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Gutschein: Einlösbar in jeder Filiale?

Woanders einkaufen

Haben Sie einen Gutschein einer Ladenkette geschenkt bekommen? Vielleicht möchten Sie ihn nicht in München, sondern in Hamburg einlösen.

Eine Frau in einem Kleidungsgeschäft sieht sich ein weißes Kleid an.

Rechtsfrage des Tages:

Gutscheine sollten Sie so schnell wie möglich einlösen. Sonst geraten sie womöglich in Vergessenheit. Wie sieht es mit Gutscheinen einer Filialkette aus? Können Sie den Gutschein in jeder Filiale einlösen?

Antwort:

Haben Sie einen Gutschein einer Filiale Ihres Lieblingsladens bekommen? Dann freuen Sie sich sicherlich darauf, diesen einzulösen. Aber müssen Sie zum Einkaufen wirklich nach Wiesbaden fahren, wenn der Gutschein dort ausgestellt wurde? Oder können Sie ihn auch bei einer anderen Filiale an Ihrem Wohnort einlösen? Tatsächlich ist es Sache des Ladeninhabers, ob der Einkauf in einem anderen Geschäft der Kette zulässig ist oder nicht.

Gutschein ohne Gesetz

Eines vorweggesagt: Konkrete gesetzliche Regelungen zu Gutscheinen gibt es nicht. Es ist Sache des Ladeninhabers, die Bedingungen rund um seine Gutscheine auszugestalten. Natürlich findet diese Ausgestaltung auch rechtliche Grenzen. Eine Kontrolle kann beispielsweise über die Vorschriften zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stattfinden. Und auch das Wettbewerbsrecht müssen Händler beachten. Daher gibt es eine Fülle von gerichtlichen Entscheidungen rund um das Thema Gültigkeit und das Einlösen von Gutscheinen.

So soll’s sein!

Bei der Gültigkeit von Gutscheinen sind Ladeninhaber daher zumindest an die geltende Rechtsprechung gebunden. Wo hingegen die Gutscheine eingelöst werden können, ist größtenteils Sache des Verkäufers. Wichtig ist nur, dass der Gutschein oder seine Gestaltung den Kunden nicht in die Irre führt. Für den Kunden muss also klar erkennbar sein, wo er seinen Gutschein in Waren einwechseln kann.

Eine Kette und doch zwei Läden

Meist handhaben Filialketten es so, dass Sie einen in Hamburg gekauften Gutschein auch in München einlösen können. Aber Achtung! Nicht immer gehören Geschäfte mit nahezu identischem Namen auch zu einem Inhaber. Manche Geschäftsketten gehören unterschiedlichen Firmen, beispielsweise für den Nord- und den Südbereich des Landes. Einen im Süden gekauften Gutschein können Sie dann nicht automatisch im Norden einlösen.

Unter einem Namen

Ähnlich kann es auch bei Franchise-Ketten sein. Rechtlich gehören die jeweiligen Läden nämlich unterschiedlichen Inhabern. Ob Sie die Gutscheine eines Franchise-Partners in einem anderen Laden der Kette einlösen können, kommt auf die Vertragsbedingungen an. Und manchmal finden Sie bereits auf dem Gutschein den Hinweis, dass Sie diesen nur in einer bestimmten Filiale einlösen können.

Das Kleingedruckte

Als Fazit gilt daher der Rat, jeweils konkret nachzufragen. Finden Sie auf dem Gutschein "Kleingedrucktes", sollten Sie sich dieses auch ruhig zu Gemüte führen. So werden Sie nicht umsonst einen Laden aufsuchen und unverrichteter Dinge wieder von dannen ziehen. Können Sie den Gutschein tatsächlich nur in einer anderen Stadt einlösen, müssen Sie bis zu einem Besuch dort warten. Oder Sie fragen beim Schenker nach, ob er den Gutschein einlösen und Ihnen etwas anderes schenken mag.

Stand: 09.01.2025

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