Zum Inhalt springen

Blumen pflanzen auf öffentlichem Grund

Geheime Gärtner

Fragen Sie sich auch, wer die Brachflächen neben manch Gehwegen so hübsch bepflanzt? Meist war es ein Guerilla Gardener.

Eine Frau mit einer Schale Blumen im Garten.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie sich auch schon mal über hübsch und individuell bepflanzte Grünstreifen an der Straße gefreut? Dann haben Leute aus der Nachbarschaft wahrscheinlich "Guerilla Gardening" betrieben. Ist das eigentlich legal?

Antwort:

Eine grüne und blühende Landschaft in Wohngebieten dürfte eigentlich jeden erfreuen. Gerade jetzt, wo der Frühling vor der Tür steht. Seit einiger Zeit gibt es eine Bewegung, die für mehr Natur in der Stadt sorgen will. Beim sogenannten Guerilla Gardening bepflanzen Naturfreunde Grünstreifen und andere öffentliche Flächen mit Wildblumen und Grünpflanzen. Tatsächlich ist das aber eigentlich verboten und kann als Sachbeschädigung geahndet werden. In der Praxis wird die liebevolle Stadtverschönerung aber meist geduldet.

Wem gehören Grünstreifen?

Grünstreifen und die Flächen um Straßenbäume sind kein rechtsfreier Raum. Sie gehören der Kommune. Diese entscheidet, wie diese Flächen angelegt und gegebenenfalls bewirtschaftet werden. Werfen Sie nun auf diese Brachen Samenbomben oder pflanzen Bodendecker und Blumen, sind Sie dazu eigentlich nicht berechtigt. Haben Sie keine Genehmigung für Ihr Gärtnern, begehen Sie streng genommen sogar eine strafbare Sachbeschädigung.

Zivilrechtlich könnten Sie sich Schadensersatzansprüchen gegenübersehen. Früchte dürfen Sie auch nicht ernten, denn diese gehören dem Grundstückseigentümer. Auch die Pflanzen gehen mit dem Aussäen in das Eigentum der Kommune über. Daher dürfen Sie diese auch nicht wieder ausgraben.

Geduldet oder erwünscht

Rechtlich begehen Sie also eine Sachbeschädigung. Das ist ein durchaus ernst zu nehmendes Delikt. In der Praxis handelt es sich aber eher um ein Kavaliersdelikt. Meist wird die wilde Bepflanzung stillschweigend geduldet, insgeheim vielleicht sogar gutgeheißen. Angestoßen von der Idee einer blühenden Stadt, denken manche Gemeinden auch über die Freigabe bestimmter Freiflächen nach.

Mit Umsicht

Halten Sie sich an ein paar Regeln, werden Sie kaum etwas zu befürchten haben: Wählen Sie nur heimische Pflanzen aus. Achten Sie dabei besonders darauf, dass diese nicht zu üppig wachsen. Der Spaß hört auf, wenn der Wildwuchs den Verkehr behindert oder die Triebe die Pflastersteine des Gehwegs anheben. Eine private Hanfplantage sollten Sie auf keinen Fall aussäen. Dann wird sich nämlich höchstwahrscheinlich die Kriminalpolizei für Ihr gärtnerisches Treiben interessieren. In Tübingen ist das tatsächlich schon einmal vorgekommen.

Haben Sie ein hübsches Beet angelegt, sollten Sie sich auch darum kümmern. Verkrautet die Anpflanzung oder stehen nach ein paar Wochen nur noch vertrocknete Stängel, ziehen Sie sich schnell den Unmut der Gemeinde und Nachbarn zu.

Vom Protest zum urbanen Gärtner

Ursprünglich war das Guerilla Gardening eine Form des zivilen Ungehorsams und politischen Protests. In Zeiten wachsenden Umweltbewusstseins und des Wunsches nach mehr Nähe zur Natur ist daraus eine moderne Form des urbanen Gärtnerns geworden. In immer mehr Gemeinden versorgen die Gartenämter der Gemeinden sogar zusammen mit den heimlichen Gärtnern Grünflächen und Blumenbeete. 

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: