
Rechtsfrage des Tages:
An Feiertagen können Sie wunderbar die Seele baumeln lassen und nichts tun. Oder Sie nutzen die Zeit für Arbeiten am und im Haus, die Sie schon lange machen wollten. Aber nicht alles ist erlaubt. Welche Tätigkeiten sollten Sie lieber sein lassen?
Antwort:
Was an Feiertagen erlaubt und was verboten ist, kommt auf die Feiertagsgesetze der einzelnen Bundesländer an. Außerdem müssen Sie unterscheiden, ob es sich um einen „normalen“ oder einen stillen Feiertag handelt. Den Rasenmäher sollten Sie morgen aber überall im Schuppen lassen.
Tag der Deutschen Einheit
Am 03. Oktober ist einer der wichtigsten Feiertage für ganz Deutschland. Der Tag der Deutschen Einheit wird überall bei uns als Nationalfeiertag begangen. Es handelt sich dennoch um einen gewöhnlichen Feiertag wie Pfingsten oder der 01. Mai. Die strengen Regeln für die sogenannten stillen Feiertage wie Karfreitag gelten nicht. Zu nennen ist beispielsweise das dann mancherorts geltende Tanzverbot. Dennoch gibt es einige Verhaltensregeln, die Sie auch am morgigen Feiertag beachten sollten.
In den eigenen vier Wänden
In Ihrer eigenen Wohnung dürfen Sie weitestgehend alles machen, was Sie möchten – solange Sie nicht Ihre Nachbarn oder die Öffentlichkeit durch übermäßigen Lärm belästigen. Daher dürfen Sie putzen, das Wohnzimmer streichen oder aufräumen. Lautstarke Renovierungsarbeiten sind hingegen untersagt. Steht die Waschmaschine in Ihrer Wohnung, dürfen Sie auch Wäsche waschen. Nutzen Sie hingegen für Ihre Wäsche einen Gemeinschaftsraum, sollten Sie lieber auf einen normalen Werktag warten. Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie an einem Sonntag.
Im Garten
Ähnliche Grundsätze gelten im Garten. Während Rasenmähen verboten ist, dürfen Sie Unkraut zupfen oder mit der Rosenschere Ihre Stauden schneiden. Die elektrische Heckenschere sollten Sie hingegen auch lieber im Gartenhaus lassen. Auch wenn das Schneiden von Hecken und Büschen seit dem 01. Oktober grundsätzlich wieder erlaubt ist, der Maschinenlärm ist an Feiertagen in der Regel untersagt. Und die Straße vor Ihrem Haus sollten Sie lieber heute schon fegen, statt morgen zum Besen zu greifen.
Was droht bei Verstoß?
Insgesamt sollten Sie bei allen anstehenden Arbeiten genau überlegen, ob Sie Ihre Nachbarschaft damit am Feiertag stören könnten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot. Verstoßen Sie gegen eine Regel, kommen Sie in der Praxis je nach Verstoß häufig mit einer Verwarnung der Polizei oder Ordnungsbehörde davon. Allerdings sehen die gesetzlichen Vorschriften auch die Möglichkeit vor, dass die Behörde teils empfindliche Bußgelder verhängen kann.
Stand: 01.01.2025
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