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GEMA-Gebühren für Warteschleife

Zur Kasse, bitte!

Möchten Sie Ihren Kunden am Telefon die Zeit in der Warteschleife mit angenehmer Musik versüßen? Dann vergessen Sie die GEMA nicht.

Blonde Frau im Büro beim Telefonieren.

Rechtsfrage des Tages:

Wer eine Firma betreibt weiß: Nicht immer kann jeder Anruf sofort entgegengenommen werden. Um den Anrufer aber nicht durch langes Tuten oder ein Besetztzeichen zu vergraulen, kann man den Anruf von einer Warteschleife annehmen lassen. Wie sieht es dabei mit der Musik aus?

Antwort:

Erwarten Sie viele Anrufe von Kunden, wollen Sie diese sicherlich in der Leitung halten. Üblich ist es, den Anruf auf eine Warteschleife zu legen und neben Ansagen angenehme Musik zu spielen. Aber Achtung! Sie dürfen nicht einfach wahllos ein nettes Musikstück einspielen. Für viele Werke müssen Sie eine Gebühr bei der GEMA zahlen.

Was ist GEMA?

Musiker und Sänger bestreiten mit der Musik in der Regel ihren Lebensunterhalt. Damit sie zu ihrem Recht kommen, können sie sich bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anmelden. Die GEMA ist eine Autorengesellschaft, die die Nutzungsrechte an musikalischen Werken verwaltet und Lizenzgebühren für ihre Mitglieder einzieht.

Kostenpflichtige Hintergrundmusik

Möchten Sie im gewerblichen Bereich GEMA-pflichtige Musik abspielen, müssen Sie Gebühren an die Verwertungsgesellschaft zahlen. Beruhigende Klänge im Wartezimmer, Hintergrundmusik in einem Café oder fetzige Popmusik im Ladenlokal führen zu einer Kostenpflicht für den Geschäftsinhaber. Zumindest, wenn es sich um Musik aus dem GEMA-Repertoire handelt.

Angenehme Warteschleife

Musik kann aber auch in anderen geschäftlichen Bereichen zum Einsatz kommen. Beispielsweise können Sie Ihren Anrufern die Wartezeit in einer Telefonwarteschleife mit angenehmer Musik untermalen. Gehört diese Musik aber in das Repertoire der GEMA, müssen Sie tatsächlich auch für diese Warteschleifenmusik Gebühren zahlen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Wartende einen gesamten Titel hört oder nur eine kurze Sequenz des Liedes.

Pauschal zur Kasse

Die GEMA sieht für die Nutzung von Werken in Telefonwarteschleifen und auf Anrufbeantwortern eine Pauschalvergütung vor. Diese beträgt derzeit je angefangene 30 Amtsleitungen monatlich 19,26 Euro. Entscheiden Sie sich für eine vierteljährliche Zahlung, kostet Sie die Nutzung 52,97 Euro pro Quartal oder jährlich 192,60 Euro. Von gemeinnützigen Einrichtungen verlangt die GEMA etwas weniger.

Vertrag Voraussetzung

Wichtig ist, dass Sie vor Beginn der Nutzung einen entsprechenden Pauschalvertrag mit der GEMA abschließen, mit dem die Einwilligung der GEMA verbunden ist. Und Sie müssen das Vervielfältigungsrecht an den Tonträgern ordnungsgemäß erwerben. Nutzen Sie ein Werk aus dem GEMA-Repertoire ohne ein Vervielfältigungsrecht zu haben, drohen Ihnen hohe Kosten für Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.

Freie Musik

Die Mitgliedschaft bei der GEMA ist übrigens für Künstler freiwillig. Entsprechend gibt es auch viele Musiker, die die Verwertung selbst in die Hand nehmen oder andere Agenturen damit beauftragen. So finden Sie durchaus auch GEMA-freie Musik, die Sie alternativ für Ihre Warteschleife nutzen können. Ob und wie viel Sie für die Nutzung zahlen müssen, kommt auf den jeweiligen Anbieter an.

Stand: 01.01.2025

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