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Der gekaufte "Dr."

Titel aus dem Netz

Sie möchten einen akademischen Titel? Das geht nur über den langen Weg einer Promotion, denn gekaufte Titel dürfen Sie nicht verwenden.

Eine junge Frau überlegt, was sie über das Internet kaufen möchte.

Rechtsfrage des Tages:

Im Internet gibt es nichts, was es nicht gibt. Und so können Sie sich auch einen Doktortitel käuflich erwerben. Aber dürfen Sie diesen Titel auch wirklich führen? 

Antwort:

Der Doktorwürde als akademischem Grad zollen auch heute noch viele Leute besonderen Respekt. Der Weg dahin ist aber meist lang und steinig. Daneben gibt es noch die Ehrendoktorwürde, die Sie für besondere Verdienste verliehen bekommen können. Von gekauften Titeln aus dem Internet sollten Sie aber lieber Abstand nehmen.

„Echter“ Doktor

Als akademischen Grad können Sie den Titel nur durch eine Promotion erlangen. Dafür müssen Sie zunächst eine wissenschaftliche Forschungsarbeit verfassen und diese sodann in einer mündlichen Prüfung oder einer wissenschaftlichen Disputation verteidigen. Haben Sie alle Hürden genommen, dürfen Sie vor Ihrem Namen das Kürzel "Dr." führen. Nutzen Sie diese Abkürzung unbefugt, machen Sie sich wegen Titelmissbrauchs strafbar.

Für besondere Verdienste

Ein Doktor honoris causa (h.c.) ist hingegen eine Ehrendoktorwürde, die Ihnen von einer Universität oder Fakultät verliehen wird. Sie brauchen dafür nicht einmal Akademiker sein. Voraussetzung ist, dass Sie sich durch besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste hervorgetan haben. Für den Titel können Sie in der Regel nur vorgeschlagen werden. Beantragen können Sie diesen nicht.

Nicht ohne Zusatz

Den Ehrendoktortitel dürfen Sie ebenso wie den akademischen Titel im Namen führen. Der kleine feine Unterschied ist aber das Kürzel "h.c.". Dieses zeigt, dass es sich um einen Ehrentitel und keinen akademischen Grad handelt. Sie müssen diese Abkürzung immer Ihrem "Dr." hintenanstellen. Lassen Sie diesen Zusatz unter den Tisch fallen, machen Sie sich wieder strafbar. Sie verwenden dann nämlich einen akademischen Grad, ohne dazu befugt zu sein.

Der gekaufte Titel

Letztlich gibt es noch Doktortitel, die Sie beispielsweise im Internet kaufen können. Diese sind aber weder dem akademischen Titel noch dem Ehrendoktor gleichzusetzen. Der Kauf eines solchen Titels ist zunächst unschädlich. Allerdings dürfen Sie diesen Titel nicht führen. Sie dürfen ihn also weder auf Visitenkarten drucken noch auf Ihrer Homepage verwenden oder gar in Ihrem Personalausweis eintragen lassen. All das wäre wieder nach § 132a Strafgesetzbuch (StGB) mit Strafe bedroht. Als Party-Gag kann ein solcher Doktor in Ufologie oder Unsterblichkeit als Geschenk sicherlich für viele Lacher sorgen. Benutzen sollten Sie diesen Titel aber nicht. 

Erkennbarer Quatsch?

Das ein solch gekaufter Titel nicht zum Führen der Bezeichnung "Dr." berechtigt, dürfte klar sein. Aber auch bei Nennung sämtlicher Zusätze wie dem Fachbereich und dem Land sollten Sie vorsichtig sein. Strafbar macht sich nämlich auch, wer über einen Titel täuscht. Sieht der "falsche" Titel einem akademischen Grad zum Verwechseln ähnlich, dürfen Sie ihn nicht offiziell im Namen führen und verwenden. Andernsfalls wird sich der Staatsanwalt bei Ihnen melden.

Stand: 01.01.2025

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