
Rechtsfrage des Tages:
Mit Geschenken möchten Sie anderen eine Freude machen. Manchmal werden die Erwartungen an die Dankbarkeit des Beschenkten aber enttäuscht oder ein Streit beendet die Freundschaft. Können Sie Geschenke zurückfordern?
Antwort:
Sicherlich kennen Sie die Redewendung "Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen". Dabei handelt es sich nicht nur um eine Volksweisheit, sondern um weitestgehend juristische Realität. Das Gesetz kennt allerdings auch Ausnahmen, wann ein Geschenk tatsächlich zurückgefordert werden kann.
Schenkung als Vertrag
Auch wenn es merkwürdig klingen mag: Eine Schenkung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag. Im Unterschied zum Kaufvertrag muss der Beschenkte zwar nichts dafür bezahlen. Für einen wirksamen Schenkungsvertrag müssen sich aber beide Parteien einig sein. Niemand kann gegen seinen Willen beschenkt werden. Nach dem Gesetz ist sogar vorgesehen, dass ein Schenkungsvertrag einer notariellen Beurkundung für seine Wirksamkeit bedarf.
Kleine Aufmerksamkeiten
Allerdings wird in der Praxis gerade für kleinere Geschenke natürlich kein Notar bemüht. Solche Schenkungen sind trotzdem wirksam als sogenannte Handschenkungen. Wird nämlich das Geschenk an den Beschenkten übergeben, wird dieser der neue Eigentümer. Einer notariellen Beurkundung bedarf es in der Regel nicht mehr, außer beispielsweise bei der Übertragung von Immobilien.
Eigentümer nach Weihnachten
Haben Sie Schmuck, Bücher oder andere Sachen zu Weihnachten verschenkt, ist der Beschenkte Eigentümer geworden. Entsprechend dürfen Sie die Geschenke auch nicht einfach wieder wegnehmen. Eine Schenkung können Sie nur in den gesetzlich benannten Fällen rückgängig machen. Wurde die Schenkung beispielsweise mit einer Auflage verbunden, muss der Beschenkte das Geschenk gegebenenfalls zurückgeben, sofern er die Auflage nicht erfüllt. Auch wenn der Schenker verarmt, kann das Geschenk vom Beschenkten unter bestimmten Voraussetzungen herausverlangt werden.
Undank ist der Welten Lohn
Eine weitere Möglichkeit ist der grobe Undank. Sie können eine Schenkung widerrufen, wenn der Beschenkte sich eine Verfehlung zu Ihren Lasten erlaubt. Allerdings ist diese Regelung für schweres Fehlverhalten wie Bedrohung oder Misshandlung vorbehalten. Ein Streit unter Freunden oder auch eine einfache Beleidigung rechtfertigt nicht, das Geschenk wegen groben Undanks zurückzufordern. Besser Sie vertragen sich wieder. Oder akzeptieren, dass der andere trotz der zerbrochenen Freundschaft das Geschenk behalten darf.
Stand: 01.01.2025
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