charmante: Sie können den fehlenden Betrag nachfrankieren und dürfen die bereits gestempelte Marke auf dem Umschlag belassen. Ein Teil des Warnaufklebers verbleibt auf dem Umschlag und zeigt, dass es sich nicht um eine gegebenenfalls sogar strafbare mehrmalige Nutzung einer bereits entwerteten Marke handelt.

Stand: 01.01.2025

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