
Rechtsfrage des Tages:
Sicherlich sind auch schon Ihre Eltern mit Ihnen an den Stadtweiher gegangen, um Enten zu füttern. Planen Sie einen solchen Ausflug nun mit Ihrem Nachwuchs? Da stellt sich die Frage, ob das Entenfüttern überhaupt generell erlaubt ist.
Antwort:
Eigentlich ist es ein unschuldiges Vergnügen. Den Kindern werden Tiere und Natur nähergebracht und die Enten können sich über leckere Brotstücke freuen. Allerdings ist das Füttern von Enten und Schwänen tatsächlich vielerorts verboten. Eine umfassende gesetzliche Bestimmung gibt es zwar nicht. Städte und Kommunen können aber beispielsweise in Satzungen bestimmen, ob und wo das Füttern des Federviehs erlaubt ist.
Was sagt Ihre Stadt?
Die Regelungen in den jeweiligen Kommunen oder Städten können voneinander abweichen. Mancherorts untersagen die zuständigen Behörden das Füttern von Enten und Schwänen generell. An anderen Teichen und Seen wird lediglich davon abgeraten, den Tieren Futter hinzustreuen. Bevor Sie also losziehen, sollten Sie sich erkundigen, was bei Ihnen im Ort gilt. Missachten Sie nämlich ein Verbot, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Und das kann mit bis zu 1.000 Euro richtig teuer werden.
Schilder beachten
Möchten Sie sichergehen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadt erkundigen. An Seen, Teichen und anderen städtischen Gewässern finden Sie zudem häufig Hinweisschilder. Gelegentlich ist auf den Verbotsschildern sogar begründet, warum Sie Ihr altes Brot wieder mit nach Hause nehmen müssen. Bei Verstößen kann Ihnen ein Bußgeld drohen.
Ungesunde Kost
Bedenken Sie aber auch grundsätzlich, dass insbesondere Brot für Enten, Schwäne und Blesshühner nicht das geeignete Futter ist. Außerdem können Brotreste im Wasser das ökologische Gleichgewicht durcheinanderbringen. Fragen Sie lieber im Zoogeschäft nach geeignetem Futter für wilde Wasservögel. Generell müssen Sie auch daran denken, dass Futterreste auch unerwünschte Gäste wie Ratten und Mäuse anziehen können. In der Regel finden Wildvögel ausreichend Futter, um den Winter gut zu überstehen.
Legale Alternativen
Wenn Sie auf das Füttern nicht verzichten möchten, besuchen Sie doch einen Streichelzoo oder ein Wildgatter. In Wildgattern ist das Füttern von bestimmten Tieren meist ausdrücklich erlaubt. Und so können Ihre Kinder nicht nur mit Enten und Schwänen, sondern auch mit Rehen, Wildschweinen und Ziegen in Kontakt treten.
Stand: 01.01.2025
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