
Rechtsfrage des Tages:
Kennen Sie "Kartoffelstoppeln"? Der Begriff umschreibt das Einsammeln von Kartoffeln, die nach dem Abernten auf den Feldern liegen geblieben sind. Ist es erlaubt, zurückgelassene Feldfrüchte einfach einzusammeln?
Antwort:
Der Herbst lockt mit reichlich Gemüse und Obst. So manch einer denkt sich nichts dabei, auf einem Spaziergang einen reifen Apfel vom Baum zu pflücken oder einen Beutel Kartoffeln vom Feld einzusammeln. Dabei handelt es sich rechtlich allerdings um Diebstahl und ist verboten. Es sei denn, Sie haben vorher um Erlaubnis gefragt.
Tradition
Nachdem die Erntemaschinen über die Felder gefahren sind, bleiben viele Feldfrüchte einfach auf der Erde liegen. Für den Landwirt lohnt es sich in der Regel nicht, diese noch aufzulesen. Für den privaten Gebrauch kann so aber eine beachtliche Menge an beispielsweise Kartoffeln zusammenkommen. Diese alte Tradition des "Kartoffelstoppelns" stammt noch aus der Zeit, als Nahrungsmittel knapp waren und viele Menschen Hunger litten.
Nicht einfach betreten
Viele vergessen dabei aber, dass es sich bei einem Acker um ein fremdes Grundstück handelt. Vielleicht, weil Äcker meist weder durch Zäune noch Hecken eingefriedet sind. Trotzdem gilt: Allein der Eigentümer darf entscheiden, wer dieses betreten darf. Die meisten Landwirte mögen keine Spaziergänger auf ihren Feldern. Je nach Jahreszeit zertrampeln diese die Saat, treten frisch gepflügte Erde platt oder vergreifen sich an den Feldfrüchten.
Gesetzlich verboten
Auch die Naturschutzgesetze der Länder sehen in der Regel ein Betretungsverbot in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte vor. Hat ein Landwirt bereits einen ungebetenen Besucher des Feldes verwiesen, kann er ihn im Wiederholungsfall sogar wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Dafür muss er das Feld auch nicht einzäunen oder Schilder aufstellen.
Kartoffeldiebe
Rechtlich ist es Ihnen eigentlich nicht gestattet, die liegen gebliebenen Kartoffeln oder Zuckerrüben mitzunehmen. Diese stehen im Eigentum des Bauern, dem auch das Feld gehört. Zum einen dürfen Sie nicht einfach so das Feld betreten. Zum anderen kann eine Strafbarkeit wegen Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a Strafgesetzbuch) in Betracht kommen. Weiten Sie die unerlaubte Ernte erheblich aus, kann die Grenze der Geringwertigkeit auch überschritten sein. In der Praxis wird das Stoppeln aber vielfach geduldet. Meist scheitert eine Strafanzeige daran, dass der Landwirt die Täter nicht dingfest machen kann. Manchmal ist das Stoppeln aber auch für die Bewirtschaftung der Felder sogar erwünscht.
Darf ich?
Trotzdem sollten Sie vorher um Erlaubnis fragen. Dies gehört sich einfach und kann späterem Ärger vorbeugen. Wichtig ist, dass Sie erst nach dem Abernten mit dem Einsammeln der Reste beginnen. Reißen Sie schon vorher Stauden aus, um an die ersehnten Früchte zu kommen, ist der Spaß vorbei. Feldklau schädigt den Eigentümer und kann schnell eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Die paar Blumen
Gleiches gilt übrigens auch, wenn Blumen auf einem Feld zum Selberpflücken angeboten werden. Wer sich bedient, ohne zu bezahlen, macht sich strafbar. Viele Landwirte schließen daher auch ihre offenen Hofstände, bei denen sich die Leute selbst bedienen dürfen. Wer nicht zahlt und erwischt wird, muss mit Besuch von der Polizei rechnen.
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