Zum Inhalt springen

Im Schadenfall: Haftung beim Gassigehen

Biss mit Folgen

Sicherlich freuen auch Sie sich, wenn ein Freund Sie bei der Betreuung Ihres Hundes unterstützt. Doch wer haftet, wenn etwas passiert?

Frau mit Golden Retriever an der Leine.

Rechtsfrage des Tages:

Wer einen Hund besitzt weiß, dass das Tier viel Betreuung und Auslauf braucht. Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihren Hund jemandem für die Gassirunde anvertrauen oder ihn während Ihres Urlaubs bei Freunden lassen?

Antwort:

Schaffen Sie sich einen Hund an, übernehmen Sie eine große Verantwortung. Ihr neuer Freund möchte nicht ständig alleine sein und braucht seine regelmäßigen Spaziergänge. Als Herrchen haben Sie aber vielleicht nicht immer Zeit. Wollen Sie ohne Ihren Vierbeiner in den Urlaub, haben Sie Termine oder sind krank, brauchen Sie Unterstützung. Dabei stellt sich die Frage, wer für einen Unfall oder eine Beißerei haftet.

Zum Freund oder zum Profi

Im Idealfall haben Sie Freunde oder Familie in der Nähe, die sich Ihres Hundes annehmen können. Vielleicht haben Sie auch einen netten Nachbarn, der Ihren Hund gelegentlich betreut oder mit ihm seine Gassirunde geht. Alternativ können Sie eine professionelle Hundebetreuung in Anspruch nehmen. Der Nachteil: Diese ist meist recht kostspielig. Im Internet können Sie sich auch nach speziellen Netzwerken umschauen. Diese bringen beispielsweise hundeaffine Nachbarn zusammen, die sich gegenseitig unterstützen können.

Wer haftet für Schäden?

Als Hundehalter trifft Sie eine Gefährdungshaftung als Tierhalter. Das bedeutet, dass es bei einem Unfall oder Schaden nicht auf Ihr Verschulden ankommt. Selbst wenn Sie Ihren Vierbeiner optimal trainiert und beaufsichtigt haben, müssen Sie für durch ihn verursachte Schäden einstehen. Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie dabei waren oder nicht. Sie haften also auch, wenn Ihr Hund während eines Spaziergangs mit Ihrem Nachbarn einen Schaden verursacht.

Haftung des Tieraufsehers

In Betracht kommt aber auch eine Haftung des sogenannten Tieraufsehers. Voraussetzung ist, dass Tierhalter und Betreuer einen Verwahrungsvertrag geschlossen haben. Achtung! Ein solcher Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden oder sich sogar aus den Umständen ergeben. Ein Hinweis auf einen Verwahrungsvertrag kann eine Bezahlung oder andere Gegenleistung sein. Aber auch ohne Vergütung kommt ein solcher Vertrag in Betracht, beispielsweise bei der Vereinbarung regelmäßiger fester Betreuungszeiten. Je häufiger und regelmäßiger sich jemand um den Hund eines anderen kümmert, umso eher gehen auch Gerichte von einem Verwahrungsvertrag aus. Als Folge haftet auch der nette Nachbar, der hilfsbereite Freund oder der professionelle Hundesitter für Schäden durch den Hund. Kümmert sich hingegen ein Freund oder Angehöriger nur gelegentlich für wenige Stunden um Ihren Hund, liegt eher ein Gefälligkeitsverhältnis vor. Dies führt nicht zu einer Haftung als Tieraufseher.

Nur bei Verschulden

Der wichtigste Unterschied zwischen der Haftung als Tierhalter und als Tieraufseher ist die Verschuldensfrage. Während der Tierhalter verschuldensunabhängig für Schäden einstehen muss, kann der Tieraufseher nur für Schäden herangezogen werden, die er zu verantworten hat. Lässt er beispielsweise den Hund ohne Leine an einer viel befahrenen Straße laufen, kann ihm das als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, läuft der Hund plötzlich auf die Straße. Reißt der Vierbeiner sich hingegen los und rennt unerwartet trotz aller Sorgfalt davon, haftet der Tieraufseher nicht.

Versicherung sinnvoll

Ob für Ihren Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung verpflichtend ist, kommt auf Ihr Bundesland und teilweise auch Ihren Hund an. Insgesamt ist der Abschluss einer sogenannten Hundeversicherung aber für jeden Hundehalter sinnvoll. Hundehaftpflichtversicherungen sind in der Regel verhältnismäßig günstig. Die verursachten Schäden können jedoch schlimmstenfalls den finanziellen Ruin bedeuten. Sind Sie mit Ihrem Vierbeiner viel im Ausland unterwegs, sollten Sie beim Abschluss einer Hundeversicherung auch gleich den Auslandsschutz mit ansprechen. Ob Schäden, die durch Ihren Bello im Ausland verursacht werden, nämlich mitversichert sind, hängt vom Versicherungsvertrag ab.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: