
Rechtsfrage des Tages:
Schöne, gepflegte Fingernägel sind für viele ein Muss. Und künstliche Nägel erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Viele gönnen sich dafür einen regelmäßigen Besuch im Nagelstudio. Was aber, wenn das Ergebnis nicht überzeugt?
Antwort:
Zahlreiche Menschen helfen der Natur gerne etwas nach und lassen sich vom Profi künstliche Nägel machen. Wie bei jedem anderen Handwerk auch, kann natürlich immer mal etwas schiefgehen. Zunächst stehen Ihnen als Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Noch mal bitte
Lösen sich Ihre Nägel nach kurzer Zeit oder blättert der Lack vorzeitig ab, können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen. Gehen Sie in Ihr Nagelstudio. Dort können Sie verlangen, dass die beschädigten Nägel neu gemacht oder wiederhergestellt werden. Zusätzliche Kosten dürfen Ihnen nicht abverlangt werden, etwa für nochmaliges Lackieren der Nägel. Möchten Sie aber bei dieser Gelegenheit statt des dezenten Farblacks noch lustige Bildchen aufgebracht bekommen, sieht es natürlich anders aus. Wenn Sie sich für Extraleistungen entscheiden, müssen Sie natürlich Ihr Portemonnaie zücken.
Wer hat Schuld?
Voraussetzung für Ihre Gewährleistungsansprüche ist, dass das Nagelstudio den Mangel zu vertreten hat. Löst sich beispielsweise der Nagel aufgrund falscher Präparate ist die Sache klar. Kann Ihnen Ihre Designerin aber nachweisen, dass Sie mit den frischen Gelnägeln Kontakt mit scharfen Putzmitteln hatten, wird es schwieriger. Dann haben Sie den Mangel selbst zu vertreten und müssen für die Nachbesserung auch bezahlen. Daher sollten Sie nach Verhaltens- und Pflegetipps fragen und diese auch befolgen.
Geschmackssache
Manchmal ist die Meinung über das Ergebnis der Designerin aber auch nur Geschmackssache. Stellen Sie fest, dass Ihnen die langen, künstlichen Nägel doch nicht gefallen, muss das Studio nicht dafür einstehen. Solange die Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt wurden, haftet kein Nagelstudio für das persönliche Ästhetikempfinden der Kunden.
Kleingedrucktes auch für Fingernägel
Schauen Sie doch zusätzlich mal in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nagelstudios. Viele bieten Ihren Kunden zusätzliche Garantien. Diese gelten neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Vielleicht können Sie Ersatz für abgelöste Gelnägel auch auf diesem Weg bekommen. In jedem Fall sollten Sie mit Ihrer Nageldesignerin sprechen. Selbst wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt, finden Sie vielleicht eine gemeinsame Lösung.
Stand: 01.01.2025
Auch interessant:

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.